Hallo,
Beamter mit Besoldung, verh., Frau OHNE Einkommen, 1 gemeinsame Tochter (fam.versichert).
Die TKK meint nun, dass die familienbezogenen Bestandteile der Besoldung (Familienzuschlag und Familienzuschlag 'Kinder'), die Werbungskostenpauschale und die PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNGSBEITRÄGE des Beamten selbst NICHT zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen vorher abgezogen werden können.
Stimmt das??? Bin über jeden Hinweis dankbar (mit Links etc.)
Danke schonmal!!!
Beitragspflichtige Einnahmen nach SGB IV; Beamteneinkünfte
Moderatoren: Czauderna, Karsten