Fragen zu einzelnen Krankenkassen
Moderator: Czauderna
-
Blub
- Beiträge: 3
- Registriert: 29.04.2008, 09:56
Beitrag
von Blub » 30.04.2008, 10:09
Hallo,
eine für mich komplizierte Frage zu folgendem Sachverhalt:
- vor 1982 im Rahmen der Familienversicherung über Eltern GKV
7/1982 bis 2/1985 in der GKV als Auszubildender
von
3/1985 bis 2/1993 durch Beamtenverhältnis Privat versichert
von
3/93 bis 2/95 eigener Wechsel in Angestelltenverhältnis und somit wieder in GKV
seit 2/95 freiwillig.versich. Rentner in GKV da aus gesundheitl.Gründen schwerbehindert u. erwerbsunfähig (außer ca. 780.-gesetzlicher EU-Rente kein Einkommen)
anscheinend, freiwillig, da irgend eine geforderte Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist
1.) kann ich unter Einhaltung der Kündigungsfrist
sozusagen als freiwilliges Mitglied beliebig z.B. zu den günstigen GKVs wechseln
oder muss mich eine ander GKV aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme als freiwill.Mitglied gar nicht aufnehmen?
so dass ich äuerst vorsichtig sein sollte, meine bestehende Versicherung zu kündigen?
In den nächsten Jahren soll ich eine weitere monatliche Rente aus einer privaten Erwerbsunfähigkeits-Versicherung erhalten.
Meine Beiträge werden ja aus meinem gesamten Einkommen errechnet, so dass ich künftig weit mehr zu zahlen hätte.
2.) Gibt es irgend eine Alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft?
(oder eine sonstige Idee, wie man zu einem geringeren Beitrag kommen könnte?)
Bin ledig. Berufstätigkeit aus gesundheitl.Gründen eher ausgeschlossen,
sofern es wesentlich was ändern würde, höchstens ca.10 Stunden pro Woche.
(nur mal fiktiv, würde eine Heirat was bringen, wenn die Partnerin eigenes höheres Monatseinkommen ca. 1350.- hat?)
Wäre wirklich super, wenn mir hier jemand einen Rat geben könnte.
Vielen Dank schon mal.
-
Krankenkasseintern
- Beiträge: 10
- Registriert: 30.04.2008, 11:24
Beitrag
von Krankenkasseintern » 30.04.2008, 11:44
zu 1) eine kündigung ist jederzeit möglich, so lange die Bindungsfrist (18 Monate) eingehalten wurde. Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die KK den Beitragssatz erhöht.
zu 2) eine alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft wäre nur die PKV. Aber die versichern den Gesundheitszustand und nicht nach Einkommen
Eine Heirat würde nichts bringen, so lange die Einkünfte über 400 Euro liegen.
Ansonsten wäre eine Familienversicherung möglich.
Gruß
-
Blub
- Beiträge: 3
- Registriert: 29.04.2008, 09:56
Beitrag
von Blub » 30.04.2008, 12:33
Danke für die schnelle Meldung,
zu Frage 1.) muss mich denn
trotz Krankheit und trotz
freiwill.Versicherung jede andere GKV als freiwill.Mitglied wieder aufnehmen?
.
-
Krankenkasseintern
- Beiträge: 10
- Registriert: 30.04.2008, 11:24
Beitrag
von Krankenkasseintern » 30.04.2008, 13:13
Die gesetzlichen Krankenkasse müssen jeden versichern.
natürlich gibt es auch da ausnahmen.
Aber wenn jemand von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung wechseln möchte, MUSS die Krankenkasse ihn versichern.
Gruß
-
Krankenkassenfee
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Beitrag
von Krankenkassenfee » 30.04.2008, 18:08
Hallo,
theoretisch muss die neue Kasse versichern. Allerdings würde ich da nicht mit der Tür ins Haus fallen und vom schlechten Gesundheitszustand erzählen. Denn es soll durchaus Kassen geben, die da gerne teure neue Kunden abwimmeln.
Wichtig bei dem Kassenwechsel von freiwillig Versicherten ist, dass die alte Kasse innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsberscheinigung der neuen Kasse braucht. Ansonsten platzt der Kassenwechsel und Du bleibst bei der alten Kasse.
Wenn Du demnächst mehr Einkünfte hast, zahlst Du auch mehr ...
LG, Fee
-
jens16232
- Beiträge: 124
- Registriert: 02.01.2008, 17:18
Beitrag
von jens16232 » 30.04.2008, 19:30
Hi!
Es muss Dich jede Kasse deren Satzung das zulässt (vgl. geschlossene BKK's). Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung o.ä.! Das ist der Vorteil der gesetzlichen KV...
MfG
-
Blub
- Beiträge: 3
- Registriert: 29.04.2008, 09:56
Beitrag
von Blub » 01.05.2008, 17:01
Freu mich über die Antworten
Vielen Dank.