GKV mit geringen zurückzahlungssatz?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

halo88
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GKV mit geringen zurückzahlungssatz?

Beitrag von halo88 » 25.04.2008, 14:48

Hallo

Ich habe folgendes Problem
Ich war bis feb. 2007 bei meinen Eltern Familien versichert und habe eine schulische ausbildung gemacht.

Seit märz 2007 bin ich nicht mehr KV versichert gewesen.
Da ich in kürze wieder Arbeit habe (selbständig) möchte ich mich jetzt wieder GKV versichern. Das Problem ist die Rückzahlung (Ich habe davon heute zum 1. mal gehört als ich mich bei der aok versichern gehen wollte)

So, mir ist also durchauss bewußt das ich zurückzahlen muss, da ich aber nie bei einer GKV "selbst" versichert war sondern nur über familie kann ich mir die GKV ja frei wählen.

Nun meine Frage, kennt ihr Krankenversicherungen bei den man wenig zurück zahlen muss? bei AOK sind ~133 bei IKK ~118€ von anderen Krankenkassen habe ich leider noch keine antwort.

Die Leistungen der GKV sind erstmal egal, wichtig ist wenig zurück zahlen zu müssen.

Ja ich weiss einige werden jetzt wieder den finger heben zum meckern, aber sozailschmarotzer und so, aber ich bin 24 und war noch nie ( bis auf leichte erkältung) krank oder sonst wie verletzt), ich hätte mir die GKV auch schon früher gesucht, aber ich habe erst jetzt "nebenbei" erfahren das ich nicht mehr Krankenversichert bin.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, schonmal danke im vorraus!

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 25.04.2008, 17:27

Hallo,

nach § 5 Abs.1 Nr.13 SGB V ist die letzte Kasse zuständig. Und die Versicherung beginnt in jedem Fall am 1.4.07.

Bei Dir ist es die Kasse der Eltern, weil Du da familienversichert warst. Wenns die AOK ist, hast Du Pech gehabt. Die fordern in jedem Fall den vollen Beitrag. Andere Kassen sind kulanter und lassen sich rückwirkend auf eine Anwartschaftsversicherung ein.

Du hast nur diese Chance in die GKV zurückzukommen.

LG, Fee

halo88
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Beitrag von halo88 » 25.04.2008, 23:35

Hallo,

das kann so aber nicht stimmen, ich war familien "MITVERSICHERT" bei der IKK, laut IKK selbst bin ich dadurch nicht an die IKK gebunden da ich nicht "Eigenständig" dort versichert war, so wie es mir gesagt wurde zählt diese familienversicherung nicht als vorversicherung, da ich SELBST meinen willi auf keinen vertrag gesetzt habe.

wenn das der kundenbetreuer der ikk sagt, nähm ich mal an das das so auch stimmt, meine frage war deshalb auch nach einer GKV mit geringen rückzahlungs-vorderungen.

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 26.04.2008, 00:24

out.
Zuletzt geändert von freiwillig am 28.05.2008, 14:31, insgesamt 2-mal geändert.

halo88
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Beitrag von halo88 » 26.04.2008, 10:28

freiwillig hat geschrieben:Die Zuständigkeit der letzten GKV ist nicht in §5 SGB V geregelt.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus §174 SGB V.

Eine "Anwartschaft ohne Leistungsanspruch" kann rückwirkend die Pflichtversicherung ebensowenig aufheben/ersetzen wie etwa ein Angelschein oder ein Premiereabo.

Die IKK ist zuständig.
??? Ich habe keine Anwartschaft bei der IKK.


§174 SGB V
Besondere Wahlrechte

(1) Für versicherte Rentner, bei denen die Bundesknappschaft für die Feststellung der Rente zuständig ist, gilt § 173 nur, wenn sie in den letzten zehn Jahren vor Rentenantragstellung zu keinem Zeitpunkt Mitglied der knappschaftlichen Krankenversicherung gewesen sind; § 5 Abs. 2 gilt nicht.

(2) Für Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte, die bei einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse beschäftigt sind oder vor dem Rentenbezug beschäftigt waren, gilt § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 entsprechend.

(3) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte, die bei einem Verband der Betriebs- oder Innungskrankenkassen beschäftigt sind oder vor dem Rentenbezug beschäftigt waren, können eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse am Wohn- oder Beschäftigungsort wählen.

(4) Die bei der See-Berufsgenossenschaft beschäftigten versicherungspflichtigen oder versicherungsberechtigten Arbeitnehmer können die Mitgliedschaft bei der See-Krankenkasse, die bei der Bundesknappschaft beschäftigten versicherungspflichtigen oder versicherungsberechtigten Arbeitnehmer können die Mitgliedschaft bei der Bundesknappschaft wählen.

-> tut mir leid ich bin weder rentner noch Seefahrer!

Fakt ist das ich nicht an die IKK gebunden bin (das sagt die IKK selber die ja sicher mich auch gern als kunden hätte!!!)

Zurück zum Thema: kennt niemand so eine übersichicht der beiträge? oder ist zumindestens ein niederiger beitrag bekannt als 118€?

kesa
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§5 Nr. 13

Beitrag von kesa » 26.04.2008, 11:34

hallo,

du hast in deinem Fall kein Wahlrecht. Deine Versicherungspflicht ist direkt nach Ausscheiden aus der Familienversicherung eingetreten. Zu diesem Zeitpunkt hättest Du noch eine Wahl gehabt. Dies hast du leider versäumt. Die Beiträge werden rückwirkend bis max zum 01.04.2007 erhoben. Die Krankenkasse kann Dir eine Ratenzahlung anbieten, ist aber gesetztlich nicht dazu verpflichtet. Wenn Du über kein Einkommen in der Zeit verfügt hast, kannst du noch versuchen, ob das Arbeitsamt im Rahmen von ALG II/ Hartz 4 die Beiträge ganz oder teilweise übernimmt.

Da Du jetzt dann schon ein Jahr Mitglied bist kannst Du bald ja deine Krankenkasse kündigen und zu einem günstigeren Anbieter gehen. Zum Beispiel sports direkt mit 12,6%, oder IKK direkt, oder einer anderen.

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 26.04.2008, 12:25

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 10.04.2010, 01:46, insgesamt 2-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 26.04.2008, 16:44

HAllo,

das mag vielleicht in der Grauzone liegen, machen aber mehrere Kassen. Warum? Ganz klar: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Die meisten Rückkehrer haben das Geld nicht, rückwirkend wals Selbständige 300 Ocken im Monat zu zahlen.
Und da Ullala kürzlich noch öffentlich auf Stundung, Kulanz oder gar Verzicht aufgerufen hat, sehe ich das als gangbaren Weg an.
Voraussetzung ist natürlich, dass man in dieser Zeit die Kosten der Krankenbehandlung selbst getragen hat.

Aber das war ja hier auch nicht Thema. Ein Anruf und ein Antrag bei der zuständigen IKK bringen bestimmt Licht ins Dunkle.

LG, Fee

halo88
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Beitrag von halo88 » 27.04.2008, 01:15

Krankenkassenfee hat geschrieben:HAllo,

Aber das war ja hier auch nicht Thema. Ein Anruf und ein Antrag bei der zuständigen IKK bringen bestimmt Licht ins Dunkle.

LG, Fee
Wie ich oben berits 2x geschrieben habe , ich war bei der IKK vor ort und habe bei der IKK (Hauptstelle) noch zusätzlich per telefon nachgefragt. die Herren und Damen haben dabei immer das Kundenblatt / Datensatz von meiner Mutter (wo ich mit aufgeführt war in der FAM. Versicherung) und beide sagten mir das ICH nicht an die IKK gebunden bin, und mir eine GKV frei wählen kann wenn ich mich jetzt versichern möchte.

Warum sollten die falsche angaben machen?!?!?

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 27.04.2008, 10:31

out
Zuletzt geändert von freiwillig am 10.04.2010, 01:39, insgesamt 1-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 27.04.2008, 13:35

Hallo,

ich bin weiter der Meinung, dass die IKK die zuständige Kasse ist. Du kannst denen oder auch uns glauben.

Probier doch mal die Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse zu beantragen. Die schicken Dich auch zur IKK. Geh zur IKK und bestehe auf dem 5-seitigen-Aufnahmeantrag nach § 5 Abs. 13 SGB V.

LG, Fee

halo88
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Beitrag von halo88 » 28.04.2008, 16:20

huhu,

wollte euch nur noch das ergebniss meiner bemühungen mitteilen.

Die GEK hat mich aufgenommen, und verlangt je rückzahlungsmonat nur 40 euro.

Trotzdem danke für die Hilfe.

Soren
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Beitrag von Soren » 29.04.2008, 22:23

Wie ist das eigentlich, wenn das Sozialamt die nachzuzahlenden Beiträge übernimmt? Hat man dann Schulden beim Staat?

Grüße
Soren

Krankenkasseintern
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Beitrag von Krankenkasseintern » 30.04.2008, 13:19

ich denke, die Problematik war, wann wurde ihm mitgeteilt, dass er nicht mehr versichert ist.
erst ab da beginnt die 3 monatsfrist zu laufen und dann hat er tatsächlich das freie wahlrecht...
dadurch hat ihn die gek aufgenommen

gruß

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 30.04.2008, 18:05

Hallo,

rückwirkens übernimmt das Sozialamt gar nichts ...

LG, Fee

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