Fachfrage - KV möglich?
Moderator: Czauderna
Hallo Jobcenter,
ich verstehe dich ja total, nur kann es nicht Aufgabe eines solchen Forums sein, dass wir hier als Profis Mittel und Wege aufzeigen, die nicht so ganz koscher sind - was alles möglich ist, ich denke, da muessen wir nicht grossartig drüber schreiben. Du hast aber vollkommen recht - es wäre die Aufgabe des "Sozialstaates" Lösungen für solche Menschen zu finden und keine unüberwindbaren Hürden aufzubauen.
Gruss
Czauderna
ich verstehe dich ja total, nur kann es nicht Aufgabe eines solchen Forums sein, dass wir hier als Profis Mittel und Wege aufzeigen, die nicht so ganz koscher sind - was alles möglich ist, ich denke, da muessen wir nicht grossartig drüber schreiben. Du hast aber vollkommen recht - es wäre die Aufgabe des "Sozialstaates" Lösungen für solche Menschen zu finden und keine unüberwindbaren Hürden aufzubauen.
Gruss
Czauderna
Ja sicher, das sollte auch überhaupt nicht die Intetion des geschriebenen sein, nimmes als Ausdruck meiner persönlichen verzweiflung....Hallo Jobcenter,
ich verstehe dich ja total, nur kann es nicht Aufgabe eines solchen Forums sein, dass wir hier als Profis Mittel und Wege aufzeigen, die nicht so ganz koscher sind - was alles möglich ist, ich denke, da muessen wir nicht grossartig drüber schreiben. Du hast aber vollkommen recht - es wäre die Aufgabe des "Sozialstaates" Lösungen für solche Menschen zu finden und keine unüberwindbaren Hürden aufzubauen.
Gruss
Czauderna
Ich suche HIER ja explizit nach Mitteln & Wegen wie es funktionieren kann, denn mein bisheriges Wissen über das SGB V sagt mir es sollte doch gehen...
Dass man dann auch nicht grossartig drüber schreiben sollte - schon gar nicht hier und als "ich" - da gebe ich Dir Recht, und bitte um Entschuldigung...
Nun ja, der Kunde gehört irgendwo hin, das ist Fakt.
Dort muss man keine Mittel und Wege suchen, man muss nur den Sachverhalt richtig aufklären und dann den Kunden in den richtigen Heimathafen schippern (Kapitänsnpatent).
Also musst Du erst einmal klären:
- in welchem EU/EWR Land ist er genau gewesen
- war er in dem EU/EWR gesetzlich, privat oder gar nicht versichert
- was jat er genau in den letzten 5 Jahren vor der Beantragung von ALG II gemacht (Status / bpsw. selbständig etc.)
Danach kann man den Kunden in den richtigen Hafen schippern.
Und eins kann ich Dir auch verraten. Solche Fälle hatte ich auch schon bei meinen Seminaren. Das Jobcenter hat die Kunden zur GKV angemeldet. Das Kasse hat einfach nur mitgeteilt, dass eine Versicherung dort nicht möglich ist. Die Meldung und die Beiträge wurden storniert. Danach hat man den Fall einfach schlummern lassen bzw. unversichert.
Dann kam eine Prüfung der Krankenkasse beim Jobcenter. Die Prüfer hatten sich gezielt die Personen herausgepickt und auf einmal festgestellt, dass die Entscheidung der Kasse falsch war.
Also war der Kunde nun doch zur Pflichtversicherung bei der GKV anzumelden. Die Kasse forderte die Beiträge nach und natürlich auch noch Säumniszuschläge in Höhe von 12 % pro Jahr.
Auch der Hinweis des Jobcenters, dass gerade die Kasse die Mitgliedschaft abgelehnt hat und deswegen keine Säumniszuschläge zu entrichten sind, hat nicht viel gefruchtet. Die Kasse hat dann ganz frohlustig per Bescheid die Säumniszuschläge gefordert.
Jetzt kommst Du. Der Prüfer beharrte klipp und klar darauf, dass das Jobcenter hier noch einmal hinterherhaken müsse.
Dort muss man keine Mittel und Wege suchen, man muss nur den Sachverhalt richtig aufklären und dann den Kunden in den richtigen Heimathafen schippern (Kapitänsnpatent).
Also musst Du erst einmal klären:
- in welchem EU/EWR Land ist er genau gewesen
- war er in dem EU/EWR gesetzlich, privat oder gar nicht versichert
- was jat er genau in den letzten 5 Jahren vor der Beantragung von ALG II gemacht (Status / bpsw. selbständig etc.)
Danach kann man den Kunden in den richtigen Hafen schippern.
Und eins kann ich Dir auch verraten. Solche Fälle hatte ich auch schon bei meinen Seminaren. Das Jobcenter hat die Kunden zur GKV angemeldet. Das Kasse hat einfach nur mitgeteilt, dass eine Versicherung dort nicht möglich ist. Die Meldung und die Beiträge wurden storniert. Danach hat man den Fall einfach schlummern lassen bzw. unversichert.
Dann kam eine Prüfung der Krankenkasse beim Jobcenter. Die Prüfer hatten sich gezielt die Personen herausgepickt und auf einmal festgestellt, dass die Entscheidung der Kasse falsch war.
Also war der Kunde nun doch zur Pflichtversicherung bei der GKV anzumelden. Die Kasse forderte die Beiträge nach und natürlich auch noch Säumniszuschläge in Höhe von 12 % pro Jahr.
Auch der Hinweis des Jobcenters, dass gerade die Kasse die Mitgliedschaft abgelehnt hat und deswegen keine Säumniszuschläge zu entrichten sind, hat nicht viel gefruchtet. Die Kasse hat dann ganz frohlustig per Bescheid die Säumniszuschläge gefordert.
Jetzt kommst Du. Der Prüfer beharrte klipp und klar darauf, dass das Jobcenter hier noch einmal hinterherhaken müsse.
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- Registriert: 16.10.2012, 13:08
Kleiner Perspektivwechsel:
Vielleicht geht es ja nur mir so, aber ich kann nicht wirklich erkennen, das der Kunde ein Bestandteil des Lösungsansatzes ist, was hat er denn unternommen, um nicht dieser momentanen Situation sich zu ergeben?Es geht um einen Kunden im Jobcenter, war 9 Jahre im Ausland, davor war er gesetzlich versichert. Als er aus dem Ausland zurückkam, war er bereits über 55 Jahre alt.
Die AOK lehnte ihn 2011 ab. (Vorversicherer vor dem Auslandsaufenthalt) In Widerspruch dagegen ist er nicht gegangen.
Gibt es eine machbare Möglichkeit (außer einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, das schließe ich momentan aufgrund des Gesundheitszustandes aus, Prüfung der Erwerbsfähigkeit läuft parallel, Kunde wird möglicherweise ins SGB XII gehen) ihn zu versichern?
Er hat mehrere gesundheitliche Probleme, die aktuell nicht behandelt werden.
Hallo,
Vielleicht hilft dieses Urteil als Ansatz, es geht zwar nicht um einen Auslandaufenthalt aber, jemand der gar nicht versichert war, weder PKV noch GKV.
Der Antragssteller ist nicht familienversichert und erhält normale SGB II-Leistungen.
19
Er war auch nicht unmittelbar vor dem SGB II-Bezug ab dem 29. September 2009 privat krankenversichert. Unmittelbarkeit setzt nach dem Wortlaut einen direkten zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt des (noch) Bestehens eines privatrechtlichen Krankenversicherungsvertrages und dem SGB II-Bezug voraus (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6.05.2010 –L 9 KR 102/10 BER- und vom 21.05.2010 –L 9 KR 33/10 BER). Daran fehlt es hier: Die frühere Versicherung in der PKV endete hier am 20. Januar 2008, mehr als eineinhalb Jahre vor dem Bezug von Alg II. Zwischenzeitlich lag keinerlei Krankenversicherung mehr vor. Der Kläger war mithin unmittelbar vor dem Bezug von Alg II nicht privat, sondern überhaupt nicht krankenversichert.
20
Die Tatbestandsvoraussetzung der Unmittelbarkeit bezieht sich jedoch auch auf die zweite Ausschlussfallgruppe des § 5 Abs. 5 a SGB V:
21
Die Pflichtversicherung für bislang weder gesetzlich und privat Versicherte ist nur ausgeschlossen, wenn die näheren Voraussetzungen unmittelbar vor dem SGB II-Bezug vorgelegen haben (ebenso ausführlich und zutreffend SG Berlin, Urteil vom 13.09.2010 -S 166 KR 527/10 juris mit Bezug auf LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 21.05.2010 – L 9 Kr 33/10 B ER).
22
Neben der Systematik innerhalb des Absatzes und dem Normzweck kann dies aus § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V hergeleitet werden. Dort ist ausdrücklich der Fall einer Zäsur normiert zwischen der früheren Versicherung und dem aktuellen Zeitpunkt: Das Gesetz verwendet für die Anknüpfung an einen früheren Zustand die Formulierung „zuletzt“.
http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint
Die Revision ist beim Bundessozialgericht unter dem Az. B 12 KR 11/11 R anhängig.
Gruß
Habssatt
Vielleicht hilft dieses Urteil als Ansatz, es geht zwar nicht um einen Auslandaufenthalt aber, jemand der gar nicht versichert war, weder PKV noch GKV.
Der Antragssteller ist nicht familienversichert und erhält normale SGB II-Leistungen.
19
Er war auch nicht unmittelbar vor dem SGB II-Bezug ab dem 29. September 2009 privat krankenversichert. Unmittelbarkeit setzt nach dem Wortlaut einen direkten zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt des (noch) Bestehens eines privatrechtlichen Krankenversicherungsvertrages und dem SGB II-Bezug voraus (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6.05.2010 –L 9 KR 102/10 BER- und vom 21.05.2010 –L 9 KR 33/10 BER). Daran fehlt es hier: Die frühere Versicherung in der PKV endete hier am 20. Januar 2008, mehr als eineinhalb Jahre vor dem Bezug von Alg II. Zwischenzeitlich lag keinerlei Krankenversicherung mehr vor. Der Kläger war mithin unmittelbar vor dem Bezug von Alg II nicht privat, sondern überhaupt nicht krankenversichert.
20
Die Tatbestandsvoraussetzung der Unmittelbarkeit bezieht sich jedoch auch auf die zweite Ausschlussfallgruppe des § 5 Abs. 5 a SGB V:
21
Die Pflichtversicherung für bislang weder gesetzlich und privat Versicherte ist nur ausgeschlossen, wenn die näheren Voraussetzungen unmittelbar vor dem SGB II-Bezug vorgelegen haben (ebenso ausführlich und zutreffend SG Berlin, Urteil vom 13.09.2010 -S 166 KR 527/10 juris mit Bezug auf LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 21.05.2010 – L 9 Kr 33/10 B ER).
22
Neben der Systematik innerhalb des Absatzes und dem Normzweck kann dies aus § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V hergeleitet werden. Dort ist ausdrücklich der Fall einer Zäsur normiert zwischen der früheren Versicherung und dem aktuellen Zeitpunkt: Das Gesetz verwendet für die Anknüpfung an einen früheren Zustand die Formulierung „zuletzt“.
http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... focuspoint
Die Revision ist beim Bundessozialgericht unter dem Az. B 12 KR 11/11 R anhängig.
Gruß
Habssatt
Nun ja, Jobcenter sollte erst einmal meine Fragen beantworten.
Danach muss man weitersehen.
Die von Habsatt eingestellte Entscheidung kenne ich natürlich. Ich bezeichene diese Fälle als sog. Schlupflochfälle. Fast alle Kassen lehnen diese Fälle ab. Es gibt hierzu bislang deutschlandweit 16 Entscheidungen. Es steht bislang 14 : 2 gegen die Kassen.
Jetzt liegt eine Entscheidung beim BSG.
Aber vielleicht brauchen wir noch nicht einmal die Schlupflochproblematik und können bzw. müssen den Kunden aus Gründen wieder in die GKV bringen.
Daher ist die Sachverhaltsaufklärung zuächst mehr als wichtig.
Danach muss man weitersehen.
Die von Habsatt eingestellte Entscheidung kenne ich natürlich. Ich bezeichene diese Fälle als sog. Schlupflochfälle. Fast alle Kassen lehnen diese Fälle ab. Es gibt hierzu bislang deutschlandweit 16 Entscheidungen. Es steht bislang 14 : 2 gegen die Kassen.
Jetzt liegt eine Entscheidung beim BSG.
Aber vielleicht brauchen wir noch nicht einmal die Schlupflochproblematik und können bzw. müssen den Kunden aus Gründen wieder in die GKV bringen.
Daher ist die Sachverhaltsaufklärung zuächst mehr als wichtig.
Ein kleiner Tip am Rande, der vielleicht hilfreich ist.
Sollten alle GKV-Stricke reißen, die Debeka wirbt ja groß damit, ALLE Antragsteller (egal wie krank) zu versichern und zwar in allen ganz normalen tarifen (also nichtmal in den Basistarif). Ebenfalls haben sie den Risikozuschlag auf (glaube 50%) begrenzt.
Wenn eine lückenlose Vorversicherung im europäischen Ausland bestand, dann sollten die auch dahingehend keine Einwände vorbringen können.
Das wäre vielleicht eine Notlösung......zumindest besser als gar nichts.
Sollten alle GKV-Stricke reißen, die Debeka wirbt ja groß damit, ALLE Antragsteller (egal wie krank) zu versichern und zwar in allen ganz normalen tarifen (also nichtmal in den Basistarif). Ebenfalls haben sie den Risikozuschlag auf (glaube 50%) begrenzt.
Wenn eine lückenlose Vorversicherung im europäischen Ausland bestand, dann sollten die auch dahingehend keine Einwände vorbringen können.
Das wäre vielleicht eine Notlösung......zumindest besser als gar nichts.
Hallo nersd,
ich dachte, die Annahmegarantie gelte nur für Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze neu überschreiten?!
siehe auch http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 91610.html
Gruß
roemer70
ich dachte, die Annahmegarantie gelte nur für Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze neu überschreiten?!
siehe auch http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 91610.html
Gruß
roemer70
Erfolg
Moin alle zusammen,
die Fragen bzw. Angaben habe ich bewußt nicht gemacht aus Datenschutzgründen, alleine meine Anmeldung in so einem Forum ist schon naja, sagen wir... bedenklicher Graubereich...
letztlich haben Recherchen, Hinweise hier, viele Telefonate mit der AOK etc. zum Erfolg geführt. Der Fehler lag auf deren Seite, wir haben (wir = eine von den "Guten" bei der AOK und ich) den "Fehlerverursachenden" aber uneinsichtigen Sachbeareiter der AOK geschickt "umgangen und siehe da -
Kunde RÜCKWIRKEND (mehrere Jahre) versichert...
und zu der kleinen Anmerkung, was der Kunde unternommen habe... glaubt mir, genug, genug.. nur ist seine gesundheitliche Einschränkung inzwischen so stark, dass er das alleine nicht mehr KANN....
nur gehört das dummerweise wieder in die Kategorie "Datenschutz" - ...
...ums Klarzumachen ohne das auf ihn zutreffende zu erwähnen:
ein Chirurg hat einen Unfall und verliert beide Hände. Nun soll er weiter als Chirurg arbeiten - da kanne r noch so sehr wollen, das wird er nicht mehr können.... (sorry mir fiel grad kein besseres Beispiel ein...)
glaubt mir, ich spiele mich nicht so auf und setze mich nicht so ein für jemanden, der seinen A... nicht hochbekommt.... Er will, wirklich, aber kann nicht....
Also. Danke für die vielen Anregungen / Tipps etc. ich habe viel übers SGB V, GKV und Menschen mit Idealen und solchen ohne dazugelernt und von dem Wissen werden sicher noch andere profitieren....
in diesem Sinne...
die Fragen bzw. Angaben habe ich bewußt nicht gemacht aus Datenschutzgründen, alleine meine Anmeldung in so einem Forum ist schon naja, sagen wir... bedenklicher Graubereich...
letztlich haben Recherchen, Hinweise hier, viele Telefonate mit der AOK etc. zum Erfolg geführt. Der Fehler lag auf deren Seite, wir haben (wir = eine von den "Guten" bei der AOK und ich) den "Fehlerverursachenden" aber uneinsichtigen Sachbeareiter der AOK geschickt "umgangen und siehe da -
Kunde RÜCKWIRKEND (mehrere Jahre) versichert...
und zu der kleinen Anmerkung, was der Kunde unternommen habe... glaubt mir, genug, genug.. nur ist seine gesundheitliche Einschränkung inzwischen so stark, dass er das alleine nicht mehr KANN....
nur gehört das dummerweise wieder in die Kategorie "Datenschutz" - ...
...ums Klarzumachen ohne das auf ihn zutreffende zu erwähnen:
ein Chirurg hat einen Unfall und verliert beide Hände. Nun soll er weiter als Chirurg arbeiten - da kanne r noch so sehr wollen, das wird er nicht mehr können.... (sorry mir fiel grad kein besseres Beispiel ein...)
glaubt mir, ich spiele mich nicht so auf und setze mich nicht so ein für jemanden, der seinen A... nicht hochbekommt.... Er will, wirklich, aber kann nicht....
Also. Danke für die vielen Anregungen / Tipps etc. ich habe viel übers SGB V, GKV und Menschen mit Idealen und solchen ohne dazugelernt und von dem Wissen werden sicher noch andere profitieren....
in diesem Sinne...