Hallo,
es könnte sein, dass ich wegen eines abgelehnten Widerspruchs bei der DAK vor dem Sozialgericht klagen muß.
Kann man das selber tun, oder braucht man dazu einen Anwalt ?
Ich bin übrigens Rechtschutzversichert.
Und falls man einen Anwalt braucht, wie findet man einen, der sich in Krankenkassenproblemen auskennt ?
Für Eure Antworten bedanke ich mich schon vorab
Hejo
Klage beim Sozialgericht
Moderator: Czauderna
Du hast natürlich die Möglichkeit gegen den abglehnten Widerspruch Klage einzureichen.
Klage kannst du auch selber einreichen. Eine Übersicht über die zuständigen Sozialgerichte gibt es hier
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php
Wegen eines Anwaltes der im Bereich Zozialrecht aktiv ist, da kann dir denn entweder eine Liste der zuständigen Rechtsanwaltskammer, das zuständige Sozialgericht oder der SoVD, der VDK usw weiterhlefen.
bite auchnochmal mit der Rechtschutzversicherung in Verbindugn setzen inwie weit die Kosten getragen werden.
Gruss
Jochen
Klage kannst du auch selber einreichen. Eine Übersicht über die zuständigen Sozialgerichte gibt es hier
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php
Wegen eines Anwaltes der im Bereich Zozialrecht aktiv ist, da kann dir denn entweder eine Liste der zuständigen Rechtsanwaltskammer, das zuständige Sozialgericht oder der SoVD, der VDK usw weiterhlefen.
bite auchnochmal mit der Rechtschutzversicherung in Verbindugn setzen inwie weit die Kosten getragen werden.
Gruss
Jochen