Beitragsbemessung GKV während der Elternzeit

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Baumeister
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Beitragsbemessung GKV während der Elternzeit

Beitrag von Baumeister » 01.02.2013, 15:21

Hallo miteinander,

hätte eine Frage bzgl. Beitragsbemessung in der GKV während der Elternzeit. Trotz Recherche konnte ich den gleichen Fall leider nicht finden.

Hier nun die Rahmenbedingungen:
Ehepaar mit inzwischen 2 Kindern. Beide Freiberufler und freiwillig gesetzlich versichert. Nun möchten beide Elterngeld beantragen. Beide werden Teilzeit weiterarbeiten, allerdings dürften die Einnahmen gerade die laufenden Kosten decken - mit nennenswerten Gewinnen ist in dieser Zeit somit nicht zu rechnen.
Zeitweise möchten beide Ehepartner zur gleichen Zeit Elterngeld beziehen, teilweise nur einer von beiden.

Nun stelle ich mir die Frage wie die Beiträge bemessen werden. Die Antworten im Netz konnte ich leider auf den vorliegenden Fall nicht eindeutig übertragen. Auch die Satzung der KV sowie die Beitragsverfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes haben mir nicht weitergeholfen - da fehlt es wohl ein wenig an Hintergrundwissen in der Sozialgesetzgebung.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt - komme alleine nicht wirklich weiter.

Gruß
Baumeister

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.02.2013, 20:12

Hallo,
also beide als hauptberuflich Selbständige selbst in der GKV versichert ? -
Nun, die Einstufung bzw. die Beitragshöhe eines hauptberuflich Selbständigen bemisst sich nicht nach den Stunden, die dafür aufbringt, sondern nach den Einnahmen, die er lt. Einkommensteuerbescheid dafür erzielt. Was sagt denn die Krankenkasse dazu ? - Ich könnte mir vorstellen, dass die Kasse sagt, dass erst einmal die Beiträge gleich bleiben und sich die Beiträge erst nach unten verändern wenn auch die niedrigeren Einnahmen durch den passenden Einkommensteuerbescheid nachgewiesen werden, also beispielsweise 2013 weit aus weniger Einkommen, trotzdem bisheriger Beitrag - 2014 immer noch niedriges Einkommen, jetzt aber Beitrag gemäß Einkommen von 2013 - 2015 wieder hohes Einkommen, Beitrag aber nach Einkommen von 2014 usw., usw.
Fragt mal die Kasse - würde mich auch interessieren - so einen Fall hatte ich auch noch nicht in der Praxis.
Gruss
Czauderna

Fair und sachlich bleiben
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Beitragsbemessung GKV während der Elternzeit

Beitrag von Fair und sachlich bleiben » 01.02.2013, 22:41

Hallo!
Also bei der Beitragsbemessung für Selbständige/Freiberufler kenne ich mich gut aus, aber was mich gerade stutzig macht (kenne mich da aber nicht so gut aus!!): Kann man als Ehepaar gleichzeitig Elterngeld beantragen?
Aber egal ob ja oder nein, am schlauesten fände ich folgende Variante:
Einer von Beiden sagt der Krankenkasse, dass er keine Einnahmen mehr erzielt aufgrund Baby, dann kann er beitragsfrei in die Fami des Ehepartners. Somit hat man einen Beitrag gespart.
Die 2. te Variante: Beide sagen, sie sind aufgrund Elternzeit vorübergehend nur noch nebenberuflich selbständig: Wäre möglich, ist von der Prüflage etwas aufwendiger, kommt vom Beitrag her aber fast auf das gleiche raus wie beim 1. Beispiel.
Also ich tendiere zur 1. Variante. Falls ergänzende Fragen hierzu, bitte melden!
LG!

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