Hausfrauentarif, suche geeignete Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Hausfrauentarif, suche geeignete Krankenkasse
Hallo,
ich suche eine Krankenkasse, die einen sogenannten Hausfrauentarif anbietet, der unabhängig vom Einkommen meines Ehemannes berechnet wird.
Hintergrund : mein Mann (selbstständig, 58) ist in der PKV versichert, ich selbst (ohne Verdienst, 57) in der GKV. Keine Kinder.
Zur Zeit wird die Berechnung meines Krankenkassenbetrages über das Gesamteinkommen ( von mir und meinem Ehemann ) berechnet :
Formel : (1/2 des Gesamtjahreseinkommens brutto), davon 15,5 % dividiert durch 12 = Anteil Pro Monat ( Maximum ist dabei die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze ).
Zur Zeit ist das kein Problem ( Jahreseinkommen ca. 20.000€ ), aber wenn mein Ehemann in 2 Jahren seine kapitalisierte Firmenrente in 3 Schüben a 70.000,- € brutto ausgezahlt bekommt, dann würde ich automatisch viel mehr zahlen als heute.
Frage also : ich habe gelesen, dass es Krankenkassen geben soll, deren Satzung so ist, dass das Einkommen der Ehemannes nicht relevant ist, sondern nur ein fester Betrag ( pauschal ) bezahlt werden muss.
Gibt es so eine Kasse ?
ich suche eine Krankenkasse, die einen sogenannten Hausfrauentarif anbietet, der unabhängig vom Einkommen meines Ehemannes berechnet wird.
Hintergrund : mein Mann (selbstständig, 58) ist in der PKV versichert, ich selbst (ohne Verdienst, 57) in der GKV. Keine Kinder.
Zur Zeit wird die Berechnung meines Krankenkassenbetrages über das Gesamteinkommen ( von mir und meinem Ehemann ) berechnet :
Formel : (1/2 des Gesamtjahreseinkommens brutto), davon 15,5 % dividiert durch 12 = Anteil Pro Monat ( Maximum ist dabei die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze ).
Zur Zeit ist das kein Problem ( Jahreseinkommen ca. 20.000€ ), aber wenn mein Ehemann in 2 Jahren seine kapitalisierte Firmenrente in 3 Schüben a 70.000,- € brutto ausgezahlt bekommt, dann würde ich automatisch viel mehr zahlen als heute.
Frage also : ich habe gelesen, dass es Krankenkassen geben soll, deren Satzung so ist, dass das Einkommen der Ehemannes nicht relevant ist, sondern nur ein fester Betrag ( pauschal ) bezahlt werden muss.
Gibt es so eine Kasse ?
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Bei keiner mehr, der Beitrag im Internet war mit Sicherheit nicht aktuell. Die Beitragsregelung per Satzung der jeweiligen KK ist mit Einführung des einheitlichen Beitragssatzes Schnee von gestern. Näheres s. hier: http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... essung.jspmgk hat geschrieben:nein, privat ist keine Lösung.
Wie gesagt, ich habe im Internet irgendwo gelesen, dass diese Regelung von der Satzung der jeweiligen Kasse abhängt. Die Art der sonstigen Berechnung ( 15,5 % ) ...... ist dann auf den Pauschalbetrag anzuwenden.
Nur bei welcher Kasse ist das so?
MfG
ratte1
das hört sich eindeutig an, ....schade. War wohl doch ein älterer Beitrag.
Aber wie genau wird jetzt der Betrag berechnet.
Angenommen das Einkommen beträgt in diesen 3 jahren 80.000,- Pro Jahr
Dann muss ich wohl auf den Betrag von 40.000€ Krankenkasse bezahlen.
( 40.000 / 12 = 3.333,- ) aber maximal die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze ( z.zt. ca. 4000,-) = 2000,-€.
2000,- davon 15,5 % = 310,- € pro Monat
ist das so im Prinzip richtig ?
Aber wie genau wird jetzt der Betrag berechnet.
Angenommen das Einkommen beträgt in diesen 3 jahren 80.000,- Pro Jahr
Dann muss ich wohl auf den Betrag von 40.000€ Krankenkasse bezahlen.
( 40.000 / 12 = 3.333,- ) aber maximal die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze ( z.zt. ca. 4000,-) = 2000,-€.
2000,- davon 15,5 % = 310,- € pro Monat
ist das so im Prinzip richtig ?
80.000 : 12 = = 6666,66
: 2 = 3333,33
höchstens aber von der halben Beitragsbemessungsgrenze
also von 1968,75 EUR
x 14,9 % (nicht 15,5) % zur Krankenversicherung
x 2,05 % zur Pflegeversicherung (bzw. 2,3 %, wenn kein Kind erzogen wurde)
1968,75 x 14,9 % =293,34
1968,75 x 2,05 % = 40,36
GESAMT = 333,70 EUR
: 2 = 3333,33
höchstens aber von der halben Beitragsbemessungsgrenze
also von 1968,75 EUR
x 14,9 % (nicht 15,5) % zur Krankenversicherung
x 2,05 % zur Pflegeversicherung (bzw. 2,3 %, wenn kein Kind erzogen wurde)
1968,75 x 14,9 % =293,34
1968,75 x 2,05 % = 40,36
GESAMT = 333,70 EUR
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
warum stellt Dein Mann Dich nicht als Angestellte mit einem Einkommen > 450 € ein? Dann wirst Du versicherungspflichtig, zahlst sogar noch was in die Rentenkasse ein, und der Beitrag wird von Deinem Einkommen berechnet.
Muss halt nur alles ganz sauber über die Bücher laufen, aber da hilft der Steuerberater.
LG, Fee
Hallo,
richtig, Ehegattenbeschäftigung ist möglich - es erfolgt natürlich eine Prüfung ob es sich tatsächlich um ein richtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, aber mit einem guten Ratgeber (Steuerberater aber auch Krankenkasse) dürfte das kein Problem sein.
Gruss
Czauderna
warum stellt Dein Mann Dich nicht als Angestellte mit einem Einkommen > 450 € ein? Dann wirst Du versicherungspflichtig, zahlst sogar noch was in die Rentenkasse ein, und der Beitrag wird von Deinem Einkommen berechnet.
Muss halt nur alles ganz sauber über die Bücher laufen, aber da hilft der Steuerberater.
LG, Fee
Hallo,
richtig, Ehegattenbeschäftigung ist möglich - es erfolgt natürlich eine Prüfung ob es sich tatsächlich um ein richtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, aber mit einem guten Ratgeber (Steuerberater aber auch Krankenkasse) dürfte das kein Problem sein.
Gruss
Czauderna
Hallo,
der Tipp der Fee zum Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist m. E. gut...aber jetzt verratet mir noch, wie ihr es hinkriegt zusammen eine Antwort einzustellen? @Fee und Czauderna?
lg
laluna :lol:Hallo lakuna
oh sorry, das war keine Absicht, das war die
Moderatorenfunktion - tut mir leid Fee
Gruss
Czauderna
der Tipp der Fee zum Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist m. E. gut...aber jetzt verratet mir noch, wie ihr es hinkriegt zusammen eine Antwort einzustellen? @Fee und Czauderna?
lg
laluna :lol:Hallo lakuna
oh sorry, das war keine Absicht, das war die
Moderatorenfunktion - tut mir leid Fee
Gruss
Czauderna