Krankenkasse verweigert mit Krankengeld da nicht Lückenlos
Moderator: Czauderna
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Hallo
Der Film ist fertig
http://www.ardmediathek.de/swr-fernsehe ... d=13129708
ich habe immernoch keinen neuen Gerichtstermin
Gruß
Matthew
Der Film ist fertig
http://www.ardmediathek.de/swr-fernsehe ... d=13129708
ich habe immernoch keinen neuen Gerichtstermin
Gruß
Matthew
Ich wäre mir da nicht so sicher! Ich habe in meinem direkten Umfeld eine SBK-Versicherte, der ziemlich genau das gleiche passiert ist, wie Matthew es schilderte.Machts Sinn hat geschrieben: Dass es auch anders gegangen wäre, zeigt das Beispiel der Ersatzkassen, die solche rechtlichen Probleme offenbar nicht kennen und da ohne mit der Wimper zu zucken nahtlos weiter gezahlt hätten.
Sie hat zwar Widerspruch eingelegt, aber.... ob dem stattgegeben wird? Ich habe nach der Sendung und nach den Erkenntnissen aus diesem Forum da so meine Zweifel.
Es würde mich allerdings interessieren, ob die Kassen diese 'Lückenlosigkeit der Krankmeldung' rechtlich einwandfrei bewerten. In dem Fernsehbeitrag äußerte der Rechtsanwalt da erhebliche Zweifel, dass die Kassen und der GKV-Spitzenverband das BSG-Urteil korrekt interpretieren.
Weiß dazu jemand was?
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Hallo,
ich denke, dass mit der "Flexibilität" bei einigen Kassen wird demnächst auch der Vergangenheit angehören, was sehr bedauerlich ist, aber wenn die Gesetzgebung den Kassen die Grundlage dafür bietet und diese Niederschrift demzufolge als Entscheidungsgrundlage dient, dann wird es eben so laufen wie es hier schon einige Versicherte leidvoll erfahren mussten. Ich befürchte auch, dass Klagen in solchen Fällen wenig nützen werden. Man kann dem nur entgegenwirken, wenn man immer und immer wieder den arbeitslosen Versicherten klarmacht, dass sie im Krankengeldbezug höllisch auf der Hut sein müssen. Meiner Ansicht nach ist es aber genau so wichtig, dass die Ärzteschaft zu diesem Thema sensibel gemacht werden muss - das "richtige" Ausfüllen eines Krankengeldauszahlscheins ist so wichtig und wenn die Arztpraxis es einmal richtig verstanden hat, garantiere ich, kommen solche Fälle bei keiner Kasse mehr vor.
Gruss
Czauderna
ich denke, dass mit der "Flexibilität" bei einigen Kassen wird demnächst auch der Vergangenheit angehören, was sehr bedauerlich ist, aber wenn die Gesetzgebung den Kassen die Grundlage dafür bietet und diese Niederschrift demzufolge als Entscheidungsgrundlage dient, dann wird es eben so laufen wie es hier schon einige Versicherte leidvoll erfahren mussten. Ich befürchte auch, dass Klagen in solchen Fällen wenig nützen werden. Man kann dem nur entgegenwirken, wenn man immer und immer wieder den arbeitslosen Versicherten klarmacht, dass sie im Krankengeldbezug höllisch auf der Hut sein müssen. Meiner Ansicht nach ist es aber genau so wichtig, dass die Ärzteschaft zu diesem Thema sensibel gemacht werden muss - das "richtige" Ausfüllen eines Krankengeldauszahlscheins ist so wichtig und wenn die Arztpraxis es einmal richtig verstanden hat, garantiere ich, kommen solche Fälle bei keiner Kasse mehr vor.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
seien wir doch mal ehrlich: Hinter vorgehaltener Hand erzählt man sich doch, dass die AOK was das Krankengeldmanagement angeht mancher Kasse Lichtjahre voraus war und ist.
Ob das gut, lass ich mal so dahin gestellt.
Aber auch ich fürchte, dass dieses nahtlose Krankenschreibungsverfahren irgendwann auch unsere Kasse erreichen wird. Wie viele Fälle es dann tatsächlich in der Praxis betrifft, und welches Einsparvolumen dahinter steht? Keine Ahnung.
LG, Fee
seien wir doch mal ehrlich: Hinter vorgehaltener Hand erzählt man sich doch, dass die AOK was das Krankengeldmanagement angeht mancher Kasse Lichtjahre voraus war und ist.
Ob das gut, lass ich mal so dahin gestellt.
Aber auch ich fürchte, dass dieses nahtlose Krankenschreibungsverfahren irgendwann auch unsere Kasse erreichen wird. Wie viele Fälle es dann tatsächlich in der Praxis betrifft, und welches Einsparvolumen dahinter steht? Keine Ahnung.
LG, Fee
Hallo,Machts Sinn hat geschrieben:Nun - den Risiken dieser "Idiotie" kann jederzeit begegnet werden, indem die Ärzte nicht bis zu einem bestimmten Termin, sondern "bis auf weiteres, (b. a. w.)" arbeitsunfähig schreiben, völlig legal und vom BSG akzeptiert.
Also: wo liegt der Sinn - bzw. der wesentliche Unterschied - , wenn die Ärzte stattdessen ein "voraussichtlich bis Datum" einsetzen und am Tag danach der Krankengeld-Anspruch und das Versicherungsverhältnis ggf. futsch sind.
Solch formales Denken ist offenbar nur im System der GKV - bzw. bisher seiner Gerichtsbarkeit - vorstellbar.
Ob das auch verfassungsgemäß wäre, und verhältnismäßig, und ...
ja genau, es kommt eben genau darauf an, dass der Arzt sich "richtig" verhält,
und dass die Kundenberatung der Kasse auch wirklich berät - wenn da alle zusammenwirken, dann kann da auch nix passieren. Und die Wahrscheinlichkeit, die von der Krankenkassenfee beschrieben wurde, ich bin so realistisch zu erkennen, dass es bald alle Kassen entsprechend handhaben.
Ich verrate bestimmt kein Geheimnis wenn ich sage, dass auf unseren Krankengeldbewilligungen jetzt auch auf die Nahtlosigkeit der Au-Bescheinigung hingewiesen wird und dies deutlich und auch verständlich,
es ist also nur noch eine Frage der Zeit und es werden nicht mehr nur die AOK und die BKK`en sein, über die wir uns dann hier unterhalten werden zu solchen Fällen.
Was den Hinweis auf Verfassung und Verhältnismäßigkeit angeht - hört sich gut an, dazu muesste aber jemand gegen die BSG-Entscheidung eine solche Verfassungsklage erheben. Das BSG Urteil ist schon einige Jahre alt und wir wissen nicht wie viele Fälle es als Folge dieses Urteils in der Vergangenheit schon gab - und wie viele Klagen seitdem zu diesem Thema abgewiesen wurden.
Gruss
Czauderna
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Czauderna
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