Von Studentischer KV zu ALG II
Moderator: Czauderna
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Von Studentischer KV zu ALG II
Hallo!
Ich habe am 06.12.2012 mein Studium beendet und das Semester geht noch bis zum 28.02.2013. Die Exmatrikulationsbescheinigung habe ich der KK schon zukommen lassen.
Während dem Studium hab ich jeden Monat fast 80€ an die AOK gezahlt (Studentische KV).
Ich bekomme seit dem 07.12.2012 ALG II und die Agentur für Arbeit hat mich nun ab dem 07.12. bei der AOK pflichtversichert.
Zahlt die KK mir die bereits gezahlten Beiträge zurück? Laut Agentur für Arbeit soll ich dort mit meinem Leistungsbescheid vorsprechen. Habe mich auch schon bei der AOK gemeldet, aber noch keine Antwort erhalten. Wäre ja unfair, wenn die AOK die Beiträge doppelt einkassiert und ich von meinen 384€ noch 80€ an die Krankenkasse abdrücken muss.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Danke
Ich habe am 06.12.2012 mein Studium beendet und das Semester geht noch bis zum 28.02.2013. Die Exmatrikulationsbescheinigung habe ich der KK schon zukommen lassen.
Während dem Studium hab ich jeden Monat fast 80€ an die AOK gezahlt (Studentische KV).
Ich bekomme seit dem 07.12.2012 ALG II und die Agentur für Arbeit hat mich nun ab dem 07.12. bei der AOK pflichtversichert.
Zahlt die KK mir die bereits gezahlten Beiträge zurück? Laut Agentur für Arbeit soll ich dort mit meinem Leistungsbescheid vorsprechen. Habe mich auch schon bei der AOK gemeldet, aber noch keine Antwort erhalten. Wäre ja unfair, wenn die AOK die Beiträge doppelt einkassiert und ich von meinen 384€ noch 80€ an die Krankenkasse abdrücken muss.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte. Danke
Hallo,
ja sicher - zweimal Beitrag geht nicht -und da hier die Krankenversicherung der Studenten meiner Meinung nach nachrrangig ist gegen über der Versicherungspflicht als ALG-2 Bezieher, solltest du deine Beiträge zurückbekommen. Was ich allerdings etwas erstaunlich finde ist die Tatsache, dass du trotz deines Studenten Status aus ALG-2 beziehst - ich kannte das bisher so, dass ALG-2 für Studenten nicht bewilligt wird.
Gruss
Czauderna
ja sicher - zweimal Beitrag geht nicht -und da hier die Krankenversicherung der Studenten meiner Meinung nach nachrrangig ist gegen über der Versicherungspflicht als ALG-2 Bezieher, solltest du deine Beiträge zurückbekommen. Was ich allerdings etwas erstaunlich finde ist die Tatsache, dass du trotz deines Studenten Status aus ALG-2 beziehst - ich kannte das bisher so, dass ALG-2 für Studenten nicht bewilligt wird.
Gruss
Czauderna
Re: Von Studentischer KV zu ALG II
Bitte denke daran, dass Beiträge von Selbstzahlern immer im nachhinein abgebucht werden. Am 15.01. wurde also der Dezemberbeitrag abgebucht. Daher wirst du nur einen Teilbetrag (rund 66,- Euro) des am 15.01. abgebuchten Beitrages zurückerhalten.Littleblack hat geschrieben:Zahlt die KK mir die bereits gezahlten Beiträge zurück? Wäre ja unfair, wenn die AOK die Beiträge doppelt einkassiert und ich von meinen 384€ noch 80€ an die Krankenkasse abdrücken muss. Danke
MfG
ratte1
Hartz 4 als Student
Doch, das geht in Ausnahmefällen. Man muss aber meines Erachtens über 30 sein und auf jeden Fall einen Bafög-Ablehnungsbescheid vorlegen. Da sollte drinstehen: "dem Grunde nach abgelehnt". Ich kenne persönlich zwei Leute, wo dass geklappt hat. Einer davon hatte z. B. vorher zwei Studiengänge abgebrochen und beim dritten Studienbeginn dadurch keinen Anspruch auf Bafög mehr.Czauderna hat geschrieben:...Was ich allerdings etwas erstaunlich finde ist die Tatsache, dass du trotz deines Studenten Status aus ALG-2 beziehst - ich kannte das bisher so, dass ALG-2 für Studenten nicht bewilligt wird.
Gruss
Czauderna
Re: Hartz 4 als Student
Mapri hat geschrieben:Doch, das geht in Ausnahmefällen. Man muss aber meines Erachtens über 30 sein und auf jeden Fall einen Bafög-Ablehnungsbescheid vorlegen. Da sollte drinstehen: "dem Grunde nach abgelehnt". Ich kenne persönlich zwei Leute, wo dass geklappt hat. Einer davon hatte z. B. vorher zwei Studiengänge abgebrochen und beim dritten Studienbeginn dadurch keinen Anspruch auf Bafög mehr.Czauderna hat geschrieben:...Was ich allerdings etwas erstaunlich finde ist die Tatsache, dass du trotz deines Studenten Status aus ALG-2 beziehst - ich kannte das bisher so, dass ALG-2 für Studenten nicht bewilligt wird.
Gruss
Czauderna
Hallo Mapri,
vielen Dank für die Info - wusste ich wirklich nicht - wieder etwas gelernt.
Ach ja, du bist neu hier ? - herzlich willkommen im Forum.
Gruss
Czauderna
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Re: Hartz 4 als Student
Danke für deine Antwort Czauderna.Mapri hat geschrieben:Doch, das geht in Ausnahmefällen. Man muss aber meines Erachtens über 30 sein und auf jeden Fall einen Bafög-Ablehnungsbescheid vorlegen. Da sollte drinstehen: "dem Grunde nach abgelehnt". Ich kenne persönlich zwei Leute, wo dass geklappt hat. Einer davon hatte z. B. vorher zwei Studiengänge abgebrochen und beim dritten Studienbeginn dadurch keinen Anspruch auf Bafög mehr.Czauderna hat geschrieben:...Was ich allerdings etwas erstaunlich finde ist die Tatsache, dass du trotz deines Studenten Status aus ALG-2 beziehst - ich kannte das bisher so, dass ALG-2 für Studenten nicht bewilligt wird.
Gruss
Czauderna
Ich bin doch seit dem 07.12. garkein Student mehr. Habe während dem Studium Bafög bekommen.
Danke für diese wichtige Info.ratte1 hat geschrieben:Bitte denke daran, dass Beiträge von Selbstzahlern immer im nachhinein abgebucht werden. Am 15.01. wurde also der Dezemberbeitrag abgebucht. Daher wirst du nur einen Teilbetrag (rund 66,- Euro) des am 15.01. abgebuchten Beitrages zurückerhalten.Littleblack hat geschrieben:Zahlt die KK mir die bereits gezahlten Beiträge zurück? Wäre ja unfair, wenn die AOK die Beiträge doppelt einkassiert und ich von meinen 384€ noch 80€ an die Krankenkasse abdrücken muss. Danke
MfG
ratte1
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