du hattest in einem Beitrag folgendes geschrieben.
Soll das bedeuten das jemand nicht krank geschrieben werden darf wenn er bei der AfA länger als 6 Monate gemeldet war? Wo steht das?Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Arbeitsunfähig ist jemand wenn auch dies Arbeitsunfähigkeit entsprechend belegt wird, und das passiert immer noch mittels eines entsprechenden Formulars. Jemand, der mehr als sechs Monate dem Arbeitsamt zur freien Vermittlung zur Verfügung stand, der kann nicht arbeitsunfähig sein.
Gruss
Czauderna
Ich bin bereits länger bei diesem Mobbingamt gemeldet. Eigentlich will ich unbedingt beruflich weider Fuß fassen. Aber in meinem Beruf geht das eben nicht. Sprich ich benötige Hilfe auch weil mein Selbstwertgefühl total im Keller ist. Hilfe bekomme ich keine statt dessen werde ich nur noch fertig gemacht.
Inzwischen habe ich ständig Angstzustände und Panikstörungen wenn ich nur an dieses Amt denke. Mein Arzt und auch meine Therapeutin raten mir zu einer AU. Bei der Rentenversicherung läuft ein Antrag auf Leistungen am Arbeitsleben und bis von da ein Entscheid kommt soll die AU laufen.
Wenn ich dann lese das man nach 6 Monaten AfA nicht mehr als krank gilt bekomme ich wieder Angst aber diesmal vor der Krankenkasse.
Gruß
BEK- Frust