Liebe Fachleute im Forum,
haben eine Frage zur Familienversicherung:
Unsere Situation:
Mein Mann Angestellter mit Gehalt und gesetzlich versichert in GKV,
Tochter (Student) über Mann familienversichert,
Frau als freiwilliges Mitglied der GKV versichert.
Mann hat zusätzlich zum Gehalt als Angestellter Mieteinnahmen aus einer vermieteten Eigentumswohnung.
Unsere Frage:
Ist durch die Mieteinnahmen meines Mannes die Familienversicherung der Tochter gefährdet, bzw. müssen von meinem Mann zusätzliche KV-Beiträge für die Mieteinnahmen gezahlt werden?
Wer kann uns dazu einen Rat geben?
Herzlichen Dank für die Antwort
Familienversicherung und Mieteinnahmen
Moderator: Czauderna
Hallo Jette,
welche Einnahmen für vers.pfl. Arbeitnehmer beitragspflichtig sind, ergibt sich aus §226 SGB V:
In beiden Fällen grds. keine Beiträge auf seine Mieteinnahmen.
Wenn diese im Einkommensteuerbescheid auch bei Dir auftauchen, musst Du ggf. darauf Beiträge zahlen. Aber da Du ja wahrscheinlich nach aktuellem ESt-Bescheid eingestuft bist, tut das hier nix zur Sache.
Die Familienversicherung Eurer Tochter hat mit den Einnahmen Deines Mannes nix zu tun.
Wichtig wären ggf. ihre Einnahmen und die Altersgrenze.
So, wie Du es schilderst, steht der FV noch nichts im Weg.
Wenn Du Dich ein bißchen näher mit der Materie "Familienversicherung" vertraut machen willst, kannst Du entweder in §10 SGB V schauen oder (deutlich lesefreundlicher) bei Wikipedia oder auf den Seiten der Krankenkassen danach suchen.
Gruß
roemer70
welche Einnahmen für vers.pfl. Arbeitnehmer beitragspflichtig sind, ergibt sich aus §226 SGB V:
Ist er als Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze frw. versichert, zahlt er eh Höchstbeiträge.(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1. das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,
2. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
3.der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge),
4. das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.
In beiden Fällen grds. keine Beiträge auf seine Mieteinnahmen.
Wenn diese im Einkommensteuerbescheid auch bei Dir auftauchen, musst Du ggf. darauf Beiträge zahlen. Aber da Du ja wahrscheinlich nach aktuellem ESt-Bescheid eingestuft bist, tut das hier nix zur Sache.
Die Familienversicherung Eurer Tochter hat mit den Einnahmen Deines Mannes nix zu tun.
Wichtig wären ggf. ihre Einnahmen und die Altersgrenze.
So, wie Du es schilderst, steht der FV noch nichts im Weg.
Wenn Du Dich ein bißchen näher mit der Materie "Familienversicherung" vertraut machen willst, kannst Du entweder in §10 SGB V schauen oder (deutlich lesefreundlicher) bei Wikipedia oder auf den Seiten der Krankenkassen danach suchen.
Gruß
roemer70