Hallo zusammen,
meine Freundin (Studentin) muss sich seit 01.01. selbst krankenversichern. da ich selbständig bin, könnte ich Sie anstellen und würde das gerne mit dem niedrigstmöglichen Satz tun. Ist es richtig, dass dieser seit 01.01.13 bei 451,- EUR liegt?
Und gleich noch eine Frage hinterher: Wie verhält es sich mit der Rentenversicherung? Ist Sie verpflichtet, diese zu bezahlen, oder gibt es Möglichkeiten, die Rentenversicherungsbeiträge nicht zu bezahlen?
Vielen Dank und beste Grüße,
Björn
Günstiger Satz in Festanstellung
Moderator: Czauderna
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Bei einer Studentin kommt es bei der Krankenversicherung nicht auf das Gehalt an, sondern darauf, ob das Studium überwiegt. Das heißt, es könnte genau umgekehrt kommen, wie ihr beabsichtigt - keine Versicherungspflicht als Beschäftigte in der KV, wohl aber in RV und ArblV. Lasst euch am besten von deinem Steuerberater beraten, wie die Vor- und Nachteile insgesamt aussehen.