Ohne Versicherung - in der KK unbekannt

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 02.01.2013, 00:45

Nun ja, die Gretchenfrage lautet auch hier, wo ist die Bekannte zuletzt versichert gewesen?

War es vor 10 Jahr eine GKV oder PKV!

loki123
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Beitrag von loki123 » 03.01.2013, 11:18

Hallo Rossi, die Bekannte war nicht berufstätig und über ihren Mann versichert.

Was mir auffällt: Warum wird auch diese Frau in den Unterlagen nicht gefunden? Sie war bei einer AOK, ihr Ex ist um die 10 Jahre tot.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 03.01.2013, 19:39

Nun ja, warum kann die Kasse die Unterlagen nicht finden?

Kann sie die Mtgliedschaft des Verstobenen nicht feststellen oder kann die Kasse die Familienversicherung nicht feststellen.

Um famiienversichert zu sein muss nämlich ein sog. Meldebogen bei der Kasse eingereicht werden. Danach wird die Fami eingetragen.

Wenn man den Meldebogen nicht einreicht, dann kann man auch nix feststellen. Es gibt eine Kunden, die sich hierum leider nicht kümmern. Sie werden erst wach, wenn sie krank sind und zum Arzt müssen.

Ich hatte letzten einen Kunden, der vermeintlich seit 1988 nicht versichert war. Er war seit 1988 nicht krank und nicht beim Arzt. Somit hat er auch nicht den Meldebogen eingereicht.

Es ist dann nach über 23 Jahre aufgefallen.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 04.01.2013, 20:03

Hallo,

die AOK müsste das eigentlich noch in ihrem Computersystem sehen. Vielleicht nicht im aktuellen (SAP), aber in dem alten schon noch. Das ist bestimmt nicht gänzlich eingemottet.
Vielleicht hat die Sachbearbeiterin ja nur per Mausklick im PC gesucht, wo die Daten der seit Jahren Verstorbenen nicht übernommen wurden?
Ich würde mal schriftlich bei der AOK mit den Daten, die bekannt sind, anfragen.

LG, Fee

loki123
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Beitrag von loki123 » 04.01.2013, 20:05

Hallo Rossi, die Kasse findet weder die Frau noch ihren verstorbenen Ex-Mann als Mitglied bzw. alte Unterlagen sind nicht vorhanden.
Auch über mich fand man, als ich mich versichern wollte, nichts. Da bin ich ja noch von einem Einzelfall ausgegangen.

Die Frau, um die es geht, ist nicht krank. Sie war viele, viele Jahre wohnungslos, hat sich irgendwie über Wasser gehalten und fängt jetzt versicherungspflichtig an zu arbeiten.
Sie war eine Weile beim Jobcenter gemeldet, hat eine Fortbildung gemacht und mit ganz viel Glück eine Arbeitsstelle gefunden. Ihr Arbeitgeber möchte eine Meldebestätigung vorgelegt bekommen. Die ihr von der letzten Kasse, in der sie versichert war, verweigert wird, da unbekannt.
Und weil sie über 60 ist hat man auch ihr erzählt, dass sie schon deshalb nicht mehr aufgenommen wird.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 04.01.2013, 20:10

Nun ja, die Ablehnung der Kasse, weil die Kundin bereits 60 Jahre alt ist, passt meines Erachtens auch nicht.

Sie war viele Jahre wohnungslos, okay.

Damit war sie wohl weder während der Wohnungslosigkeit privat versichert (PKV) noch hauptberuflich selbständig.

Somit greifen die Ausschlusstatbestände nach § 6 Abs. 3a SGB V (über 55-jährig) auf keinen Fall.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 04.01.2013, 21:09

dürft ich noch mal auf Fees hinweis mit der Rentenvrsicherung hinweisen.

nur um mal ganz fix diesen ganzen schiesematenk ein schnelles Ende zu bereitenß

1: Grundsätzlich muss ja der Versichrungsverlauf des Ehegatten gespeichert sein?

2. Der Ehegatte wird denn ja wohl auch krankenversichert gewesen sein richtig?

3. Wurde die Ehe geschieden, bzw ist der Ehegatte verstorben wurde / wird eine Rente bezogen?

4. Soviel Schmu habe ich bisher noch nicht erlebt, die ganze Sache hätte innerhalb von 3- 4 wochen geklärt sein müssen. :twisted:

5. Wenn denn der ganze Krempel zusammen ist, sollte man diese Unterlagen der Kasse vorlegen, der Rest ergibt sich aus dem Gesetz und dem Rundschreiben. > ist nix mit § 5
Abs. 1 Nr. 13 und nachträglichen Forderungen Rundschreiben v. 30.06.2011. oweia ne ne ne....

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 04.01.2013, 21:15

liegen der Aufsichtsbehörde Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankenkasse entgegen Absatz 1 Satz 2 eine Mitgliedschaft rechtswidrig abgelehnt hat oder die Abgabe der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 verhindert oder erschwert, hat sie diesen Anhaltspunkten unverzüglich nachzugehen und die Krankenkasse zur Behebung einer festgestellten Rechtsverletzung und zur Unterlassung künftiger Rechtsverletzungen zu verpflichten. Als rechtswidrig ist insbesondere eine Beratung durch die angegangene Krankenkasse anzusehen, die dazu führt, dass von der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 ganz abgesehen wird oder diese nur unter erschwerten Bedingungen abgegeben werden kann. Die Verpflichtung der Krankenkasse nach Satz 1 ist mit der Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 50 000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbinden. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach den Sätzen 1 und 3 haben keine aufschiebende Wirkung. Vorstandsmitglieder, die vorsätzlich oder fahrlässig nicht verhindern, dass die Krankenkasse entgegen Absatz 1 Satz 2 eine Mitgliedschaft rechtswidrig ablehnt oder die Abgabe der Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 verhindert oder erschwert, sind der Krankenkasse zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

Akita
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Beitrag von Akita » 30.01.2013, 14:13

Rossi hat geschrieben:Na ja, nicht so schnell aufgeben. Die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB für die über 55-jährigen. In der Regel bekommt man bei den Kassen eine Ablehnung. Aber meistens haut es nicht hin.

Also pflücken wir die Vorschrift mal auseinander.

1. Tatbestand
Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres ...


Ganz, ganz, ganz herzlichen Dank für diesen Beitrag, der den Paragraphen so wundervoll in normal verständliche Sprache übersetzt hat :D

Ich stand jetzt mit 58 Jahren vor einem sehr ähnlichen Problem. Nachdem ich 23 Jahre gar nicht versichert war, mußte ich jetzt zum Jobcenter und Leistungen beantragen. Aber ohne Bescheinigung einer Krankenkasse keine Leistungen.

Meine letzte Krankenkasse, die IKK, hat sich über 3 Wochen furchtbar quergestellt, mir zuerst einen Rückkehrerantrag geschickt, weil ich ja nicht versicherungspflichtig sei, den sie dann auf wundersame Weise verloren haben.
Auf telefonisches Nachhaken wurde mir gestern mehr oder weniger unverblümt gedroht, mein früherer Lebensgefährte (selbständig und selber nicht versichert mangels Geldes) hätte mich als Angestellte anmelden und versichern müssen, da müsse man prüfen, ob er sich nicht nicht strafbar gemacht habe wegen Hinterziehung von Sozialabgaben usw.

Fix und fertig und mit den ersten Selbstmordgedanken hab ich dann endlich dieses Forum und Rossis Abhandlung gefunden :P
Heute dann ein erneuter Anruf bei der IKK, selbe Dame, der ich mitteilte, daß ich mich mittlerweile durch das Internet und die Paragraphen gewühlt und festgestellt hätte, daß ich doch versicherungspflichtig sei.
Eine einzige Nachfrage: wer mich dann anmelden würde? Ich antwortete: das Jobcenter!
Antwort: Ich schicke Ihnen sofort eine Mitgliedsbescheinigung zu!

Keine weitere Nachfrage, warum denn auf einmal versicherungspflichtig oder wer mir das gesagt hätte - nichts!

Also wußten sie schon vorher ganz genau Bescheid und das war alles ein fadenscheiniges und widerliches Hinhalte- und Abschreckungsmanöver.

Also noch einmal DANKE Rossi und an alle anderen Betroffenen: Nur nicht klein beigeben und sich erschrecken lassen !!!

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