Selbstversichert, wenn ALG II-Anspruch

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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hsm1
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Selbstversichert, wenn ALG II-Anspruch

Beitrag von hsm1 » 03.01.2013, 16:10

Ich bitte um Antwort auf folgende Frage:

Wenn jemand keinen Anspruch auf ALG II hat, weil aufgrund einer Abfindung das Vermögen über dem Freibetrag liegt, dann muss er sich ja auch selbst versichern, bis dieser Vermögensüberschuss aufgebraucht wurde. Was ist aber, wenn er während dieser Zeit schwer krank wird oder bspw. einen Unfall hat - also eine Erkrankung, die länger andauert als sein Geld reicht: Kann er sich dann nach dieser Frist trotz schwerer Erkrankung nahtlos von der Arge weiter pflichtversichern lassen? Steht das irgendwo im SGB III eindeutig drin?

Vielen Dank.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 03.01.2013, 17:00

Hi,

Deine Frage betrifft mehr das ALG-Recht als das Krankenversicherungsrecht. Von daher dürfte Deine Frage in Foren für Arbeitslose z.B. besser aufgehoben sein.

Mein 1. Gedanke war jedoch: wieso sollten dabei erhebliche Kosten bei Unfall usw. zukommen? Denn auch ohne ALG-II-Bezug muss derjenige krankenversichert sein. Unter Umständen zahlt dieser halt eigene Beiträge zur KV + PV. Aber er sollte -weil MUSS- versichert sein.

Gruß
Sportsfreund

hsm1
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Beitrag von hsm1 » 04.01.2013, 12:38

Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Meine Frage könnte man evtl. auch so formulieren: Gibt es eine Versicherungspflicht für Mittellose? So viel ich weiß, war die AOK früher mal verpflichtet, jeden aufzunehmen, auch wenn er zwischenzeitlich freiwillig oder gar nicht versichert war. Aber dazu finde ich keine aktuellen Angaben. Das Jobcenter bzw. die Arge versichert von sich aus - so viel ich weiß - jeden, der sich dort meldet. Die Frage ist aber doch, ob eine Krankenkasse verpflichtet ist, jemanden trotz schwerer Krankheit/Unfallfolgen etc. aufzunehmen, wenn derjenige seine bisherige pirvate Versicherung in dieser oder einer anderen Kasse nicht mehr zahlen kann. Wenn ich bpsw. während einer langen Krebstherapie die Kasse wechseln möchte, dürfte dies ja auch schwierig sein, weil auf die Kasse in absehbarer Zeit nur hohe Kosten zukommen - um solche Mitglieder reißt sich keiner. Unter diesem Gesichtspunkt stellt sich eben die Frage, ob es in dieser Beispielsituation möglich wäre, von einer nicht mehr finanzierbaren privaten Versicherung wieder in die gesetzliche (in dem Falle von der Arge bezahlte) zu wechseln. Ich glaube schon, dass das in dieses Forum gehört, denn das müsste ja in irgendeiner Krankenkassen-Satzung stehen. Vielleicht hat auch ein Patient eigene Erfahrungen, schon vor Gericht gekämpft deswegen oder so.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.01.2013, 13:20

Hallo,
zunächst gilt es festzustellen wovon wir reden - von der GKV oder von der PKV.
Also, in Deutschland gibt es eine Gesetz dass jeden Bürger mit 1. Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich gegen Krankheit zu versichern. Zu deiner Frage konkret - bei einer eintretenden finanziellen Notlage ändert sich nichts an der Versicherung und dem Leistungsanspruch in der GKV. - Grundsätzlich bleibt der Versicherte Beitragspflichtig - wenn er diese Beiträge nicht mehr zahlen kann, dann wird die Kasse ihre Leistungspflicht nur auf Notfallbehandlungen zurückfahren.
Wenn der Betroffene aufgrund seiner plötzlichen Mittellosigkeit Leistungen von der ARGE, also ALG-2 erhält, dann zahlt auch die ARGE für ihn die Krankenversicherungsbeiträge. Bei einem Kassenwechsel innerhalb der GKV spielen bestehende oder Vorerkrankungen grundsätzlich keine Rolle, d.h. die neue, gewählte Kasse darf aus diesem Grund keinen Antragsteller abweisen.
Also, bei einer bereits bestehenden GKV-Versicherung kann es nicht passieren, dass man plötzlich ganz ohne Versicherung da steht - Notfälle sind immer abgesichert.
Gruss
Czauderna

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 04.01.2013, 13:36

Hallo nochmal,

Und was passiert, wenn das vorhandene Vermögen -was ja zum Ablehnen des ALG-II geführt hatte- früher als erwartet aufgebraucht wird, eben weil man daraus die KV- und PV-Beiträge finanzieren muss, das kann Dir nur das Jobcenter selbst sagen.

Ich denke aber schon, dass in einem solchen Fall das ALG früher beginnen kann, als ursprünglich angesetzt.

Gruß

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 04.01.2013, 13:37

Ergänzend zu Czaudernas Beitrag:
Wer bislang privat versichert ist (nicht freiwiliig gesetzlich, das ist nicht privat!), hat durch den Bezug von ALG 2 keine Möglichkeit, in die GKV zu kommen. Außer durch eine Familienversicherung, aber eine eigene Mitgliedschaft scheidet aus.

Bei welcher KK / welchem Unternehmen bist Du denn bislang versichert?

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