Was leistet (sich) die GKV eigentlich?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Was leistet (sich) die GKV eigentlich?
Kurze Vorgeschichte:
Ich bin mit meinen Kindern aus Überzeugung und glücklich privat krankenversichert.
Meine Frau ist sehr sozial eingestellt und wollte nicht in die PKV wechseln, als die Kinder kamen. Sie hat sich auch nie pro-forma einen 500-Euro-Job geben lassen sondern zahlt seit 16 Jahren treu und brav Höchstbeiträge für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft "damit sie sich im Alter keine Sorgen um die Beitragshöhe machen muss". Der PKV-Beitrag für mich und die beiden Kinder ist bislang zusammen nicht annähernd so hoch und von einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gehe ich nach der nächsten Wahl fest aus.
Welch eine grausame Ironie des Schicksals, dass nun ausgerechnet sie ein Glioblastom WHO Grad IV hat
Ich darf mich jetzt neben der seelischen Belastung dieser Diagnose auch noch mit der GKV und dem SGB herumschlagen. Deswegen vorab erst einmal mein Dank an die Forumsbetreiber und an die mitschreibenden KK-Mitarbeiter und Sozialrechtsexperten, dass es diese Informationsmöglichkeit hier in dieser Form gibt. Seht mir bitte meinen Frust über das System GKV nach, ihr könnt nichts dafür.
Ich dachte, nur bei der PKV müsse man sich vor Vertragsabschluss Gedanken über den Leistungsumfang und die Servicebereitschaft der Versicherung machen und in der GKV seien wenigstens die Leistungen vereinheitlicht. Wenn es aber stimmt, was ich hier im Forum lese und was mir die Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle der Knappschaft gesagt hat, dann habe ich mich da wohl getäuscht.
Aber vielleicht sind es doch nur Missverständnisse ...
1.) Für die Fahrten zu den anstehenden Bestrahlungen müssen wir 10 Euro pro Tag an Zuzahlungen leisten, weil die Knappschaft pro Fahrt 10% aber mindestens 5 Euro verlangt und Hin- und Rückfahrt selbst dann als 2 Fahrten gerechnet werden, wenn der Taxifahrer für die Dauer der Behandlung vor der Klinik wartet? Bei anderen KK ist aber nur die erste Hin- und letzte Rückfahrt zuzahlungspflichtig, weil die ambulante Bestrahlung für die Versichertengemeinschaft billiger ist als wenn sich der Versicherte stationär behandeln läßt.
2.) Falls es meiner Frau während der Chemotherapie schlecht geht, haben wir trotzdem keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, weil es sich um keine akute sondern um eine chronische Erkrankung handelt. Gleichzeitig greift die Zuzahlungsbegrenzung auf 1% des Haushaltseinkommens wegen chronischer Erkrankung aber dieses Jahr nicht, weil erst ein komplettes Kalenderjahr verstrichen sein muss.
Ist das eine allgemeingültige Regelung oder sieht das auch nur die Knappschaft so?
3.) Eine zusammenfassende Information darüber, welche Leistungen chronisch Kranke im Allgemeinen und Krebspatienten im Besonderen erhalten können, bietet die Knappschaft nicht an.
4.) Auf meine Frage, ob sie mir denn auch irgendetwas Positives über die Leistungsbereitschaft der Knappschaft sagen könne, antwortete die Dame mir allen Ernstes "ja, wir zahlen mehr für Krebsvorsorgeuntersuchungen als andere KK". Ohne Worte ...
Zu allem Überfluß ist meine Frau erst letztes Jahr auf Anraten unseres Zahnarztes zur Knappschaft gewechselt, deswegen kann sie wohl nicht vor dem 01.10. wechseln. Oder gibt es irgendwelche Sonderkündigungsrechte "aus wichtigem Grund"?
Viele Grüße vom
Teetrinker
Ich bin mit meinen Kindern aus Überzeugung und glücklich privat krankenversichert.
Meine Frau ist sehr sozial eingestellt und wollte nicht in die PKV wechseln, als die Kinder kamen. Sie hat sich auch nie pro-forma einen 500-Euro-Job geben lassen sondern zahlt seit 16 Jahren treu und brav Höchstbeiträge für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft "damit sie sich im Alter keine Sorgen um die Beitragshöhe machen muss". Der PKV-Beitrag für mich und die beiden Kinder ist bislang zusammen nicht annähernd so hoch und von einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gehe ich nach der nächsten Wahl fest aus.
Welch eine grausame Ironie des Schicksals, dass nun ausgerechnet sie ein Glioblastom WHO Grad IV hat
Ich darf mich jetzt neben der seelischen Belastung dieser Diagnose auch noch mit der GKV und dem SGB herumschlagen. Deswegen vorab erst einmal mein Dank an die Forumsbetreiber und an die mitschreibenden KK-Mitarbeiter und Sozialrechtsexperten, dass es diese Informationsmöglichkeit hier in dieser Form gibt. Seht mir bitte meinen Frust über das System GKV nach, ihr könnt nichts dafür.
Ich dachte, nur bei der PKV müsse man sich vor Vertragsabschluss Gedanken über den Leistungsumfang und die Servicebereitschaft der Versicherung machen und in der GKV seien wenigstens die Leistungen vereinheitlicht. Wenn es aber stimmt, was ich hier im Forum lese und was mir die Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle der Knappschaft gesagt hat, dann habe ich mich da wohl getäuscht.
Aber vielleicht sind es doch nur Missverständnisse ...
1.) Für die Fahrten zu den anstehenden Bestrahlungen müssen wir 10 Euro pro Tag an Zuzahlungen leisten, weil die Knappschaft pro Fahrt 10% aber mindestens 5 Euro verlangt und Hin- und Rückfahrt selbst dann als 2 Fahrten gerechnet werden, wenn der Taxifahrer für die Dauer der Behandlung vor der Klinik wartet? Bei anderen KK ist aber nur die erste Hin- und letzte Rückfahrt zuzahlungspflichtig, weil die ambulante Bestrahlung für die Versichertengemeinschaft billiger ist als wenn sich der Versicherte stationär behandeln läßt.
2.) Falls es meiner Frau während der Chemotherapie schlecht geht, haben wir trotzdem keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, weil es sich um keine akute sondern um eine chronische Erkrankung handelt. Gleichzeitig greift die Zuzahlungsbegrenzung auf 1% des Haushaltseinkommens wegen chronischer Erkrankung aber dieses Jahr nicht, weil erst ein komplettes Kalenderjahr verstrichen sein muss.
Ist das eine allgemeingültige Regelung oder sieht das auch nur die Knappschaft so?
3.) Eine zusammenfassende Information darüber, welche Leistungen chronisch Kranke im Allgemeinen und Krebspatienten im Besonderen erhalten können, bietet die Knappschaft nicht an.
4.) Auf meine Frage, ob sie mir denn auch irgendetwas Positives über die Leistungsbereitschaft der Knappschaft sagen könne, antwortete die Dame mir allen Ernstes "ja, wir zahlen mehr für Krebsvorsorgeuntersuchungen als andere KK". Ohne Worte ...
Zu allem Überfluß ist meine Frau erst letztes Jahr auf Anraten unseres Zahnarztes zur Knappschaft gewechselt, deswegen kann sie wohl nicht vor dem 01.10. wechseln. Oder gibt es irgendwelche Sonderkündigungsrechte "aus wichtigem Grund"?
Viele Grüße vom
Teetrinker
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo Teetrinker,
zunächst einmal tut es mir sehr leid, dass Deine Frau so schwer erkrankt ist. Ich hoffe, dass die Behandlung das Leid lindert und ihr noch eine gute Zeit habt.
Zu den Fahrtkosten kann ich leider nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus. Aber andere hier sind da mehr im Thema und antworten sicher gerne. Das mit den 1% habe ich auch so gehört, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Knappschaft das nicht gesetzeskonform händelt.
Was besondere Leistungen und Leistungsversprechen der Kassen angeht, so bist Du auf dem Boden der Realität angekommen. Leider. Ich orakele mal, dass Bonusleistungen sich eher vertriebsorientiert ausrichten: Sprich: Man möchte Neukunden gewinnen und ein paar Gimicks anbieten. Keine Kasse wird den Geldbeutel weit aufmachen und mit teuren Extra-Leistungen für Schwerstkranke werben. Denn das ist sicher nicht die Zielgruppe.
So gibt es Hausarztverträge, Kinderzusatzuntersuchungen, Kinderbonuskonten, Prävention (wie Nordic Walking, Yogagedöns usw.), Osteopathie ....
Und nein, es gibt keine Übersicht für Leistungen für Krebskranke oder anders Erkrankte. Der Leistungskatalog ist im Gesetzbuch festgeschrieben und dazu gibt es Satzungsleistungen (die o.g. Extras oder Veränderungen der Altersgrenze oder der Höhe des Zuschusses bei gesetzlichen Leistungen). Deine Frau bekommt das an Behandlungen, was dieser Leistungskatalog vorsieht. Und als gesetzlich Versicherte auch nur das, was medizinisch notwenidg, ausreichend und zweckmäßig ist.
Haushaltshilfe ist vom Gesetzgeber als Leistung vorgesehen, die sich an Hausfrauen mit kleinen Kindern richtet, die erkrankt. Natürlich ist es in der heutigen Welt so, dass viele ältere Leute alleine und nicht mehr in Familien leben, und daher im Haushalt aufgrund Krankheit oder Gebrechlichkeit auf Hilfe angewiesen sind. Das ist aber keine Leistung der Krankenkasse. Wobei es einzelne Kassen gibt, die es in der Satzung haben, aber dann zig Fallstricke einbauen, um eine Leistungspflicht einzugrenzen. Auch hier geht es schlicht ums Geld.
Deine Frau bekommt ärztliche Behandlung, Hilfsmittel (Zuschuss zur Perücke, Rollstuhl, ...), Krankenhausbehandlung und Heilmittel (z.B. Lymphdrainagen), und Medikamente wenn der Arzt es für notwendig hält.
Außerdem gibt es spezielle Krebsnachsorgekuren, die erfahrungsgemäß sehr positiv gesehen werden. Schau mal hier: argekrebsnw.de/
Und nein, ein Sonderkündigungsrecht hast Du nicht.
LG, Fee
zunächst einmal tut es mir sehr leid, dass Deine Frau so schwer erkrankt ist. Ich hoffe, dass die Behandlung das Leid lindert und ihr noch eine gute Zeit habt.
Zu den Fahrtkosten kann ich leider nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus. Aber andere hier sind da mehr im Thema und antworten sicher gerne. Das mit den 1% habe ich auch so gehört, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Knappschaft das nicht gesetzeskonform händelt.
Was besondere Leistungen und Leistungsversprechen der Kassen angeht, so bist Du auf dem Boden der Realität angekommen. Leider. Ich orakele mal, dass Bonusleistungen sich eher vertriebsorientiert ausrichten: Sprich: Man möchte Neukunden gewinnen und ein paar Gimicks anbieten. Keine Kasse wird den Geldbeutel weit aufmachen und mit teuren Extra-Leistungen für Schwerstkranke werben. Denn das ist sicher nicht die Zielgruppe.
So gibt es Hausarztverträge, Kinderzusatzuntersuchungen, Kinderbonuskonten, Prävention (wie Nordic Walking, Yogagedöns usw.), Osteopathie ....
Und nein, es gibt keine Übersicht für Leistungen für Krebskranke oder anders Erkrankte. Der Leistungskatalog ist im Gesetzbuch festgeschrieben und dazu gibt es Satzungsleistungen (die o.g. Extras oder Veränderungen der Altersgrenze oder der Höhe des Zuschusses bei gesetzlichen Leistungen). Deine Frau bekommt das an Behandlungen, was dieser Leistungskatalog vorsieht. Und als gesetzlich Versicherte auch nur das, was medizinisch notwenidg, ausreichend und zweckmäßig ist.
Haushaltshilfe ist vom Gesetzgeber als Leistung vorgesehen, die sich an Hausfrauen mit kleinen Kindern richtet, die erkrankt. Natürlich ist es in der heutigen Welt so, dass viele ältere Leute alleine und nicht mehr in Familien leben, und daher im Haushalt aufgrund Krankheit oder Gebrechlichkeit auf Hilfe angewiesen sind. Das ist aber keine Leistung der Krankenkasse. Wobei es einzelne Kassen gibt, die es in der Satzung haben, aber dann zig Fallstricke einbauen, um eine Leistungspflicht einzugrenzen. Auch hier geht es schlicht ums Geld.
Deine Frau bekommt ärztliche Behandlung, Hilfsmittel (Zuschuss zur Perücke, Rollstuhl, ...), Krankenhausbehandlung und Heilmittel (z.B. Lymphdrainagen), und Medikamente wenn der Arzt es für notwendig hält.
Außerdem gibt es spezielle Krebsnachsorgekuren, die erfahrungsgemäß sehr positiv gesehen werden. Schau mal hier: argekrebsnw.de/
Und nein, ein Sonderkündigungsrecht hast Du nicht.
LG, Fee
So wie Krankenkassenfee es schreibt stimmt es. Auch mir tut es leid, dass es deiner Frau so schlecht geht.
Zu Punkt 1, Fahrkosten. Grundsätzlich handelt die Knappschaft da so, wie es auch vorgesehen ist. Und ja, auch der Nachsatz von dir ist richtig, es gibt einige Kassen, ich kenne mindestens eine, die handelt da großzügiger und verlangt nur die erste und letzte Fahrt (pro Zyklus der Therapie).
Scheint die Knappschaft anders zu handhaben.
Der Zahnarzt hat sicher erlebt, dass die Knappschaft irgendetwas großzügiger (was auch immer, viell. auch etwas, wovon er mehr hat ) abhandelt und daher die Leute dahin haben will. Aber so ist es heute, jede Kasse legt einige Dinge vielleicht großzügiger oder strenger aus. Aber auch das kann sich mal ändern. Daran sollte man auch nicht festmachen, wie "gut" oder "schlecht" eine Kasse ist.
Die meisten Dinge sind fest geregelt. So wie die Chroniker 1%. Die Erkrankung mit Dauerbehandlung muß tatsächlich erst 1 Jahr bestehen, ab dem 2. Jahr gilt dann 1% (statt 2%).
Alles Gute für deine Frau und dich, Kopf hoch!
Zu Punkt 1, Fahrkosten. Grundsätzlich handelt die Knappschaft da so, wie es auch vorgesehen ist. Und ja, auch der Nachsatz von dir ist richtig, es gibt einige Kassen, ich kenne mindestens eine, die handelt da großzügiger und verlangt nur die erste und letzte Fahrt (pro Zyklus der Therapie).
Scheint die Knappschaft anders zu handhaben.
Der Zahnarzt hat sicher erlebt, dass die Knappschaft irgendetwas großzügiger (was auch immer, viell. auch etwas, wovon er mehr hat ) abhandelt und daher die Leute dahin haben will. Aber so ist es heute, jede Kasse legt einige Dinge vielleicht großzügiger oder strenger aus. Aber auch das kann sich mal ändern. Daran sollte man auch nicht festmachen, wie "gut" oder "schlecht" eine Kasse ist.
Die meisten Dinge sind fest geregelt. So wie die Chroniker 1%. Die Erkrankung mit Dauerbehandlung muß tatsächlich erst 1 Jahr bestehen, ab dem 2. Jahr gilt dann 1% (statt 2%).
Alles Gute für deine Frau und dich, Kopf hoch!
Hallo,
auch ich kann das alles bestätigen, was meine beiden Vorschreiber bereits ausgeführt haben - ja, bei den Fahrkosten da gibt es Unterschiede was die Eigenanteile angeht, aber sind wir doch mal ehrlich, wer fragt denn ausgerechnet danach bei einem Kassenwechsel und umgekehrt werden auch nur die wenigesten Kassenmitarbeiter in einem solchen Gespräch sagen, wenn man mal vom Krebs erwischt wird, dass dann nur maximal 20,00 € zu zahlen sind oder dass für jede Fahrt extra zu zahlen ist.
Auch wünsche deiner Ehegattin alles Gute und die Kraft und deine Hilfe damit sie diese Krankheit besiegen wird.
Gruss
Czauderna
auch ich kann das alles bestätigen, was meine beiden Vorschreiber bereits ausgeführt haben - ja, bei den Fahrkosten da gibt es Unterschiede was die Eigenanteile angeht, aber sind wir doch mal ehrlich, wer fragt denn ausgerechnet danach bei einem Kassenwechsel und umgekehrt werden auch nur die wenigesten Kassenmitarbeiter in einem solchen Gespräch sagen, wenn man mal vom Krebs erwischt wird, dass dann nur maximal 20,00 € zu zahlen sind oder dass für jede Fahrt extra zu zahlen ist.
Auch wünsche deiner Ehegattin alles Gute und die Kraft und deine Hilfe damit sie diese Krankheit besiegen wird.
Gruss
Czauderna
Re: Was leistet (sich) die GKV eigentlich?
Nee, nicht ein komplettes Kalenderjahr, sondern ein Zeitjahr. Rückwirkend greift die 1 %ige Regelung dann aber bereits ab dem 01.01. des Jahres , in dem das Zeitjahr endet.Teetrinker hat geschrieben: Gleichzeitig greift die Zuzahlungsbegrenzung auf 1% des Haushaltseinkommens wegen chronischer Erkrankung aber dieses Jahr nicht, weil erst ein komplettes Kalenderjahr verstrichen sein muss.
Beispiel: Beginn der chron. Erkrankung im Oktober 12, Ende des Zeitjahres im Oktober 13. Rückwirkend wird dann ab 01.01.13 die Belastungsgrenze auf 1 % reduziert.
MfG
ratte1
P.S. Die Zuzahlungen zu den Fahrkosten werden beim Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt.
Ergänzend zu Punkt 2:
Sollte eine andere chronische Erkrankung schon länger bestehen, kann evtl. hierüber die 1%-Regelung erreicht werden. Es kommt nämlich nicht darauf an, aufgrund welcher Erkrankung die Zuzahlungen zu leisten sind.
Die meisten mir bekannten Kassen sind sehr großzügig, was eine "schwerwiegende Erkrankung" (§62 SGB V) ist - auch ein Bluthochdruck geht hier meist durch. Hauptsache, der Arzt bescheinigt mind. einen Besuch je Quartal und einen Eintritt vor mind. 12 Monaten. Vielleicht hilft Dir das ja.
Thema Haushaltshilfe:
Die Satzung der Knappschaft hierzu:
Sollte eine andere chronische Erkrankung schon länger bestehen, kann evtl. hierüber die 1%-Regelung erreicht werden. Es kommt nämlich nicht darauf an, aufgrund welcher Erkrankung die Zuzahlungen zu leisten sind.
Die meisten mir bekannten Kassen sind sehr großzügig, was eine "schwerwiegende Erkrankung" (§62 SGB V) ist - auch ein Bluthochdruck geht hier meist durch. Hauptsache, der Arzt bescheinigt mind. einen Besuch je Quartal und einen Eintritt vor mind. 12 Monaten. Vielleicht hilft Dir das ja.
Thema Haushaltshilfe:
Die Satzung der Knappschaft hierzu:
Ich lese hier nichts von einem Ausschluss bei chronischer Erkrankung (oder häufiger: der Erfordernis eines akuten Schubes). Wenn Euer jüngstes Kind also unter 14 Jahren ist und die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, würde ich einfach diesen Antrag ausfüllen und auf schriftliche Antwort warten: knappschaft.de/DE/3_Service/05_Service- ... onFile&v=6§ 58 Haushaltshilfe
(1) Versicherte erhalten auch Haushaltshilfe,
a) wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen einer schweren Erkrankung, insbesondere wegen Bettlägerigkeit nicht möglich ist oder
b) wenn stationäre Krankenhausbehandlung geboten ist, durch die Gewährung einer Haushaltshilfe aber nicht erforderlich wird oder abgekürzt werden kann,
soweit im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebens-jahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
(2) Voraussetzung ist ferner, dass eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Haushaltshilfe nach Abs. 1 wird für längstens 6 Wochen gewährt. Sie kann in demselben Krankheitsfall erneut für bis zu 6 Wochen gewährt werden, wenn die Voraussetzungen zwischenzeitlich weggefallen waren. § 38 Absätze 4 und 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch gelten.
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Re: Was leistet (sich) die GKV eigentlich?
[quote="ratte1Nee, nicht ein komplettes Kalenderjahr, sondern ein Zeitjahr. Rückwirkend greift die 1 %ige Regelung dann aber bereits ab dem 01.01. des Jahres , in dem das Zeitjahr endet.
[/quote]
Also doch! Ich habe zweimal explizit nachgefragt, weil ich auch meinte, irgendwo was von Zeitjahr gelesen zu haben und meine Frau im Dezember operiert und diagnostiziert wurde. Meine Gesprächspartnerin hat aber darauf beharrt, dass ein komplettes Kalenderjahr verstrichen sein muss. Wo im SGB steht das genau?
Vielen Dank für die offenen und ehrlichen Worte. Ich kannte bislang das GKV-System nur vom Hörensagen, die Realität übertrifft meine schlimmsten Erwartungen. Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass Ärzte ihre Unfähigkeit, Termine einzuhalten, auf dem Rücken der Kassenpatienten austragen. Und dass Politiker, die selbst durchweg privat versichert sind, darüber entscheiden, wie das GKV-System funktioniert. Schlimm, wie eines der reichsten Länder der Welt mit seinen kranken Mitbürgern umgeht. Hauptsache, der 400-PS-Firmenwagen wird subventioniert und die Griechen bekommen ihre nächsten Milliarden rechtzeitig
[/quote]
Also doch! Ich habe zweimal explizit nachgefragt, weil ich auch meinte, irgendwo was von Zeitjahr gelesen zu haben und meine Frau im Dezember operiert und diagnostiziert wurde. Meine Gesprächspartnerin hat aber darauf beharrt, dass ein komplettes Kalenderjahr verstrichen sein muss. Wo im SGB steht das genau?
Vielen Dank für die offenen und ehrlichen Worte. Ich kannte bislang das GKV-System nur vom Hörensagen, die Realität übertrifft meine schlimmsten Erwartungen. Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass Ärzte ihre Unfähigkeit, Termine einzuhalten, auf dem Rücken der Kassenpatienten austragen. Und dass Politiker, die selbst durchweg privat versichert sind, darüber entscheiden, wie das GKV-System funktioniert. Schlimm, wie eines der reichsten Länder der Welt mit seinen kranken Mitbürgern umgeht. Hauptsache, der 400-PS-Firmenwagen wird subventioniert und die Griechen bekommen ihre nächsten Milliarden rechtzeitig
ARGe für Krebebekämpfung
argekrebsnw.de/
krebshilfe.de/dr-mildred-scheel-stiftung.html
zur weitern informeelen Unterstüzung mal hier noch einn paar Email Adressen.
krebshilfe.de/dr-mildred-scheel-stiftung.html
zur weitern informeelen Unterstüzung mal hier noch einn paar Email Adressen.
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Was leistet (sich) die GKV eigentlich?
Hallo Teetrinker,Teetrinker hat geschrieben:
Vielen Dank für die offenen und ehrlichen Worte. Ich kannte bislang das GKV-System nur vom Hörensagen, die Realität übertrifft meine schlimmsten Erwartungen. Es darf doch wohl nicht wahr sein, dass Ärzte ihre Unfähigkeit, Termine einzuhalten, auf dem Rücken der Kassenpatienten austragen. Und dass Politiker, die selbst durchweg privat versichert sind, darüber entscheiden, wie das GKV-System funktioniert. Schlimm, wie eines der reichsten Länder der Welt mit seinen kranken Mitbürgern umgeht. Hauptsache, der 400-PS-Firmenwagen wird subventioniert und die Griechen bekommen ihre nächsten Milliarden rechtzeitig
ich kann deine Wut, besonders in eurem Fall, gut verstehen. Allerdings bitte ich dich, die Erfahrungen mit deiner Kasse nicht zu verallgemeinern und erst recht nicht auf DAS System in Deutschland zu übertragen. Es gab und gibt Kassen, die immer noch damit werben, dass ja 95 % der Leistungen gleich wären und man deshalb nur auf die restlichen 5 % schauen müsste, da sie den Unterschied ausmachen. Gerade die Knappschaft vermarktet diese 5 % ziemlich offensiv. Wechselwilligen Versicherten versuchen wir immer zu vermitteln, dass es aber gerade darauf ankommt, WIE die 95 % der gesetzlichen Leistungen erbracht werden - Punkte, die gerade für Knappschaftswechsler interessant sind, betreffen die Regelung bei den Fahrkosten, die im Vergleich zu der vollmundigen Werbung eingeschränkten Leistungen bei Haushaltshilfe, bei Prosper-Nutzung der Verzicht auf die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Das wollen die Wechsler oft nicht hören bzw. lassen uns keine Chance der Erklärung, da sie uns mit der (von der Knappschaft vorbereiteten Kündigung) untersagen, mit ihnen Kontakt aufzunehmen. Das Erwachen kommt erst dann, wenn sie so wie ihr merken, dass es DOCH darauf ankommt, WIE die 95 % erbracht werden. Und dann klopfen sie wieder an unsere Tür.
Aber auch in der PKV ist nicht alles Gold, was glänzt. Mein PKV-versicherter Beamtenvater bekam die ganze Härte eines gewinnorientierten Unternehmens sowie einer extrem sparsamen Beihilfe während seiner Krebserkrankung zu spüren. Hinzu kam, dass (was uns aber erst im Nachhinein klar wurde, während man da drin steckt, klammert man sich an jeden Strohhalm) ihm immer wieder neue unnütze, strapaziöse "Behandlungen" empfohlen wurden - im Gegensatz zu meinem GKV-versicherten Schwiegervater mit ähnlichem Krankheitsbild, dem man frühzeitig reinen Wein einschenkte und die Wahl zwischen strapaziöser, aber mehr oder weniger nutzloser Behandlung oder nicht überließ. Was man auch nicht vernachlässigen darf, ist der adminstrative Aufwand, den man als Schwerkranker mit seinen Rechnungen und Leistungsanträgen hat - wenn sich da ab einem gewissen Zeitpunkt niemand drum kümmern kann, werden die Rechnungen auch nicht mehr erstattet und man muss sich um Erstattungen für Leistungen streiten, die bei der GKV problemlos über die Karte laufen.
Deiner Frau alles Gute, und ich kann dir nur empfehlen, nach vorne zu schauen und euch nicht über die damalige Entscheidung für die jetzt "falsche" Kasse zu ärgern, sondern alle Energie in die Behandlung und Gesundwerdung zu stecken.
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- Beiträge: 8
- Registriert: 03.01.2013, 15:06
Vielen Dank für die weiteren Antworten! Das mit der Haushaltshilfe werde ich bei Bedarf testen und berichten.
Das mit der Zuzahlungsbefreiung hat sich erledigt, denn DAS SYSTEM hat schon wieder zugeschlagen. Während bei den zumutbaren Belastungen im Einkommensteuerrecht der Gesamtbetrag der Einkünfte maßgeblich ist, legt die GKV bei der Zuzahlungsbefreiung die Summe der positiven Einkünfte zugrunde. Als Immobilienbesitzer darf man dabei seine Kosten noch in Abzug bringen, aber als Wertpapieranleger muss man alle Erträge angeben und die Aufwendungen und Verluste sind Privatvergnügen. Auf so einen Schwachsinn muss mal als Nichtpolitiker erst einmal kommen
Erhalte ich von der KK wenigstens am Jahresende eine Aufstellung der geleisteten Zuzahlungen oder muss ich das auch noch fürs Finanzamt selber machen?
Ich verstehe ehrlich gesagt die Grundhaltung der GKV nicht. Die KK-Fee hat es oben schön beschrieben, die Gesunden werden mit Gedöns und Tralala umworben, aber an den Kranken wird gespart. Eine Mittelverwendungskontrolle scheint auch nicht stattzufinden, denn auf Ebay werden regelmäßig teure Hilfsmittel angeboten, die die KK nach dem Tode des Versicherten anscheinend nicht zurück haben will. Da gäbe es jede Menge Einsparpotenzial.
Jetzt mal unter uns, wie schätzt ihr das ein, wenn meine Frau jetzt von einem Bekannten als 500-€-Kraft eingestellt würde, um Beiträge zu sparen und Anspruch auf Krankengeld zu erwerben?
Ist das Gestaltungsmissbrauch wenn nicht sogar Betrug? Oder sagt ihr "das machen doch alle so und wie beim Steuerrecht ist DAS SYSTEM so ausgelegt, dass der Ehrliche der Dumme ist".
Sorry "Gernekrankenversichert", ich weiß, dass ich ökonomisch betrachtet auf sehr hohem Niveau klage und im Gegensatz zu vielen anderen Beitragsschreibern wird sich der GKV-Unsinn für uns nicht existenzbedrohend oder gesundheitsschädlich auswirken. Meine Frau wird die Leistungen und Behandlungen erhalten, die wir für nötig halten und nicht nur die, die die KK ihr zukommen läßt.
Meine Tochter ist chronisch krank und meine Erfahrungen mit der PKV dementsprechend umfangreich. Da kann man über alles reden und findet letztendlich eine zufriedenstellende Lösung. Z.B. kaufen wir Hilfsmittel, die laut Tarif nicht versichert sind, kostengünstig auf Ebay und die PKV erstattet die Kosten dafür dann ohne Rezept. Wäre in der GKV wohl undenkbar.
Das mit der Zuzahlungsbefreiung hat sich erledigt, denn DAS SYSTEM hat schon wieder zugeschlagen. Während bei den zumutbaren Belastungen im Einkommensteuerrecht der Gesamtbetrag der Einkünfte maßgeblich ist, legt die GKV bei der Zuzahlungsbefreiung die Summe der positiven Einkünfte zugrunde. Als Immobilienbesitzer darf man dabei seine Kosten noch in Abzug bringen, aber als Wertpapieranleger muss man alle Erträge angeben und die Aufwendungen und Verluste sind Privatvergnügen. Auf so einen Schwachsinn muss mal als Nichtpolitiker erst einmal kommen
Erhalte ich von der KK wenigstens am Jahresende eine Aufstellung der geleisteten Zuzahlungen oder muss ich das auch noch fürs Finanzamt selber machen?
Ich verstehe ehrlich gesagt die Grundhaltung der GKV nicht. Die KK-Fee hat es oben schön beschrieben, die Gesunden werden mit Gedöns und Tralala umworben, aber an den Kranken wird gespart. Eine Mittelverwendungskontrolle scheint auch nicht stattzufinden, denn auf Ebay werden regelmäßig teure Hilfsmittel angeboten, die die KK nach dem Tode des Versicherten anscheinend nicht zurück haben will. Da gäbe es jede Menge Einsparpotenzial.
Jetzt mal unter uns, wie schätzt ihr das ein, wenn meine Frau jetzt von einem Bekannten als 500-€-Kraft eingestellt würde, um Beiträge zu sparen und Anspruch auf Krankengeld zu erwerben?
Ist das Gestaltungsmissbrauch wenn nicht sogar Betrug? Oder sagt ihr "das machen doch alle so und wie beim Steuerrecht ist DAS SYSTEM so ausgelegt, dass der Ehrliche der Dumme ist".
Sorry "Gernekrankenversichert", ich weiß, dass ich ökonomisch betrachtet auf sehr hohem Niveau klage und im Gegensatz zu vielen anderen Beitragsschreibern wird sich der GKV-Unsinn für uns nicht existenzbedrohend oder gesundheitsschädlich auswirken. Meine Frau wird die Leistungen und Behandlungen erhalten, die wir für nötig halten und nicht nur die, die die KK ihr zukommen läßt.
Meine Tochter ist chronisch krank und meine Erfahrungen mit der PKV dementsprechend umfangreich. Da kann man über alles reden und findet letztendlich eine zufriedenstellende Lösung. Z.B. kaufen wir Hilfsmittel, die laut Tarif nicht versichert sind, kostengünstig auf Ebay und die PKV erstattet die Kosten dafür dann ohne Rezept. Wäre in der GKV wohl undenkbar.
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Dieser "Schwachsinn" ergibt sich aus der Rechtssprechung. Zuerst meinte das BSG:Teetrinker hat geschrieben:
Das mit der Zuzahlungsbefreiung hat sich erledigt, denn DAS SYSTEM hat schon wieder zugeschlagen. Während bei den zumutbaren Belastungen im Einkommensteuerrecht der Gesamtbetrag der Einkünfte maßgeblich ist, legt die GKV bei der Zuzahlungsbefreiung die Summe der positiven Einkünfte zugrunde. Als Immobilienbesitzer darf man dabei seine Kosten noch in Abzug bringen, aber als Wertpapieranleger muss man alle Erträge angeben und die Aufwendungen und Verluste sind Privatvergnügen. Auf so einen Schwachsinn muss mal als Nichtpolitiker erst einmal kommen
dann schränkte es bei Einkünften aus V + V ein:Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil vom 24. Juli 1985 - 8 RK 36/84 -,
USK 85245).
Eine Klage zum Thema Einkünfte aus Kapitalvermögen könnte deshalb m. E. von Erfolg gekrönt sein. Bevor du dich weiter über dieses Thema echauffierst, gebe ich zu bedenken, dass eure Belastungsgrenze nach meiner Einschätzung höher sein wird als die Zuzahlungen. Wenn deine Frau den Höchstbeitrag in der GKV zahlt, muss sie über ein eigenes Einkommen von mehr als 47250,-- € verfügen, da die Kinder keinen Anspruch auf Familienversicherung haben, müsste dein Einkommen höher als 52200,-- € sein. Zusammen macht das mindestens 99450,-- €. Abzüglich der Freibeträge kommt man bei 2 % auf eine Belastungsgrenze von 1700,-- €, bei einem Prozent von 850,-- €.bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind die zu versteuernden Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) dieser Einkommensart für die Berechnung der Belastungsgrenze heranzuziehen (BSG - Urteil vom 19. September 2007 - B1 KR 7/07 R)
Stellen wir dem mal die Zuzahlungen gegenüber:
Krankenhaus höchstens 280,-- €
Medikamente (Chemo) höchstens 10,-- € pro Infusion
Fahrkosten pro Fahrt höchstens 10,-- €
Aus meiner Erfahrung heraus kommen die wenigsten Krebspatienten an diese Kosten heran, allerdings ist das bei uns mit den Fahrkosten anders geregelt (Zuzahlung nur für erste und letzte Fahrt).
Die Kasse kann dir nur die Zuzahlungen bestätigen, die du an sie gezahlt hast bzw. die sie in Abzug gebracht hat. Das wären in eurem Fall die Eigenanteile bei den Fahrkosten. Medikamentenzuzahlung bestätigt die Apotheke, Krankenhauszuzahlung das Krankenhaus.Teetrinker hat geschrieben: Erhalte ich von der KK wenigstens am Jahresende eine Aufstellung der geleisteten Zuzahlungen oder muss ich das auch noch fürs Finanzamt selber machen?
Bitte nicht schon wieder verallgemeinern. Bei uns werden die Hilfsmittel geleast. Und warum gehst du automatisch davon aus, dass die Hilfsmittel auf Ebay von einer GKV und nicht von einer PKV gezahlt wurden?Teetrinker hat geschrieben: Ich verstehe ehrlich gesagt die Grundhaltung der GKV nicht. Die KK-Fee hat es oben schön beschrieben, die Gesunden werden mit Gedöns und Tralala umworben, aber an den Kranken wird gespart. Eine Mittelverwendungskontrolle scheint auch nicht stattzufinden, denn auf Ebay werden regelmäßig teure Hilfsmittel angeboten, die die KK nach dem Tode des Versicherten anscheinend nicht zurück haben will. Da gäbe es jede Menge Einsparpotenzial.
Wenn deine Frau arbeitsfähig ist und die Beschäftigung tatsächlich ausübt, kann sie so legal Beiträge sparen. Alles andere ist Betrug.Teetrinker hat geschrieben: Jetzt mal unter uns, wie schätzt ihr das ein, wenn meine Frau jetzt von einem Bekannten als 500-€-Kraft eingestellt würde, um Beiträge zu sparen und Anspruch auf Krankengeld zu erwerben?
Ist das Gestaltungsmissbrauch wenn nicht sogar Betrug? Oder sagt ihr "das machen doch alle so und wie beim Steuerrecht ist DAS SYSTEM so ausgelegt, dass der Ehrliche der Dumme ist".
So macht jeder seine unterschiedlichen Erfahrungen. Genau darum ging es mir. Es gibt nicht "die GKV" oder "die PKV", sondern immer nur das Verhältnis eines Versicherten zu seiner Versicherung.Teetrinker hat geschrieben: Sorry "Gernekrankenversichert", ich weiß, dass ich ökonomisch betrachtet auf sehr hohem Niveau klage und im Gegensatz zu vielen anderen Beitragsschreibern wird sich der GKV-Unsinn für uns nicht existenzbedrohend oder gesundheitsschädlich auswirken. Meine Frau wird die Leistungen und Behandlungen erhalten, die wir für nötig halten und nicht nur die, die die KK ihr zukommen läßt.
Meine Tochter ist chronisch krank und meine Erfahrungen mit der PKV dementsprechend umfangreich. Da kann man über alles reden und findet letztendlich eine zufriedenstellende Lösung. Z.B. kaufen wir Hilfsmittel, die laut Tarif nicht versichert sind, kostengünstig auf Ebay und die PKV erstattet die Kosten dafür dann ohne Rezept. Wäre in der GKV wohl undenkbar.
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Mein Anwalt hat schon genug damit zu tun, gegen die ganz offensichtlichen und richtig teuren Rechtsbrüche der Regierung vorzugehen. Bei diesem Thema sehe ich wenig Chancen, da im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer generell die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen abgeschafft wurde.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Eine Klage zum Thema Einkünfte aus Kapitalvermögen könnte deshalb m. E. von Erfolg gekrönt sein. Bevor du dich weiter über dieses Thema echauffierst, gebe ich zu bedenken, dass eure Belastungsgrenze nach meiner Einschätzung höher sein wird als die Zuzahlungen. Wenn deine Frau den Höchstbeitrag in der GKV zahlt, muss sie über ein eigenes Einkommen von mehr als 47250,-- € verfügen
Gerne erweitere ich Dein Wissen über die Tücken des Systems. Da wir verheiratet sind, benötigt meine Frau kein eigenes Einkommen. Ihr wird einfach die Hälfte von meinem Einkommen zugerechnet. Selbstverständlich ist es uns wichtiger, den Kindern ein paar Werte zu vermitteln, aber finanziell würden wir ohne Trauschein besser dastehen. Ich hätte Steuerklasse 2 mit 2 Kindern und könnte Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen.
Auch die Kirche bedient sich gern via "kleines Kirchgeld" an meinem Einkommen. Soviel zum Thema "Schutz von Ehe und Familie".
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Ich sammele hier mal die Nicht-Leistungen der GKV. Wer weitere findet, darf sie gerne hinzufügen.
vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de28702
Urteil: Kassen müssen freie Medikamente nicht bezahlen.
Der Trend bleibt intakt, für Kranke gibt es immer weniger Leistungen, weil die KK sich lieber um die Gesunden kümmert. Hauptsache, gesunde kinderlose Paare bekommen ihren Kinderwusch auf Kosten der Gesellschaft bezahlt, die gesunden Dicken, die sich ihren Speck angefuttert haben, werden auf Kosten aller wieder schlank und wer sich mit französischen Billigimplantaten die Brüste gepimpt hat, wird auch bestimmt den Schaden nicht aus eigener Tasche nicht bezahlen müssen.
Da kann man wirklich jedem nur raten, in die PKV zu wechseln. Wer gesund ist, bekommt über die Beitragsrückerstattung einen billigen Versicherungsschutz und im Krankheitsfall erhält man wenigstens ordentliche Leistungen.
vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de28702
Urteil: Kassen müssen freie Medikamente nicht bezahlen.
Der Trend bleibt intakt, für Kranke gibt es immer weniger Leistungen, weil die KK sich lieber um die Gesunden kümmert. Hauptsache, gesunde kinderlose Paare bekommen ihren Kinderwusch auf Kosten der Gesellschaft bezahlt, die gesunden Dicken, die sich ihren Speck angefuttert haben, werden auf Kosten aller wieder schlank und wer sich mit französischen Billigimplantaten die Brüste gepimpt hat, wird auch bestimmt den Schaden nicht aus eigener Tasche nicht bezahlen müssen.
Da kann man wirklich jedem nur raten, in die PKV zu wechseln. Wer gesund ist, bekommt über die Beitragsrückerstattung einen billigen Versicherungsschutz und im Krankheitsfall erhält man wenigstens ordentliche Leistungen.
Immerzu, weg mit der KK hin in die Privatinsolvennz
forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=5456
http://www.krankenkassenforum.de/pkv-we ... t6724.html
medhochzwei-verlag.de/index.php?id=435&tx_ttnews[tt_news]=1429&cHash=5b0a99a917ce690e7a6f615137e38478
http://www.krankenkassenforum.de/pkv-we ... t6724.html
medhochzwei-verlag.de/index.php?id=435&tx_ttnews[tt_news]=1429&cHash=5b0a99a917ce690e7a6f615137e38478