Hallo,GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Zumindest was mich betrifft, falsch gedeutet. Zu meinen Gründen der Nichtäußerung s. o.Machts Sinn hat geschrieben:Das Schweigen der Kassenmitglieder deute ich mal so: außer Broemmel ist aus meinem letzten Beitrag allen klar geworden, dass die Krankenkasse gar keinen Grund für ihre Aufforderung zur Antragstellung hatte, weder innerhalb einer Frist von 10 Wochen noch innerhalb einer Frist von 2 Wochen, auch nicht nach den §§ 60 ff SGB I.
es spielt doch keine Rolle die Beweggründe der Kasse zu hinterfragen, sie hat nun mal so gehandelt wie sie gehandelt hat und damit muss der Versicherte nun fertig werden, nicht mit irgendwelchen Grundsatzfragen - aber darum scheint es nicht zu gehen, sondern, aber lassen wir das.
Theorie und Praxis.
Gruss
Czauderna