Kündigungsrecht bei Besch.aufnahme bei anderer KK?
Moderator: Czauderna
Kündigungsrecht bei Besch.aufnahme bei anderer KK?
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt wenn man eine Beschäftigung bei einer anderen KK aufnimmt? Ich meine sowas vor Jahren mal gelesen zu haben, finde es aber in keinem Rundschreiben mehr. Ich wechsel den Arbeitgeber, nehme aber blödeweise an einem Wahltarif teil. Kann mir jemand sagen ob es da was schriftliches gibt, dass ich vorzeitig rauskommen könnte?
Vielenn Dank schonmal für eure Antworten.
Lg Lilli
kann mir jemand sagen ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt wenn man eine Beschäftigung bei einer anderen KK aufnimmt? Ich meine sowas vor Jahren mal gelesen zu haben, finde es aber in keinem Rundschreiben mehr. Ich wechsel den Arbeitgeber, nehme aber blödeweise an einem Wahltarif teil. Kann mir jemand sagen ob es da was schriftliches gibt, dass ich vorzeitig rauskommen könnte?
Vielenn Dank schonmal für eure Antworten.
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ist mir nicht bekannt.....aber es gibt die Möglichkeit mit der "Versicherungslücke": den einen Job am Freitag beenden, den nächsten am Montag beginnen - wenn die beiden Arbeitgeber korrekt melden, hast du dann am Samstag und Sonntag eine Lücke in deinem Versicherungsschutz...und damit ein neues Kassenwahlrecht, aber auch eine neue Bindungsfristber ich meine, dass es da ein "ungeschriebenes" Gesetz gibt, wonach auf Wunsch auch auf die Kündigungsfristen ggf. verzichtet wird
Hallo,
der Lückentrick funktioniert bei bestehendem Wahltarif nicht. Ein Wahltarif gibt eine Bindungsfrist von 36 Monaten vor, unabhängig von einer Unterbrechung der Mitgliedschaft aufgrund z.B. einer Lücke oder auch einer zwischenzeitlichen Familienversicherung.
Ein "ungeschriebenes Gesetz" gibt es nicht, kenne ich auch nicht. Die normale Kündigungsfrist inklusive Bindungsfrist ist (leider) einzuhalten.
Lieben Gruß
Herby
der Lückentrick funktioniert bei bestehendem Wahltarif nicht. Ein Wahltarif gibt eine Bindungsfrist von 36 Monaten vor, unabhängig von einer Unterbrechung der Mitgliedschaft aufgrund z.B. einer Lücke oder auch einer zwischenzeitlichen Familienversicherung.
Ein "ungeschriebenes Gesetz" gibt es nicht, kenne ich auch nicht. Die normale Kündigungsfrist inklusive Bindungsfrist ist (leider) einzuhalten.
Lieben Gruß
Herby
Hallo,
damit keine Missverstaendnisse entstehen,
es geht hier darum, dass ein Arbeitnehmer, der bei
der Kasse A beschaeftigt ist, kurzfristig zur Kasse B
als Arbeitnehmer wechselt. Das kommt sowieso
in der Praxis selten vor - das mit dem kurzfristig.
und da, meine ich aus der Vergangenheit mich zu
erinnern, dass dann auch der Kassenwechsel
nahtlos erfolgte. Heute wird das ggf. nicht mehr so sein,
da ist es eben dann auch moeglich, dass der Kundenberater der
Kasse B noch Mitglied der Kasse A ist.
Gruss
Czauderna
damit keine Missverstaendnisse entstehen,
es geht hier darum, dass ein Arbeitnehmer, der bei
der Kasse A beschaeftigt ist, kurzfristig zur Kasse B
als Arbeitnehmer wechselt. Das kommt sowieso
in der Praxis selten vor - das mit dem kurzfristig.
und da, meine ich aus der Vergangenheit mich zu
erinnern, dass dann auch der Kassenwechsel
nahtlos erfolgte. Heute wird das ggf. nicht mehr so sein,
da ist es eben dann auch moeglich, dass der Kundenberater der
Kasse B noch Mitglied der Kasse A ist.
Gruss
Czauderna