Krankengeld und EM-Rente ?!? Wer kann mir helfen?
Moderator: Czauderna
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Krankengeld und EM-Rente ?!? Wer kann mir helfen?
Hallo an Alle,
ich hatte hier in diesem Forum ja bereits ein paar Mal geschrieben, wegen meinem Problem mit der TK und ihrer falschen Berechnung meiner Blockfrist etc.
Nun endete meine Blockfrist ja am 03.11.2012 und ich musste ALG 1 beantragen.
Heute bekam ich einen Brief von der DRV wegen meinem EM-Rentenantrag vom 06.09.2012.
Mir wird die volle EM Rente auf Zeit genehmigt. Jetzt bleibt mir zur Auswahl wann die Rente anerkannt wird. Im August 2011 stellte ich nach einer medizinischen Reha einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, konnte das aber wegen meiner Krankheit und den starken Beschwerden nicht beginnen.
Die DRV möchte gerne den ersten Antrag vom August 2011 in einen EM-Rentenantrag umändern und dann würde die rente rückwirkend zum 01.02.2012 anerkannt.
Wenn ich aber den "richtigen" EM-Antrag im September 2012 lieber als Starttermin möchte, dann wird die Rente ab 01.09.2012 rückwirkend anerkannt.
Wie lange ich die EM-Rente auf Zeit genehmigt bekomme, stand noch nicht in dem Schreiben, aber ich denke ein oder zwei Jahre.
Nun weiß ich nicht, was für mich besser wäre. Würde ich den 01.02.2012 wählen, dann würde sich das doch mit der Blockfrist und der Aussteuerung wieder verschieben und ich wäre sozusagen noch nicht ausgesteuert, weil ich ja rückwirkend Rente bekomme. Ist das richtig?
Die Krankengeldzahlungen werden doch mit der Rente verrechnet und ich müsste nichts nachzahlen oder? Denn das Krankengeld ist höher als die Rente. Das ALG 1 ist allerdings etwas niedriger und ich habe die erste Zahlung Ende November bekommen.
Würde ich den 01.09.2012 als Beginn nehmen und würde dann 1 Jahr die EM rente bekommen, dann hätte ich zumindest bis September 2013 etwas Ruhe?
Lieben Gruß
Pfirsich
ich hatte hier in diesem Forum ja bereits ein paar Mal geschrieben, wegen meinem Problem mit der TK und ihrer falschen Berechnung meiner Blockfrist etc.
Nun endete meine Blockfrist ja am 03.11.2012 und ich musste ALG 1 beantragen.
Heute bekam ich einen Brief von der DRV wegen meinem EM-Rentenantrag vom 06.09.2012.
Mir wird die volle EM Rente auf Zeit genehmigt. Jetzt bleibt mir zur Auswahl wann die Rente anerkannt wird. Im August 2011 stellte ich nach einer medizinischen Reha einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, konnte das aber wegen meiner Krankheit und den starken Beschwerden nicht beginnen.
Die DRV möchte gerne den ersten Antrag vom August 2011 in einen EM-Rentenantrag umändern und dann würde die rente rückwirkend zum 01.02.2012 anerkannt.
Wenn ich aber den "richtigen" EM-Antrag im September 2012 lieber als Starttermin möchte, dann wird die Rente ab 01.09.2012 rückwirkend anerkannt.
Wie lange ich die EM-Rente auf Zeit genehmigt bekomme, stand noch nicht in dem Schreiben, aber ich denke ein oder zwei Jahre.
Nun weiß ich nicht, was für mich besser wäre. Würde ich den 01.02.2012 wählen, dann würde sich das doch mit der Blockfrist und der Aussteuerung wieder verschieben und ich wäre sozusagen noch nicht ausgesteuert, weil ich ja rückwirkend Rente bekomme. Ist das richtig?
Die Krankengeldzahlungen werden doch mit der Rente verrechnet und ich müsste nichts nachzahlen oder? Denn das Krankengeld ist höher als die Rente. Das ALG 1 ist allerdings etwas niedriger und ich habe die erste Zahlung Ende November bekommen.
Würde ich den 01.09.2012 als Beginn nehmen und würde dann 1 Jahr die EM rente bekommen, dann hätte ich zumindest bis September 2013 etwas Ruhe?
Lieben Gruß
Pfirsich
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Hi Pfirsich30,
nicht einfach zu beantworten. Muss man ggf. einfach abwägen. Da spielt ggf. auch eine Rolle, ab wann die Befristung von 1 oder 2 Jahren rechnet. Ab dem tatsächlichen Beginn der Rente, also rückwirkend? Oder doch mit Rentenbewilligung?
Fakt ist: die KG-Zeit, die sich mit der Rente überschneidet, wird nicht auf die 78 Wochen angerechnet. Insofern kommt es ggf. dann doch nicht zum Leistungsablauf, was definitiv ein Vorteil ist. Dadurch hättest Du nach der EM-Rente ggf. wieder voll KG-Anspruch, wenn Du dann auch mit KG-Anspruch versichert bist.
Gruß
Sportsfreund
nicht einfach zu beantworten. Muss man ggf. einfach abwägen. Da spielt ggf. auch eine Rolle, ab wann die Befristung von 1 oder 2 Jahren rechnet. Ab dem tatsächlichen Beginn der Rente, also rückwirkend? Oder doch mit Rentenbewilligung?
Fakt ist: die KG-Zeit, die sich mit der Rente überschneidet, wird nicht auf die 78 Wochen angerechnet. Insofern kommt es ggf. dann doch nicht zum Leistungsablauf, was definitiv ein Vorteil ist. Dadurch hättest Du nach der EM-Rente ggf. wieder voll KG-Anspruch, wenn Du dann auch mit KG-Anspruch versichert bist.
Gruß
Sportsfreund
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Hi,Carola hat geschrieben:Sportsfreund hat unrecht.
Selbst wenn dir die Rente für 1 Jahr rückwirkend gegeben wird, und die KK
12 Monate Krankengeld von der DRV zurückerhält.
Dein Anspruch auf Krankengeld wird dann nicht um 12 Monate verlängert, bzw eine Aussteuerung aufgehoben.
lg
müsstest mir erklären. Durch die Rente wird es so umgestellt, als ob nie KG für diese Zeit gezahlt worden wäre. Dass das die Rente übersteigende KG dem Versicherten verbleibt, ist halt gesetzlich so geregelt und eine Sache für sich.
Nochwas: auf die 78 Wochen werden Zeiten des KG-Anspruchs angerechnet, also so ja auch Lohnfortzahlungszeiten.
Aber für die Zeit des EM-Rentenbezugs besteht ja gar nicht erst ein Anspruch auf KG.
Ich kenn jetzt keine Urteile dazu, aber scheinbar scheint es wohl welche zu geben laut Machts Sinn.
Gruß
Carola hat Unrecht!!!!!!111
ok etwas übertrieben
richtig ist, dass die Zeit einer vollen EM-Rente NICHT auf die 78 Wochen angerechnet werden kann, da in dieser Zeit kein Anspruch auf Krankengeld besteht, und wir reden ja grds. von 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld
die Rentennachzahlung wird 1) nur mit zeitgleichen KRG-Bezugszeiten verrechnet und 2) nur bis max. Höhe der Rente, sprich, es erfolgt definitiv keine Rückforderung von (meistens) höherem Krankengeld
tendenziell würde ich immer zur Rente raten, da es dann nicht zur Aussteuerung kommt und man oft gar nicht erst die erschwerten Bedingungen nach § 48 Abs. 2 SGB V für einen neuen KG-Anspruch erfüllen muss wenn eine neue Blockfrist beginnt
ok etwas übertrieben
richtig ist, dass die Zeit einer vollen EM-Rente NICHT auf die 78 Wochen angerechnet werden kann, da in dieser Zeit kein Anspruch auf Krankengeld besteht, und wir reden ja grds. von 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld
die Rentennachzahlung wird 1) nur mit zeitgleichen KRG-Bezugszeiten verrechnet und 2) nur bis max. Höhe der Rente, sprich, es erfolgt definitiv keine Rückforderung von (meistens) höherem Krankengeld
tendenziell würde ich immer zur Rente raten, da es dann nicht zur Aussteuerung kommt und man oft gar nicht erst die erschwerten Bedingungen nach § 48 Abs. 2 SGB V für einen neuen KG-Anspruch erfüllen muss wenn eine neue Blockfrist beginnt
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Hallo,
danke für eure ganzen Antworten.
Ich verstehe das nur leider jetzt nicht so ganz. Wäre es denn für mich sinnvoller den 01.02.2012 oder den 01.09.2012 als Beginn der EM-Rente zu wählen?
Laut der Rechnung der TK und nach zwei Widersprüchen meiner seits, wegen dem Beginn meiner ersten Au wegen der Krankheit wurde ich zum 03.11. 2012 ausgesteuert und musste dann ALG 1 nach § 145 SGB III beantragen. Der ärztliche Dienst der AfA entschied aber per Gutachten nach Aktenlage, dass der § 145 bei mir nicht angewendet werden soll.
So wenn ich jetzt den 01.02.2012 wähle dann bekommt die KK von der DRV die Beiträge bis maximal meiner Netto-EM-Rente für die zeit vom 01.02.2012 bis zum 03.11.2012 zurück.
So also hat die TK Ihre Zahlungen erstattet bekommen und offiziell war ich dann nicht im Krankengeld sondern bereits EM-Rentner.
Laut KK geht meine aktuelle Blockfrist bis 31. Oktober 2013.
Wäre ich aber jetzt z.B. dann bis 01.02.2013 EM-Rentner, würde dann einen Job anfangen und im Juni 2013 krank werden, dann hätte ich ja bis 01. November 2013 dennoch nie Anspruch auf Krankengeld. Ist ja dann irgendwie auch ungerecht oder?
Dann könnte ich ja besser den 01.09.2012 als Beginn der EM-Rente wählen, dann würde die KK nur vom 01.09.2012 bis zum 03.11.2012 die Zahlungen von der DRV zurückbekommen.
Also Nachteile hätte ich bei beiden Terminen dann nicht oder? Den einzigen Vorteil hätte die KK, wenn ich den 01.02.2012 wähle, denn dann bekommt sie mehr Zahlungen erstattet.
Das Krankengeld war höher als die EM-Rente Netto sein wird.
Was kann ich denn jetzt am besten machen? Oder kann es mal einer etwas besser erklären, denn jetzt hat fast jeder was anderes geschrieben.
Also wie lange ich die EM-Rente bewilligt bekomme stand in dem Schreiben noch nicht drin. Dort stand halt nur, dass ich mich bis zum 27.12. melden muss. ich soll mich für einen der beiden Termine entscheiden. Ich stellte im August 2011 einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, konnte diesen aber aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten. Diesen Termin setzt die DRV jetzt als Rentenantrag fest, da er somit umgewandelt wird. Durch die 6 monatige Frist würde dann der EM-Rentenantrag zum 01.02.202 rückwirkend bewilligt.
Ich könnte aber auch meinen Rentenantrag vom 06.09.2012 als Starttermin festlegen, da wäre diese 6 Monatsfrist schon drin und somit würde die Rente rückwirkend zum 01.09. 202 bewilligt. Ich weiß halt nicht, was für mich besser ist.
Hab auch Angst den 01.02.2012 zu wählen und bekomme dann die Rente für ein Jahr bewilligt. Dann würde ich Ende Januar z.B. den Rentenbescheid bekommen und der wäre gleich wieder abgelaufen, denn am 01.02.2013 wäre das Jahr dann ja bereits wieder rum.
Lieben Gruß
Pfirsich
danke für eure ganzen Antworten.
Ich verstehe das nur leider jetzt nicht so ganz. Wäre es denn für mich sinnvoller den 01.02.2012 oder den 01.09.2012 als Beginn der EM-Rente zu wählen?
Laut der Rechnung der TK und nach zwei Widersprüchen meiner seits, wegen dem Beginn meiner ersten Au wegen der Krankheit wurde ich zum 03.11. 2012 ausgesteuert und musste dann ALG 1 nach § 145 SGB III beantragen. Der ärztliche Dienst der AfA entschied aber per Gutachten nach Aktenlage, dass der § 145 bei mir nicht angewendet werden soll.
So wenn ich jetzt den 01.02.2012 wähle dann bekommt die KK von der DRV die Beiträge bis maximal meiner Netto-EM-Rente für die zeit vom 01.02.2012 bis zum 03.11.2012 zurück.
So also hat die TK Ihre Zahlungen erstattet bekommen und offiziell war ich dann nicht im Krankengeld sondern bereits EM-Rentner.
Laut KK geht meine aktuelle Blockfrist bis 31. Oktober 2013.
Wäre ich aber jetzt z.B. dann bis 01.02.2013 EM-Rentner, würde dann einen Job anfangen und im Juni 2013 krank werden, dann hätte ich ja bis 01. November 2013 dennoch nie Anspruch auf Krankengeld. Ist ja dann irgendwie auch ungerecht oder?
Dann könnte ich ja besser den 01.09.2012 als Beginn der EM-Rente wählen, dann würde die KK nur vom 01.09.2012 bis zum 03.11.2012 die Zahlungen von der DRV zurückbekommen.
Also Nachteile hätte ich bei beiden Terminen dann nicht oder? Den einzigen Vorteil hätte die KK, wenn ich den 01.02.2012 wähle, denn dann bekommt sie mehr Zahlungen erstattet.
Das Krankengeld war höher als die EM-Rente Netto sein wird.
Was kann ich denn jetzt am besten machen? Oder kann es mal einer etwas besser erklären, denn jetzt hat fast jeder was anderes geschrieben.
Also wie lange ich die EM-Rente bewilligt bekomme stand in dem Schreiben noch nicht drin. Dort stand halt nur, dass ich mich bis zum 27.12. melden muss. ich soll mich für einen der beiden Termine entscheiden. Ich stellte im August 2011 einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben, konnte diesen aber aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten. Diesen Termin setzt die DRV jetzt als Rentenantrag fest, da er somit umgewandelt wird. Durch die 6 monatige Frist würde dann der EM-Rentenantrag zum 01.02.202 rückwirkend bewilligt.
Ich könnte aber auch meinen Rentenantrag vom 06.09.2012 als Starttermin festlegen, da wäre diese 6 Monatsfrist schon drin und somit würde die Rente rückwirkend zum 01.09. 202 bewilligt. Ich weiß halt nicht, was für mich besser ist.
Hab auch Angst den 01.02.2012 zu wählen und bekomme dann die Rente für ein Jahr bewilligt. Dann würde ich Ende Januar z.B. den Rentenbescheid bekommen und der wäre gleich wieder abgelaufen, denn am 01.02.2013 wäre das Jahr dann ja bereits wieder rum.
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Pfirsich
Zuletzt geändert von pfirsich30 am 14.12.2012, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo GerneKrankenVersichert,
nein mir wurde nichts eingeschränkt. Ich habe in der obigen Nachricht noch was geändert bzw. hinzugefügt. Ich soll mich SELBST für einen Tag entscheiden, denn ich hätte laut den gesetzlichen Bestimmungen das Recht, meinen direkten Antrag auf EM-Rente vom 06.09. 2012 als maßgeblichen Antrag zu bestimmen. Der erste Antrag, womit die Rente am 01.02.2012 beginnen würde, war ja ursprünglich ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Deswegen darf die KK sich nicht einfach für den 01.02.2012 entscheiden.
nein mir wurde nichts eingeschränkt. Ich habe in der obigen Nachricht noch was geändert bzw. hinzugefügt. Ich soll mich SELBST für einen Tag entscheiden, denn ich hätte laut den gesetzlichen Bestimmungen das Recht, meinen direkten Antrag auf EM-Rente vom 06.09. 2012 als maßgeblichen Antrag zu bestimmen. Der erste Antrag, womit die Rente am 01.02.2012 beginnen würde, war ja ursprünglich ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Deswegen darf die KK sich nicht einfach für den 01.02.2012 entscheiden.
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Also, dann gehen wir doch mal systematisch vor:
Aussteuerungstermin war der 03.11.12
Ende der Blockfrist ist der 31.10.13
Wichtig wäre jetzt zu erfahren, wie lange die Rente bewilligt wird. Ob ausgehend vom Bewilligungsdatum oder ob schon ein fixes Ende-Datum festgesetzt wurde. Normalerweise wird die Rente für zwei Jahre bewilligt, gehen wir einfach mal von den möglichen Fällen aus: 01.02.12 - 31.01.14 oder 01.09.12 bis 31.01.14 oder 31.08.14.
In allen Fällen kommt es nicht zur Aussteuerung und wenn die Rente ausläuft, hat eine neue Blockfrist begonnen, von daher ist es also egal.
Deshalb solltest du der Rentenversicherung die Frage stellen, wie hoch die Rente ab 01.02.12 und wie hoch die Rente ab 01.09.12 wäre und für welchen Zeitraum sie bewilligt wird. Und dann deine Wahl von der Rentenhöhe und Dauer abhängig machen. Krankenkassentechnisch ist es für deinen späteren Krankengeldanspruch egal.
Was Grampa oder Fee oder sonst jemand noch beantworten könnte, ich bin im Detail nicht mehr im Thema drin: Gibt es noch die Rückerstattung der Beiträge aus dem Krankengeld, wenn ja, in welcher Höhe? Das wäre dann noch ein zusätzlicher Punkt, den du in deine Überlegungen einbeziehen müsstest.
Aussteuerungstermin war der 03.11.12
Ende der Blockfrist ist der 31.10.13
Wichtig wäre jetzt zu erfahren, wie lange die Rente bewilligt wird. Ob ausgehend vom Bewilligungsdatum oder ob schon ein fixes Ende-Datum festgesetzt wurde. Normalerweise wird die Rente für zwei Jahre bewilligt, gehen wir einfach mal von den möglichen Fällen aus: 01.02.12 - 31.01.14 oder 01.09.12 bis 31.01.14 oder 31.08.14.
In allen Fällen kommt es nicht zur Aussteuerung und wenn die Rente ausläuft, hat eine neue Blockfrist begonnen, von daher ist es also egal.
Deshalb solltest du der Rentenversicherung die Frage stellen, wie hoch die Rente ab 01.02.12 und wie hoch die Rente ab 01.09.12 wäre und für welchen Zeitraum sie bewilligt wird. Und dann deine Wahl von der Rentenhöhe und Dauer abhängig machen. Krankenkassentechnisch ist es für deinen späteren Krankengeldanspruch egal.
Was Grampa oder Fee oder sonst jemand noch beantworten könnte, ich bin im Detail nicht mehr im Thema drin: Gibt es noch die Rückerstattung der Beiträge aus dem Krankengeld, wenn ja, in welcher Höhe? Das wäre dann noch ein zusätzlicher Punkt, den du in deine Überlegungen einbeziehen müsstest.
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Ich habe gerade noch mal nachgeschaut, also Blockfrist geht bis zum 04. Oktober 2013.
Ja das würde mich auch mal interessieren. Wenn die KK die Zahlungen von der DRV zurückfordert, welche Rückerstattung der Beiträge aus dem Krankengeld ist dann gemeint?
Leider weiß ich nicht, wie lange ich die EM-Rente bekomme.
Kann sich das denn noch so sehr auswirken mit der Höhe der Zahlung, wenn die Rente jetzt ab Februar oder ab September 2012 gerechnet wird?
Es gilt doch für das Jahr 2012 sowieso die Höhe die in der Renteninformation für 2012 steht oder?
Ja das würde mich auch mal interessieren. Wenn die KK die Zahlungen von der DRV zurückfordert, welche Rückerstattung der Beiträge aus dem Krankengeld ist dann gemeint?
Leider weiß ich nicht, wie lange ich die EM-Rente bekomme.
Kann sich das denn noch so sehr auswirken mit der Höhe der Zahlung, wenn die Rente jetzt ab Februar oder ab September 2012 gerechnet wird?
Es gilt doch für das Jahr 2012 sowieso die Höhe die in der Renteninformation für 2012 steht oder?
es werden die Beitragsanteile des Versicherten zur RV+ALV erstattet, also das was vom Brutto-KRG zu diesen Zweigen von der Kasse einbehalten wurde
ich kann mich GKV nur anschliessen, da ab 05.10.13 eine neue Blockfrist beginnt und du - egal mit welchem Rentenbeginn - den Höchstanspruch (dann) nicht erreichst hast, ist es für einen späteren Krankengeld-Anspruch unerheblich welchen Rentenbeginn du wählst
die Höhe der EM-Rente sollte meines Wissens gleich sein, egal ob ab 01.02.12 oder 01.09.12, allerdings ändert sich glaube die Höhe der regulären Altersrente, da die Zeiten eines EM-Rentenbezuges anders angerechnet werden, allerdings sollte das marginal sein
nochmal zur Verdeutlichung: Aussteuerung war zum 03.11.12, bei Rentenbeginn 01.02.12 verbleiben dir also 277 Tage Rest-Anspruch, du müsstest also spät. am 31.12.12 mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein und "erneut" arbeitsunfähig werden, damit du in der aktuellen Blockfrist bis 04.10.13 doch noch ausgesteuerst wirst, selbst wenn deine Rente nur für 1 Jahr befristet ist läuft sie also minimum bis 31.01.13...
ich kann mich GKV nur anschliessen, da ab 05.10.13 eine neue Blockfrist beginnt und du - egal mit welchem Rentenbeginn - den Höchstanspruch (dann) nicht erreichst hast, ist es für einen späteren Krankengeld-Anspruch unerheblich welchen Rentenbeginn du wählst
die Höhe der EM-Rente sollte meines Wissens gleich sein, egal ob ab 01.02.12 oder 01.09.12, allerdings ändert sich glaube die Höhe der regulären Altersrente, da die Zeiten eines EM-Rentenbezuges anders angerechnet werden, allerdings sollte das marginal sein
nochmal zur Verdeutlichung: Aussteuerung war zum 03.11.12, bei Rentenbeginn 01.02.12 verbleiben dir also 277 Tage Rest-Anspruch, du müsstest also spät. am 31.12.12 mit Anspruch auf Krankengeld versichert sein und "erneut" arbeitsunfähig werden, damit du in der aktuellen Blockfrist bis 04.10.13 doch noch ausgesteuerst wirst, selbst wenn deine Rente nur für 1 Jahr befristet ist läuft sie also minimum bis 31.01.13...
Uff, dann hatte ich wohl Glück, dass meine Kasse nicht gezickt hat, als ich den späteren Termin wählte (aus anderen Gründen). Denn mein Rentenantrag war auch ein umgedeuteter Rehaantrag auf Verlangen der Kasse.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Wurde dir nicht das Gestaltungsrecht eingeschränkt? Dann siehe hier: lexetius.com/2008,2238 und du hast - sofern nicht gewichtige Gründe vorliegen - kein Wahlrecht.
Aber was Anderes: Ich dachte bisher, das Datum des Rentenbeginns könne man nur bei unbefristeten EM-Renten wählen?