Rückerstattung Freiwillig Versicherter GKV
Moderator: Czauderna
Rückerstattung Freiwillig Versicherter GKV
Erstmal Hallo
Da ich in den letzten Jahren mit einigen Versicherungen extrem schlechte Erfahrungen bei einfachen Dingen wie einer (im Endeffekt vollkommen simplen) Kündigung gemacht habe, würde ich bei meinem GKV-Problem ersteinmal mehr Informationen sammeln bevor ich mich in den nächsten Kampf stürze.
Als freiwillig Versicherter (Selbstständig) in der GKV war ich eigentlich immer zufrieden. Ich hatte auch eigentlich einen guten Draht und viele Zuzahlungen (etwa: Zahnersatz) wurden anstandslos (meist zur Verblüffung der Ärzte) relativ schnell bewilligt.
Nun ist aber der Fall so, dass ich meine Work-Life Balance etwas besser zum "Life" hin gebogen habe und auch mal ein Quartal nur reduziert arbeite (oder auch gar nicht). Nun wird der "Nachweis" des Nicht-Arbeitens immer schwieriger, meine Lohnzettel vom Steuerberater (mit DateV-Aufdruck und Rückrufnummer) werden z.T. gar nicht mehr akzeptiert. Ich soll jetzt vom Finanzamt mir eine "Vorläufige Steuerfestsetzung" besorgen - im Quartalsrhythmus!
Wenn ich dann im Q1 des nächsten Jahres recht zügig meinen Steuerbescheid einreiche, wird erklärt dass ich auf ein Rückzahlung nicht hoffen kann weil ich zum Zeitpunkt X damals nicht "eindeutig bewiesen hätte" dass ich kein (reduziertes) Einkommen hatte. Denn die KK muss ja eine "Chance" haben meinen Satz zu senken, damit sie keine Rückzahlungen leisten muss. Wie das dann genau geht, ja dass sagen sie leider nicht.
Anscheinend ist in deren Prozess offensichtlich nicht vorgesehen ein Generation Y leben zu führen. Im Sinne des Cashflows wäre mir sogar lieber einfach einen Standardsatz zu zahlen und die Differenz zu zahlen/rückzuerstatten. Aber genau diese simple Lösung gibt es nicht. Das ist aber erst in den letzten zwei Jahren schlimmer geworden.
Ich würde jetzt gern wissen, wie andere Krankenkassen das Handhaben. Die werden für dieses Jahr wieder 1100€ mehr schlucken als sie eigentlich kriegen sollten, ich halte mich an deren Prozess der für mich nicht funktioniert - und dass sehe ich nicht mehr ein. Mein Einspruch läuft, aber es sieht nach Klagen aus, aber lieber lasse ich dass Thema ruhen und wechsle woanders hin.
Danke.
Da ich in den letzten Jahren mit einigen Versicherungen extrem schlechte Erfahrungen bei einfachen Dingen wie einer (im Endeffekt vollkommen simplen) Kündigung gemacht habe, würde ich bei meinem GKV-Problem ersteinmal mehr Informationen sammeln bevor ich mich in den nächsten Kampf stürze.
Als freiwillig Versicherter (Selbstständig) in der GKV war ich eigentlich immer zufrieden. Ich hatte auch eigentlich einen guten Draht und viele Zuzahlungen (etwa: Zahnersatz) wurden anstandslos (meist zur Verblüffung der Ärzte) relativ schnell bewilligt.
Nun ist aber der Fall so, dass ich meine Work-Life Balance etwas besser zum "Life" hin gebogen habe und auch mal ein Quartal nur reduziert arbeite (oder auch gar nicht). Nun wird der "Nachweis" des Nicht-Arbeitens immer schwieriger, meine Lohnzettel vom Steuerberater (mit DateV-Aufdruck und Rückrufnummer) werden z.T. gar nicht mehr akzeptiert. Ich soll jetzt vom Finanzamt mir eine "Vorläufige Steuerfestsetzung" besorgen - im Quartalsrhythmus!
Wenn ich dann im Q1 des nächsten Jahres recht zügig meinen Steuerbescheid einreiche, wird erklärt dass ich auf ein Rückzahlung nicht hoffen kann weil ich zum Zeitpunkt X damals nicht "eindeutig bewiesen hätte" dass ich kein (reduziertes) Einkommen hatte. Denn die KK muss ja eine "Chance" haben meinen Satz zu senken, damit sie keine Rückzahlungen leisten muss. Wie das dann genau geht, ja dass sagen sie leider nicht.
Anscheinend ist in deren Prozess offensichtlich nicht vorgesehen ein Generation Y leben zu führen. Im Sinne des Cashflows wäre mir sogar lieber einfach einen Standardsatz zu zahlen und die Differenz zu zahlen/rückzuerstatten. Aber genau diese simple Lösung gibt es nicht. Das ist aber erst in den letzten zwei Jahren schlimmer geworden.
Ich würde jetzt gern wissen, wie andere Krankenkassen das Handhaben. Die werden für dieses Jahr wieder 1100€ mehr schlucken als sie eigentlich kriegen sollten, ich halte mich an deren Prozess der für mich nicht funktioniert - und dass sehe ich nicht mehr ein. Mein Einspruch läuft, aber es sieht nach Klagen aus, aber lieber lasse ich dass Thema ruhen und wechsle woanders hin.
Danke.
Re: Rückerstattung Freiwillig Versicherter GKV
Hallo karaf,karaf hat geschrieben:
Als freiwillig Versicherter (Selbstständig) in der GKV war ich eigentlich Nunwird der "Nachweis" des Nicht-Arbeitens immer schwieriger, meine Lohnzettel vom Steuerberater (mit DateV-Aufdruck und Rückrufnummer) werden z.T. gar nicht mehr akzeptiert.
Ich soll jetzt vom Finanzamt mir eine "Vorläufige Steuerfestsetzung" besorgen - im Quartalsrhythmus!
ich verstehe Dein Problem nicht ganz,
irgendwelche Lohnzettel, oder Gewinn/Verlustrechnungen
darf Deine GKV bei der Beitragsbemessung gar nicht berücksichtigen
So wie in Deinem Fall, zählt nach einem BSG-Urteil einzig und allein der ESTB, und wenn Sie jetzt sagt wir möchten eine
""Vorläufige Steuerfestsetzung im Quartalsrhythmus des Finanzamtes""
finde ich diese Vorgehenweise super,
und das man Dich auf diese Möglichkeit, überhaupt hingewiesen hat,
denn das ist auch keine Selbstverständlichkeit.
welche GKV ist das denn, ?????
die solltest Du behalten.
Gruß Bully
Re: Rückerstattung Freiwillig Versicherter GKV
Vereinfacht gesagt:Bully hat geschrieben: ich verstehe Dein Problem nicht ganz,
irgendwelche Lohnzettel, oder Gewinn/Verlustrechnungen
darf Deine GKV bei der Beitragsbemessung gar nicht berücksichtigen
Gutes Jahr, hoher Beitrag, schlechtes Jahr, bis zur Steuererklärung bleibt der hohe Beitrag eben bestehen. Cashflow halt weniger, wird ja angeblich mit dem ESTB dann eben ausgeglichen.
Leider nicht mehr so!
Gutes Jahr, schlechtes Jahr. Nun muss das schlechte Jahr "zeitnah" bewiesen werden, weil die KK eben besser planen möchte. Und mir rechtzeitig den Beitrag eben kürzen kann. Wenn der Beweis aber nicht akzeptiert wird, wird bei der Lieferung des ESTB eben behauptet, dass man ihr keine Chance gegeben hat den Beitrag "zeitnah" zu kürzen. Und somit: keine Rückzahlung.
Mir wäre es ja recht, wenn der Prozess so wäre: ich bleib halt bei dem hohen Beitrag, und dann ist alles gut beim ESTB. Aber so klappt das hier eben nicht mehr. Eine quartalsmäßige Information ist beim FA ist als Regelmäßigkeit gar nicht vorgesehen (lt. meinem Steueranwalt). Das Argument: die KK will das aber so, lassen die da nicht gelten. Strasse nach Jerusalem, wer als letztes steht, Zahlt!
Es gibt hier und im Netz viele Infos dazu, dass man eben in solchen Jahren bei einigen GKVs eben "gepupst" ist, weil sie sich auf die Hinterbeine stellen und aus Prinzip nichts zurückzahlen. Nichts wird mehr als Beweis von weniger Gehalt akzeptiert, man bleibt u.U. auf 1000enden von Mehrkosten "sitzen".
Da ich nicht jedes Jahr prophylaktisch lügen möchte, will ich eben wissen welche diese Krankenkassen eben zurückzahlen, und wer mit solchen Tricks arbeitet.
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Re: Rückerstattung Freiwillig Versicherter GKV
Genauso ist es dann aber auch umgekehrt. Schlechtes Jahr, niedriger Beitrag, gutes Jahr, bis zur Steuererklärung bleibt der der niedrige Beitrag eben bestehen. Damit kann man durchaus "jonglieren", nach einem schlechten Jahr wird die Steuererklärung so spät wie möglich abgegeben, es fehlt was, das Finanzamt fragt nach, es verzögert sich...karaf hat geschrieben:
Vereinfacht gesagt:
Gutes Jahr, hoher Beitrag, schlechtes Jahr, bis zur Steuererklärung bleibt der hohe Beitrag eben bestehen
In den einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung, die für alle Kassen gelten, ist der Fall der unverhältnismäßigen Belastung geregelt:
gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp(3a) Abweichend von Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 ist auf Antrag des Mitgliedes das
Arbeitseinkommen über einen Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer
gemäß § 37 Abs. 3 EStG, ggf. ergänzt um die dem Vorauszahlungsbescheid
zugrunde liegenden, den voraussichtlichen Gewinn aus der selbstständigen Tä-
tigkeit ausweisenden Unterlagen, nachzuweisen, wenn die Beitragsbemessung
aus dem Arbeitseinkommen auf der Grundlage des aktuellen Einkommensteu-
erbescheides eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Eine unverhältnismä-
ßige Belastung liegt vor, wenn das angenommene Arbeitseinkommen um mehr
als ein Viertel des über den Einkommensteuerbescheid zuletzt festgestellten
Arbeitseinkommens reduziert ist. Sofern Vorauszahlungen auf die Einkom-
mensteuer nicht zu entrichten sind, tritt anstelle des Vorauszahlungsbescheides
ein geeigneter Nachweis der Finanzverwaltung.
Falls du keinen aktuellen Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid vorlegen kannst, halte ich das Vorgehen der Kasse für gerechtfertigt. Da die Vorschriften für alle Kassen gelten, wirst du keine finden, die bei dieser Konstellation zurückzahlt.
Re: Rückerstattung Freiwillig Versicherter GKV
Hallo karaf,karaf hat geschrieben:
Da ich nicht jedes Jahr prophylaktisch lügen möchte, will ich eben wissen welche diese Krankenkassen eben zurückzahlen, und wer mit solchen Tricks arbeitet.
nicht Deine Krankenkasse,
ich würde in Deiner Stelle, den Steuerberater wechseln
Du kannst doch die Höhe Deiner mtl Beiträge mitbestimmen,
kleines Beispiel warum,
angenommen bei Dir ist 2011 nicht so Super gelaufen,
aber das Jahr 2012 hat Deine Erwartungen übertroffen.
und wann reichst Du oder Dein Steuerberater dann in 2013 Deine Steuererklärung beim Finanzamt ein ??????
Den ESTB mußt Du zeitnah bei Deiner KK einreichen, dat ist nu mal so,
wenn Du es nicht machst, droht Dir auch eine Nachzahlung,
aber es steht nirgendwo geschrieben, wann Du Deine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen sollst.
Gruß Bully
Re: Rückerstattung Freiwillig Versicherter GKV
Der große Unterschied ist aber: wenn ich die ESTB spät einreiche, kann die Kasse noch 4 Jahre lang Nachforderungen stellen. Nett für den Cashflow, aber der Ausgleich bleibt.Bully hat geschrieben: angenommen bei Dir ist 2011 nicht so Super gelaufen,
aber das Jahr 2012 hat Deine Erwartungen übertroffen.
Schicke ich aber der Kasse den ESTB zeitnah zu, bekomme ich eben nicht vier Jahre rückwirkend Geld. Sondern nur dann wenn ich "damals"
rechtzeitig angekündigt habe, dass ich jetzt "weniger" verdiene. Wenn dieses "Ankündigen" nicht akzeptiert wird(!) dann bleibe ich auf den Mehrkosten sitzen.
Da nützen dann keine Termine und keine ESTB. Das ist eben hier der Sonderfall für freiwillig versicherte bei der GKV. Das drehen am Cashflow über verspätete Steuererklärungen, ja nice.
Aber das ist hier nicht das Problem. Das Problem ist der mangelnde Ausgleich in die andere Richtung durch ausgedachte, zunehmend kompliziertere Nachweispflichten.
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Re: Rückerstattung Freiwillig Versicherter GKV
Falls du das "Einreichen des ESTB" beim Finanzamt und nicht bei der Kasse meinst, liegt deine Kasse falsch. Hatten wir letztens schon mal: http://www.krankenkassenforum.de/-vp49379.html#49379karaf hat geschrieben: Der große Unterschied ist aber: wenn ich die ESTB spät einreiche, kann die Kasse noch 4 Jahre lang Nachforderungen stellen. Nett für den Cashflow, aber der Ausgleich bleibt.
Re: Rückerstattung Freiwillig Versicherter GKV
Ich hatte jetzt nach Wochen des hin und her mit komischen Call-Center Mitarbeitern endlich eine Versicherungsspezialistin am Rohr - und die war sichtlich nicht sehr begeistert davon dass ich ihre merkwürdigen Prozesse genauer hinterfragt habe (anscheinend hat sie deren Gespräche viel die letzte Zeit).GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Falls du das "Einreichen des ESTB" beim Finanzamt und nicht bei der Kasse meinst, liegt deine Kasse falsch. Hatten wir letztens schon mal: http://www.krankenkassenforum.de/-vp49379.html#49379
Die Nachberechnung für dieses Jahr scheint jetzt endgültig zu sein, aber für die letzten Monate und Teile von 2011 gibt es ein Guthaben, so wird sich dass etwa aufrechnen. Das ist schon mal gut.
Der zukünftige Prozess sieht also so aus (und mir wurde von sekundären, wohl informierten Quellen gesagt, dass andere dass auch so handhaben):
bezogen auf eine unklare Umsatzsituation des gesamten Jahres muss ich bei Verdacht auf mehr als 25% "weniger" zum gesamten letzten Jahr praktisch sofort eine Beitragsabsenkung anmelden. Die kann auch Monats aktuell sein.
Es ist dann an der Krankenkasse, ob sie meine Unterlagen vom Steuerberater akzeptiert oder nicht, in harten Fällen braucht man wohl einen Vorsteuerbescheid. Hier ist der Knackpunkt: wenn die Krankenkasse das Gefühl hat, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, kann sie zwar der Beitragsreduktion widersprechen, kann aber nicht die korrekte Aufrechnung mit dem nächsten ESTB verhindern.
Jetzt gibt es hier eine wirklich schmierige Unschärfe: sollte die Absenkung des Einkommens weniger als 25%(!) sein, kann die Krankenkasse eine Beitragsenkung mit dem Hinweis verweigern dass dies keine zu große Belastung darstellt. Dies triggert u.U. nicht die Aufrechnung(!). Der ESTB hat dann keine Wirkung auf die Vergangenheit, nur auf die Zukunft.
Dies ist dann rein im Ermessensspielraum der Krankenkasse ob sie mit zieht oder nicht. Als Geschäftsführer kann ich mit einer Steuerung über Tantiemen und/oder Gehaltshöhe also dafür sorgen, dass mein Einkommen sich definitiv sich in 25% Schritten nach oben oder unten bewegt, somit diese Grenze immer getriggert wird.
Dies war aber erst nach gut 1h Telefonat aus der Dame herauszukriegen, die dass dazu so unglaublich kompliziert und schwierig erklärte, dass man schon von (fahrlässiger) Verschleierungstaktik sprechen kann.
Ich habe natürlich gleich mal die guten Jahre 2006-2010 nachgerechnet, und bin auf einige 100€ zu meinem Nachteil gestoßen, weil dort natürlich einige Monate wegen Krankheit und Urlaub die tatsächliche Summe im Jahreszwölftel zum Beitrag nicht gepasst hat.
Dieses Geld hätte ich als freiwilliger Versicherter nie zurückfordern können. Dies ist systemisch so gewollt!
Somit erklärt sich zum Teil auch der Geldberg der GK. Mit komischen, wirren Prozessen wird mehr Geld einbehalten als ihnen eigentlich zusteht. In dem einen oder anderen Fall wird dann auf "Kulanz" zwar das Konto ausgeglichen, aber das man sich hier mit dem gesetzlich protektiertem Buschräubertum auch noch selbst einen Glanz des "Willigen Partners" gibt, ist schon - [muss jeder für sich selbst entscheiden].
Intuitiv habe ich das aber schon immer richtig gemacht und so werde ich dass zukünftig handhaben: die Beiträge durch entsprechende Steuerung so niedrig halten. Notfalls mal einen Monat ein halbes Gehalt über den Steuerberater eintüten um den Beweis zu haben dass man weniger verdient. Dann zahlt man eben nach, aber nie zu viel. Im Prinzip bin ich gezwungen hier "kreativ" zu sein.
Was für ein hirnverbrannter Mist.
Meine freiberuflichen und selbstständigen Kollegen mit PKV höre ich seit knapp einem Jahrzehnt fluchen. Spätestens wenn das zweite Wunschkind Zwillige werden oder die Frau aufhört zu arbeiten/keinen Job findet und deswegen ihre Versicherung ausfällt, werden die Summen schnell horrend. Ich habe das als Wohlstands-Gejammer abgetan, aber man merkt ja auch hier im Forum: dass ist es wohl schon lange nicht mehr.Czauderna hat geschrieben:Hallo, ist schlimm, dass ich das schreiben "muss", aber wenn du keine "Probleme" mit Beitrag und Einkommen haben willst, dann wechsle doch in die PKV - da hast du dieses Problem nicht mehr
Der Kollege nebenan hatte einen nicht-berufsbedingten Unfall mit 50% Selbstverschulden mit anschließender Reha. Seine PKV wollen 6.000€ Selbstbeteiligung, weil diese von den Ärzten als "Optional" bezeichnet wurde (er hätte auch über drei Monate 2x die Woche gehen können aber das war ihm im Alltag zu stressig). Was immer er in der Jugend gespart hat: noch ein zweimal so eine Beteiligung, und dann ist er finanziell "gleichgezogen" mit der GKV. Der würde jetzt mit 2 Kids auch gerne zurückwechseln, keine Chance (außer er gibt seine Firma auf und lässt sich Fest anstellen. Aber auch das garantiert nicht unbedingt einen Wechsel)
Ich bin mit der GKV bisher zufrieden gewesen. Aber dass man diese kleinlichen Prozesse am Start hat, die im Prinzip nichts anderes sind als versteckte Beitragserhöhungen; und es einen "finanziellen Vorteil" gibt den Kunden nicht zu informieren finde ich extrem bedenklich. Ich dachte wir leben in einem Rechtstaat mit akzeptabler Transparenz
Das Aufklärungsgespräch mit einem Krankenkassen Versicherungsspezialisten klang eher wie eine Ansammlung von "Wahnsinn", denn eine typisch "Deutsche" Struktur von Korrektheit und Regeltreue. Das ist, nach seiner Meinung 35 Jahre im Business, in Teilen absolutes Wild+West. Mir wurden auch diverse Falschaussagen als Korrekt verkauft.
Es gibt diesen Gesetzeshaufen und die dazugehörigen Gerichtsurteile nicht aus Jux und Tollerei. Wenn dann jemand sich aus sekundären Gründen drumherum zu mogeln versucht, muss man nicht das gesamte System in Frage stellen nur weil ein paar "Komponenten" im System schmutzige Hände haben. Wenn ein paar "gezielte" Gehaltskürzungen reichen um deren Prozesse zu meinen Gunsten zu triggern, ist dass doch ziemlich simpel und einfach. Die 4.40€ zwei Mal im Jahr für ein Einschreiben habe ich
Man muss es eben nur wissen. Und es ist klar, dass die KKs dies nicht freimütig und anständig kommunizieren, wenn sie den Prozess erst unnötig aufwendig so hin gedreht haben. Dann könnte man sich ja gleich sparen
Hallo
vor allem ist auch klar, dass durch teilweise unsinnige Vorgaben der Gesetzgebung in vielen Fälle den Kasse gar nix anderes übrig bleibt als diesen "Unsinn" auch noch umzusetzen. Es gäbe meiner Meinung nach Einiges was es zu "reformieren" gäbe - so z.B. warum muss ein freiwillig Versicherter mit 1000,00 € Einnahmen als Selbständiger für 1950,00 € Beitrag zahlen oder warum muss ein Freiwillig versicherter Rentner mit 500,00 € Rente und 1000,00 € Mieteinnahmen nach 1500,00 € Beitrag zahlen und der pflichtversichert Rentner mit den gleichen Einkünften nur für die Rente ? - warum sind Kapitalerträge bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig, bei pflichtversicherten dagegen nicht.
Das sind nur einige Beispiele wo ich sage, das ist in meinen Augen nicht gerecht,
aber so steht es nun mal geschrieben.
Gruss
Czauderna
vor allem ist auch klar, dass durch teilweise unsinnige Vorgaben der Gesetzgebung in vielen Fälle den Kasse gar nix anderes übrig bleibt als diesen "Unsinn" auch noch umzusetzen. Es gäbe meiner Meinung nach Einiges was es zu "reformieren" gäbe - so z.B. warum muss ein freiwillig Versicherter mit 1000,00 € Einnahmen als Selbständiger für 1950,00 € Beitrag zahlen oder warum muss ein Freiwillig versicherter Rentner mit 500,00 € Rente und 1000,00 € Mieteinnahmen nach 1500,00 € Beitrag zahlen und der pflichtversichert Rentner mit den gleichen Einkünften nur für die Rente ? - warum sind Kapitalerträge bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig, bei pflichtversicherten dagegen nicht.
Das sind nur einige Beispiele wo ich sage, das ist in meinen Augen nicht gerecht,
aber so steht es nun mal geschrieben.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die Kassen kommunizieren das freimütig und in meinen Augen auch anständig, guckstduda: gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp Und falls es dir nicht "anständig" genug kommuniziert ist, frage deinen Steuerberater. Der müsste es eigentlich wissen (ich weiß allerdings, dass viele es leider nicht wissen). Und du weißt ja jetzt auch, wie du das System zu deinem Vorteil nutzen kannst, ein Angestellter hat diese Möglichkeiten nicht.karaf hat geschrieben: Man muss es eben nur wissen. Und es ist klar, dass die KKs dies nicht freimütig und anständig kommunizieren, wenn sie den Prozess erst unnötig aufwendig so hin gedreht haben. Dann könnte man sich ja gleich sparen
Wenn deine Kasse statt ausgebildeter Leute nur Call-Center-Mitarbeiter mit wenig Ahnung vorschickt, kann sie zwar (wenn es dieselbe wie bei Enya ist) horrende Überschüsse anhäufen, die Kundenzufriedenheit leidet dann allerdings. Mit dem Gesamtsystem hat es jedoch nichts zu tun.
Der Link verweist auf ein 20 seitiges Dokument, aus dem ich als Nicht-Versicherungsspezialist jetzt für jeden Fall von Gewinn/Verlust/Gewinneinbruch/Gewinnsteigerung eine Arbeitsanweisung erarbeiten soll?GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Die Kassen kommunizieren das freimütig und in meinen Augen auch anständig, guckstduda:
Da ist ja meine GmbH-Buchhaltung einfacher zu lesen als das. Somit verstehe ich sehr wohl, dass einige Leute dann lieber mehr zahlen als sie müssen.
Außerdem liegt gerade in der Interpretation des Textes der Hund begraben. Etwa könnte man z.B. nur 20% weniger verdienen, da muss die Krankenkasse zum Vorjahr gar nichts ändern und man kriegt auch nichts zurück. Das ist etwa aus dem Text nicht zu extrahieren!
20% Krankenkassenbeitrag sind auch mal 600-1000€ im Jahr - die durch nichts gerechtfertigt sind außer durch den hier "aus der Luft" gegriffenen Prozess. Der ist ja nicht aus Zwängen entstanden, sondern weil man es eben "so" haben wollte. Ideal ist was anderes.
Dass man aus 20% einfach 25% macht und schon sieht das Spiel anders aus: wer kommt denn auf so eine Lösung? Es bedeutet ja praktisch die Fakten "mutwillig" zu ändern um nicht benachteiligt zu werden. Das ist schon designt, dass hier eine "Hemmung" existiert so was zu machen. (Klar, die ""Steueroptimierer"" Richtung Schweiz haben diese Hemmung nicht )
Mein Steuerberater wusste dass auch nicht. Erst mein telefonisches Beratungsgespräch mit dem Veteranen brachte mich dieser Lösung "näher"; und es zeigte sich auch dass die Krankenkassen-Angestellte von meinem Durchblick eher genervt war - die einstudierten Phrasen haben nicht funktioniert (Das zum Thema: Transparenz und Kundenorientierung).
Mir ist klar, dass gewisse Themen eben ihre Komplexität haben und das in diesen Komplexitäten sicherlich auch gewachsene Erkenntnisse stecken. Ist halt der Staat. Will ich alles nicht bezweifeln. Aber es gibt einen stark gefühlten Unterschied zwischen: "Ok, es ist so und wir helfen ihnen durchzunavigieren" oder "Sie haben sich den 20 seitigen Text nicht vom Spezialisten für ihren Spezialsonderfall erklären lassen? Oooch, die Euros sind jetzt weg! Passen sie halt das nächste Mal auf! Hier ist ein ausgedrucktes Pamphlet das wenig erklärt. Und jetzt lassen wir es gut sein!"
Bei einer Versicherungspflicht kann man so was nicht akzeptieren. Das ist dann nicht mehr durch den Prozess, durch Gesetze oder schlechte Call-Center-Arbeiter zu erklären (die sich in meinem Fall immer sehr hilfreich gegeben haben). Sondern mit einer gewollten Unschärfe die viele nicht durchblicken (siehe dieses Forum )
Da kommt man zwangsläufig auf die Frage: Cui Bono? "Der Beitragszahler" ist hier die falsche Antwort.