Rückzahlung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Meya
Beiträge: 9
Registriert: 21.12.2007, 10:32

Rückzahlung

Beitrag von Meya » 25.03.2008, 17:13

Hallo,

ich hab folgendes Problem und hoffe auf Hilfe :(

Im Juni 2007 hab ich geheiratet und bin aus der Familienversicherung meines Vaters ausgeschieden. Da mein Mann Soldat ist und ich nicht arbeiten gehe sind ich und meine Tochter beihilfeberechtigt gewesen. Wir konnten uns mit der Beihilfe gut arrangieren.
Da ich nun aber schwanger bin wollten wir doch lieber eine Private Restkostenversicherung haben. Das Ende vom lied, keine Private nahm mich auf.
Meine alte Krankenkasse nahm mich natürlich sofort wieder auf. 4 Wochen später bekam ich ein Schreiben mit einer Rückzahlungsforderung von 1200Euro.
Finanziell absolut nicht möglich.

Ich hab jetzt schon mit einigen gesprochen die meinten ich müsse das nicht zahlen, da ich ja quasi über die beihilfe versichert war. Das sagt auch die beihilfestelle.

Wieder andere sagen, ich muss den Beitrag der Pflegepflichtversicherung an eine Private KV entrichten. Das wären dann um die 80Euro. Aber immernoch besser als 1200Euro.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Scheinbar kennt sich keiner so richtig damit aus.

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 25.03.2008, 20:35

Hallo,

das Problem ist, dass Du zur Zeit gar kein Beitrittsrecht zur GKV hast. Denn freiwillig Versicherte können nicht einfach so auftauchen und um Einlass bitten.

Einzige Chance ist die Nachrangige Versicherungspflicht, die zum 1.4.07 eingeführt wurde. Und dass die nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung auch Geld sehen wollen - find ich logisch.

Mein Tipp: Da ja keine Behandlungskosten nachträglich für die Kasse anfallen, lassen sich einige Kassen auch darauf eine, dass die rückwirkende Versicherunga als Anwartschaftversicherung durchgeführt wird (je nach Einkommen zischen 45 und ... €). Wäre also einen Versuch wert. Um die Nachzahlung kommst Du nicht herum ... aber vielleicht fällt sie etwas freundlicher aus.

LG, Fee

Benutzeravatar
KKK
Beiträge: 131
Registriert: 22.04.2007, 10:14

Beitrag von KKK » 26.03.2008, 21:23

Vielleicht auch bei der Krankenkasse angeben, dass Sie zwischenzeitlich anders versichert waren.

Das kann ja die Krankenkasse schließlich nicht wissen (wegen Datenschutz).

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 27.03.2008, 10:08

Hallo,

naja, wenn sie das bei der Kasse angibt, verweigert die Kasse die Aufname, weil kein Beitrittsrecht besteht....

Sei froh, dass Du wieder versichert bist. Und guck mal, ob die Kasse Dir nicht entgegenkommt mit dem Beitrag. Aber dadurch, dass Dein Mann gut verdient, bist Du auch kein Sozialfall.

LG, Fee

Meya
Beiträge: 9
Registriert: 21.12.2007, 10:32

Beitrag von Meya » 27.03.2008, 10:22

Hallo,

erstmal vielen dank für die Antworten. Das hilft mir schon weiter.
Wie würde das denn aussehen wenn ich jetzt die Krankenkasse wechseln würde?
Weißt du denn zufällig welche Versicherungen sich darauf einlassen das Rückwirkend als Anwartschaft zu versichern?
Ich fühle mich irgendie übers Ohr gehauen, weil ich ja die Beihilfe hatte. Das hieß ja quasi wenn ich jetzt 5 Jahre nur mit der Beihilfe gelebt hätte ,müsste ich das ganze Geld für 5 Jahre zurückzahlen? Und das kann es doch irgendwie nicht sein.
Gibt es denn sonst keine Möglichkeiten da etwas zu machen?

Schonmal vielen dank für die lieben Antworten :)

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 27.03.2008, 10:55

Hallo,

nenenene, 5 Jahre nicht *g Das Gesetz gilt erst seit 1.4.07.
Jetzt kommt der Haken: Die letzte Kasse ist zuständig. Aussuchen kannst Du Dir da leider nichts.

Ich würde es als Antrag schriftliche formulieren und aufführen, dass andere Kassen es so handhaben. Ein netter Hinweis auf die Ausführungen vom Gesundheitsministerium, dass man doch kulant sein möge.
http://www.die-gesundheitsreform.de/pre ... herte.html
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/29/ ... 69,00.html

LG, Fee

Meya
Beiträge: 9
Registriert: 21.12.2007, 10:32

Beitrag von Meya » 27.03.2008, 11:13

Mh ok,dann kann man wohl nichts machen. Aber vielen dank.Du hast mir schon sehr weitergeholfen. Leider ist die Krankenkasse nicht gerade sehr kulant.
Ich hatte während der Zeit eine circa 2 Monatige kleine Anwartschaft bei einer privaten Versicherung. War ich dann nicht sozusagen als letztes privat Versichert? Oder zählt das auch nicht weil es eine Anwartschaft war?
Vielen dank für deine MÜhe :)

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 27.03.2008, 13:45

Hallo,
ne das zählt nicht. Du musst denen glaubhaft machen, dass Du die Krankheitskosten in der Zeit selbst getragen hast.
Leg gegen den Bescheid Widerspruch ein und teile Ihnen mit, dass Du die Patientenbeauftragte einschaltest (schreib der CaspersMerk). Mach das ruhig auch. Vielleicht gehen sie darauf ein...

LG, Fee

P.S. Wenn nicht, dann würde ich nach der 18 monatigen Bindungsfrist bzw. zwischenzeitlich bei einer Beitragserhöhung kündigen und dem Laden auf jeden Fall den Rücken kehren.

Antworten