Die vorteilhafteste Lösung für mich?!?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Michelle1983
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Die vorteilhafteste Lösung für mich?!?

Beitrag von Michelle1983 » 27.11.2012, 14:12

Hallo, ich hab da mal ein Problem! :-) Ich bin seit 29.11 krank. Rutsche ab 10.12 ins Krankengeld. Meine Chefin hat mich zu Ende Dezember gekündigt, habe allerdings ab 14.01 was neues - Vertrag ist unterschrieben.
Ich habe noch 250 € Beitragsrückstand den ich aber heute schon überwiesen habe. Somit wäre das aus der Welt geschafft und ich hätte Anspruch auf Krankengeld oder nicht?!
Da ich nicht wieder zu meiner momentanen Arbeit möchte, hatte ich es so geplant das ich mich bis 13.01 krank schreiben lasse... Ich muss mich zwar morgen beim Arbeitsamt melden, wollte aber bis zum Beginn meiner neuenTätigkeit gerne Krankengeld in Anspruch nehmen. Ich befinde mich in einer Vollzeitanstellung, meine neue Stelle ist auch Vollzeit.
Ist das so einfach wie ich es mir vorstelle bzw hoffe, muss ich was beachten oder bin ich falsch informiert?!?
Lg und danke schon mal :-)

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2012, 14:28

Hallo,
nun, wenn der Arzt deinem Wunsche "Ich würde gerne Krankengeld bis zur neuen Tätigkeit in Anspruch nehmen" so entspricht, was ich allerdings nicht annehme, wenn er auch nur irgendwie und etwas seinen Job wirklich ernst nimmt, dann könnte das klappen mit den Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Sofalinchen
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Beitrag von Sofalinchen » 27.11.2012, 15:39

Da ich nicht wieder zu meiner momentanen Arbeit möchte, hatte ich es so geplant das ich mich bis 13.01 krank schreiben lasse... Ich muss mich zwar morgen beim Arbeitsamt melden, wollte aber bis zum Beginn meiner neuenTätigkeit gerne Krankengeld in Anspruch nehmen.
Nettes Gegenbeispiel warum denn nur die bösen bösen Krankenkassen auf den Grundgedanken von der Notwendigkeit eines Krankengeldfallmanagements kommen.

Aha
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Beitrag von Aha » 27.11.2012, 15:52

..ich möchte nicht mehr zu meiner jetzigen Arbeit und gerne die Krankschreibung bis zur neuen Arbeit haben...
:roll: Nun kann man mal raten, warum die Krankenkassen ein Fallmanagement eingeführt haben. Versichertengelder sollen nämlich auch sinnvoll und angemessen ausgegeben werden, oder? Wäre dem nicht so, würde das hier auch angeprangert werden (zurecht, wie man ja in Einzelfällen hier sieht).
Am liebsten wäre es einigen, wenn bei allen anderen sorgsam hingeschaut wird, nur nicht bei einem selbst! :wink:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.11.2012, 16:02

Hallo,
auch hier die Feststellung - das ist ein "Einzelfall" - aber endlich können "wir von der Kasse" mal auch mit so etwas aufwarten.
Gruss
Czauderna

Carola
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Beitrag von Carola » 27.11.2012, 16:58

Michelle1983,
du solltest diese Frage genauso so deiner Krankenkasse stellen, mit
sicherheit bekommst du eine positive Antwort, du erhälst sofortige
und ungteilte Zuwendung/Aufmerksamkeit
Der MDK wird sich deiner Fragestellunge bestimmt genau ansehen, und
bei der schwere deiner Probleme sofort zustimmen.
lg

hedi
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Beitrag von hedi » 27.11.2012, 18:24

Bei diesem Anliegen frage ich mich wirklich... ist das KG ein Überbrückungsgeld oder bekommt man es, weil man auch wirklich
krank ist?
Ja Czauderna, in diesem Fall benötigt man Fallmanagement.
Bei mir war nach 6 Wochen KG Schicht im Schacht. Und ich bin immer
noch krank.
Selbst hier muss ich sagen, in manchen Fällen ist es schwer für die KK, die Spreu vom Weizen zu trennen.

LG Hedi

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 27.11.2012, 18:35

Hallo,

wie kannst Du denn heute schon wissen, das Du ab 29.11. krank bist? Ist da ein operativer Eingriff?

LG, Fee

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 27.11.2012, 18:38

Hallo,

wie kannst Du denn heute schon wissen, das Du ab 29.11. krank bist? Ist da ein operativer Eingriff?

LG, Fee

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.11.2012, 19:21

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 27.11.2012, 19:28

Du gehst doch zum Arbeitsamt um dich ab Januar 2013 arbeitslos zu melden, bis zum Antritt der neuen Vollzeitstelle.

Mal blöde in die Runde gefragt: Da steht doch ALG zu anstatt Krankengeld???


Ansonsten ist diese Anfrage mies (abgesehen vom 29.11???, was aber vielleicht nur ein Tippfehler war), denn das sind die Spielchen, die Misstrauen gegenüber "echten" Kranken verursachen. Jedenfalls kommt das beim Lesen deines Eintrages so rüber.
Hoffentlich hat dein Arzt genug Ar..h in der Hose und macht da nicht mit!!!

Es sei denn, es geht es hier um "Burn-Out", Mobbing, Psychoterror durch die Chefin oder so???

broemmel
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Beitrag von broemmel » 27.11.2012, 19:29

Machts Sinn hat geschrieben:pardon, habe mich verschrieben, sollte 29.10. heißen!
Ist n´Spaß! :wink:
wer hat denn jetzt den beitrag erstellt?
ms hat sich verschrieben?

Bully
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Re: Die vorteilhafteste Lösung für mich?!?

Beitrag von Bully » 27.11.2012, 19:47

es könnte aber auch alles ganz anders sein, ODER ???????
Michelle1983 hat geschrieben:
Ich habe noch 250 € Beitragsrückstand den ich aber heute schon überwiesen habe
Somit wäre das aus der Welt geschafft und ich hätte Anspruch auf Krankengeld
sag mal,
bist Du auf eigene Rechnung tätig, z.b. als Subunternehmer
oder woher kommt der Beitragsrückstand ????
Michelle1983 hat geschrieben:
Ich bin seit 29.11 krank. Rutsche ab 10.12 ins
Krankengeld.
irgendwie stört die Datumsangabe,bist Du eventuell in einen Tarif mit
Leistungsbeginn ab den 15. Tag versichert ????
dann müßte es nicht der 29. sondern der 26. sein

Dann müßte es heißen " Ich bin seit 26.11 krank."

Gruß Bully

laluna
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Beitrag von laluna » 27.11.2012, 20:11

Leute kommt wieder runter von der Palme :D

Der Trend geht zum "Zweit-Profil" vermute ich und wir dürfen MS jetzt auch "Michi" nennen!


Oder wie kann ein Pflichtversicherter Beitragsrückstand in der Höhe schaffen?

Und es müsste 29.10. heißen damit am 15.12. die 6 Wochen LFZ um wären!


Liebe Grüße
Laluna

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 27.11.2012, 20:25

Hallo,

also ich gehe immer erst mal von einem echten Problem aus.
In anderen Foren ist es auch verboten unter 2 Nicknames zu schreiben.

Der Mod/Admin kann das sicher anhand der IP prüfen.

LG, Fee

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