Einzelzimmer im Krankenhaus
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Einzelzimmer im Krankenhaus
Nach Ablehung einer Rehamaßnahme hat sich nun der Gesundheitszustand eines Patienten derart verschlechtert, dass ein Krankenhausaufenhalt nicht mehr abzuwenden ist.
Der Patient leidet darüber hinaus aber an diversen Phobien, so dass es ihm nicht möglich ist, in einem Mehrbettzimmer zu liegen.
In diesem KK gibt es auch die Möglichkeit gegen einen Mehrpreis ein EZ zu bekommen.
Kann der Patient nach Vorlage eines Attestes des behandelnden Phsychlogen diese Mehrkosten von der KK erstattet bekommen und wie läuft dies dann ab?
Der Patient leidet darüber hinaus aber an diversen Phobien, so dass es ihm nicht möglich ist, in einem Mehrbettzimmer zu liegen.
In diesem KK gibt es auch die Möglichkeit gegen einen Mehrpreis ein EZ zu bekommen.
Kann der Patient nach Vorlage eines Attestes des behandelnden Phsychlogen diese Mehrkosten von der KK erstattet bekommen und wie läuft dies dann ab?
Re: Einzelzimmer im Krankenhaus
Hallo,schemesch hat geschrieben:Nach Ablehung einer Rehamaßnahme hat sich nun der Gesundheitszustand eines Patienten derart verschlechtert, dass ein Krankenhausaufenhalt nicht mehr abzuwenden ist.
Der Patient leidet darüber hinaus aber an diversen Phobien, so dass es ihm nicht möglich ist, in einem Mehrbettzimmer zu liegen.
In diesem KK gibt es auch die Möglichkeit gegen einen Mehrpreis ein EZ zu bekommen.
Kann der Patient nach Vorlage eines Attestes des behandelnden Phsychlogen diese Mehrkosten von der KK erstattet bekommen und wie läuft dies dann ab?
es ist Sache des Krankenhauses zu entscheiden ob jemand in einem Einzelzimmer untergebracht wird wenn es medizinische Gründe erforderlich
machen - wird auch so in der Praxis gehandhabt, weiß ich auch aus eigener Erfahrung (Familie). Mehrkosten fallen da nicht an, weder für den Patienten noch für die Kasse.
Gruss
Czauderna
Danke für die Antwort.
Der Krankenhausaufenthalt hat ja aber nichts mit der pyschischen Problematik zu tun. Der Patient ist ambulant in pyschotherapeutischer Behandlung wegen Depressionen, Ängsten usw. und muss jetzt in ein KK. wegen einer anderen Krankheit.
Die Mehrkosten für ein EZ müssen aber erstmal vom Patienten privat bezahlt werden.
Können dann diese Kosten wieder von der KK erstattet werden, wenn ein Attest vorliegt?
Der Krankenhausaufenthalt hat ja aber nichts mit der pyschischen Problematik zu tun. Der Patient ist ambulant in pyschotherapeutischer Behandlung wegen Depressionen, Ängsten usw. und muss jetzt in ein KK. wegen einer anderen Krankheit.
Die Mehrkosten für ein EZ müssen aber erstmal vom Patienten privat bezahlt werden.
Können dann diese Kosten wieder von der KK erstattet werden, wenn ein Attest vorliegt?
Dann wären es trotzdem medizinische Gründe, nach denen ihn ein KH im Einzelzimmer unterbringt, wenn notwendig und wenn überhaupt eins frei ist.schemesch hat geschrieben:Der Patient ist ambulant in pyschotherapeutischer Behandlung wegen Depressionen, Ängsten usw. und muss jetzt in ein KK. wegen einer anderen Krankheit.
Sterbende z.B. liegen meist, wenn möglich, im Einzelzimmer.
Das andere Problem dabei: In Einzelzimmern bringen die Chefärzte sehr gern "ihre" Privatpatienten unter, bei denen auch für die Behandlung deutlich mehr bezahlt wird, nicht nur fürs Zmmer.
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
Denn wie die Vorredner schon schrieben: es kommt alleine auf die medizinische Notwendigkeit drauf an. Sprich: Gibt es aufgrund von Krankheit die Notwendigkeit, dass er in ein Einzelzimmer muss? Das Krhs hat das wohl verneint. Und die Kasse selbst kann nicht über medizinische Fragen entscheiden.
Gruß
Sportsfreund
Ich gehe mal davon aus, dass die Kasse das genauso ablehnen wird, wie das Krankenhaus, welches es (wohl wegen scheinbar fehlender mediz. Notwendigkeit) auch nicht für ihn kostenlos zur Verfügung gestellt hatte.schemesch hat geschrieben:Das Einzelzimmer ist von diesem Patienten schon vorbestellt und muss auch privat gezahlt werden.
Kann dann diese Rechnung bei der KK eingereicht werden wegen der pyschischen Problematik....Der Patient kann nicht mit anderen Personen in einem Zimmer sein....
Denn wie die Vorredner schon schrieben: es kommt alleine auf die medizinische Notwendigkeit drauf an. Sprich: Gibt es aufgrund von Krankheit die Notwendigkeit, dass er in ein Einzelzimmer muss? Das Krhs hat das wohl verneint. Und die Kasse selbst kann nicht über medizinische Fragen entscheiden.
Gruß
Sportsfreund
Ich schließe mich der Meinung meiner Kollegen an.
Ich würde im Vorfeld bei der Kasse eine Kulanzanfrage stellen (Chancen in meinen Augen sehr gering) oder noch eher mich mit den o.g. Argumenten (med. Notwendigkeit, ggf. Attestvorlage) an das Krankenhaus wenden. Da die Dauer der stationären Behandlung vermutlich nicht absehbar ist, drohen hier immense Kosten!
Ich würde im Vorfeld bei der Kasse eine Kulanzanfrage stellen (Chancen in meinen Augen sehr gering) oder noch eher mich mit den o.g. Argumenten (med. Notwendigkeit, ggf. Attestvorlage) an das Krankenhaus wenden. Da die Dauer der stationären Behandlung vermutlich nicht absehbar ist, drohen hier immense Kosten!