Kostenübernahme der Krankenkasse?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Kostenübernahme der Krankenkasse?
Hallo,
ich habe mal eine Anfrage zur Kostenübernahme der Krankenkasse. Ich war in einer Klinik ca. 10 Wochen in Behandlung gewesen, diese Klinik hat der behandelnde Arzt ausgesucht, aber die ist nicht am Wohnort gewesen.
Jetzt ist meine Frage, ob die Krankenkasse Fahrtkosten übernimmt?
Ich mußte einmal in die Klinik zum Vorgespräch und dann einige Zeit später war dann die Anfahrt zum ersten Stationären Tag und danach nochmal die Rückfahrt am letzten Tag nachhause. Und an einigen Wochenenden durfte ich auch mal für einen Tag zur Belastungserprobung nach hause, ich habe zur Entlassung auch ein Schreiben der Klinik mitbekommen, wo all diese Termine bescheinigt wurden.
Für eure Antworten bedanke ich mich vorab.
Es grüßt Simsalabim01
ich habe mal eine Anfrage zur Kostenübernahme der Krankenkasse. Ich war in einer Klinik ca. 10 Wochen in Behandlung gewesen, diese Klinik hat der behandelnde Arzt ausgesucht, aber die ist nicht am Wohnort gewesen.
Jetzt ist meine Frage, ob die Krankenkasse Fahrtkosten übernimmt?
Ich mußte einmal in die Klinik zum Vorgespräch und dann einige Zeit später war dann die Anfahrt zum ersten Stationären Tag und danach nochmal die Rückfahrt am letzten Tag nachhause. Und an einigen Wochenenden durfte ich auch mal für einen Tag zur Belastungserprobung nach hause, ich habe zur Entlassung auch ein Schreiben der Klinik mitbekommen, wo all diese Termine bescheinigt wurden.
Für eure Antworten bedanke ich mich vorab.
Es grüßt Simsalabim01
Hallo,
Fahrkosten zur stationären Behandlung einschl. der Vor- und Nachuntersuchungstermine (im zeitlichen Zusammenhang) sind Kassenleistungen. Die Kasse übernimmt die Fahrkosten zu nächsten bzw. Übernächsten Behandlungsmöglichkeit vom Wohnort des Patienten aus gesehen. Konkret in diesem Fall heisst, dass, wenn Arzt bzw. Krankenhaus dies bestätigen übernimmt auch die Kasse die Fahrkosten dahin und wieder zurück.
Gruss
Czauderna
PS: Das mit der übernächsten Möglichkeit galt mal - geht heute grundsätzlich nicht mehr, deshalb bitte diesen Aussage ignorieren.
Danke Sportsfreund.
Fahrkosten zur stationären Behandlung einschl. der Vor- und Nachuntersuchungstermine (im zeitlichen Zusammenhang) sind Kassenleistungen. Die Kasse übernimmt die Fahrkosten zu nächsten bzw. Übernächsten Behandlungsmöglichkeit vom Wohnort des Patienten aus gesehen. Konkret in diesem Fall heisst, dass, wenn Arzt bzw. Krankenhaus dies bestätigen übernimmt auch die Kasse die Fahrkosten dahin und wieder zurück.
Gruss
Czauderna
PS: Das mit der übernächsten Möglichkeit galt mal - geht heute grundsätzlich nicht mehr, deshalb bitte diesen Aussage ignorieren.
Danke Sportsfreund.
Zuletzt geändert von Czauderna am 20.11.2012, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo,
Fahrkosten gibt es nur zur stationären Behandlung und da nur zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit.
Und da fängt es an schwierig zu werden. Es gibt natürlich "bessere" Kliniken und auch Doctors Lieblinge, die aus welchen Gründen auch immer empfohlen werden.
Wenn die Behandlung aber theoretisch auch am Wohnort oder in einer näheren Klinik durchgeführt werden kann, dann gibt es die Fahrkosten (abzüglich des Eigenanteils) nur bis dahin - halt der nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit.
Und ganz ehrlich: Es gibt ganz wenige, seltene Krankheiten, die nur in seltenen Spezialkliniken behandelt werden können.98 % der Fälle sind Wunschbehandlungen, weil man sich da besser aufgehoben fühlt, die Klinik einen guten Ruf hat usw. Nix, was also die Allgemeinheit der Versicherten berappt.
LG, Fee
Fahrkosten gibt es nur zur stationären Behandlung und da nur zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit.
Und da fängt es an schwierig zu werden. Es gibt natürlich "bessere" Kliniken und auch Doctors Lieblinge, die aus welchen Gründen auch immer empfohlen werden.
Wenn die Behandlung aber theoretisch auch am Wohnort oder in einer näheren Klinik durchgeführt werden kann, dann gibt es die Fahrkosten (abzüglich des Eigenanteils) nur bis dahin - halt der nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit.
Und ganz ehrlich: Es gibt ganz wenige, seltene Krankheiten, die nur in seltenen Spezialkliniken behandelt werden können.98 % der Fälle sind Wunschbehandlungen, weil man sich da besser aufgehoben fühlt, die Klinik einen guten Ruf hat usw. Nix, was also die Allgemeinheit der Versicherten berappt.
LG, Fee
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Ok, vielen Dank.
Ich habe das jetzt so verstanden, das die Krankenkasse die Fahrtkosten für das Vorgespräch Hin-und zurück, die Fahrtkosten zur Fahrt am Einweisungstag und am Entlassungstag übernimmt. Die Fahrtkosten, wo ich an paar Wochenenden nachhause durfte für einen Tag können mir nicht erstattet werden, oder?
Gruß Simsalabim01
Ich habe das jetzt so verstanden, das die Krankenkasse die Fahrtkosten für das Vorgespräch Hin-und zurück, die Fahrtkosten zur Fahrt am Einweisungstag und am Entlassungstag übernimmt. Die Fahrtkosten, wo ich an paar Wochenenden nachhause durfte für einen Tag können mir nicht erstattet werden, oder?
Gruß Simsalabim01
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Hallo,
also Czauderna hat insofern Recht, als dass die Vor- und Nachbehandlungen innerhalb des gesetzl. Rahmens auch mit übernommen werden. Das sind
- 3 Behandlungstage innerh. von 5 Tagen vor und
- 7 Behandlungstage innerh. von 14 Tagen nach der stationären Behandlung.
Und Kassenfee hat Recht, dass nur die nächstgelegene Behandlungsstätte grds. übernommen wird.
Was die Beurlaubungsfahrten betrifft, so können diese ggf. auch übernommen werden, wenn die Beurlaubungen aus therapeutisch medizinischen Gründen erfolgten. Reine Wunschfahrten (keine Frage: zuhause ist es immer am Besten ) werden aber nicht erstattet.
Gruß
Sportsfreund
also Czauderna hat insofern Recht, als dass die Vor- und Nachbehandlungen innerhalb des gesetzl. Rahmens auch mit übernommen werden. Das sind
- 3 Behandlungstage innerh. von 5 Tagen vor und
- 7 Behandlungstage innerh. von 14 Tagen nach der stationären Behandlung.
Und Kassenfee hat Recht, dass nur die nächstgelegene Behandlungsstätte grds. übernommen wird.
Was die Beurlaubungsfahrten betrifft, so können diese ggf. auch übernommen werden, wenn die Beurlaubungen aus therapeutisch medizinischen Gründen erfolgten. Reine Wunschfahrten (keine Frage: zuhause ist es immer am Besten ) werden aber nicht erstattet.
Gruß
Sportsfreund
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Also die Klinik hat ja ein Schreiben mitgegeben, das die eine Übernachtung an diversen Wochenenden zuhause Belastungserprobungen sind/waren. Die Krankenkasse sagte, das das nicht übernommen wird, welche möglichkeiten hat man jetzt noch um diese Kosten geltend zu machen? Kann man sich irgendwohin wenden VDK, oder so?
Hallo,Simsalabim01 hat geschrieben:Also die Klinik hat ja ein Schreiben mitgegeben, das die eine Übernachtung an diversen Wochenenden zuhause Belastungserprobungen sind/waren. Die Krankenkasse sagte, das das nicht übernommen wird, welche möglichkeiten hat man jetzt noch um diese Kosten geltend zu machen? Kann man sich irgendwohin wenden VDK, oder so?
und warum finanziert das nicht die Klinik selbst, denn ich glaube kaum, dass die Klinik der Kasse an diesen Wochenenden eine Entlassungsmitteilung gibt und am Montag wieder eine Aufnahme Mitteilung. Diese "Belastungserprpbung" ist ein Teil der Behandlung durch die Klinik, warum sollte da die Kasse zusötzlich Kosten übernehmen ?.
Gruss
Czauderna
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Hi zusammen,
tja, die Überlegungen von Czauderna sind nicht verkehrt und hab ich mir nach meiner obigen Antwort auch gestellt.
Hinzu kommt, dass die Krankenhäuser heutzutage nur noch Pauschalen erhalten, egal wie viele Tage der Patient drin verbringt.
Und so eine Beurlaubung hat durchaus auch Vorteile für das Krankenhaus:
- wenn es so eine Belastungserprobung ist, wird das Ziel ja wohl ein Ausloten sein, den Patienten so früh wie möglich wieder nachhause entlassen zu können. Und
- an den Tagen der Beurlaubung fallen diverse Kosten im Krhs nicht an: Verpflegung, ggf. Reinigung des Zimmers (falls Einzelbelegung) usw.
Gruß
Sportsfreund
tja, die Überlegungen von Czauderna sind nicht verkehrt und hab ich mir nach meiner obigen Antwort auch gestellt.
Hinzu kommt, dass die Krankenhäuser heutzutage nur noch Pauschalen erhalten, egal wie viele Tage der Patient drin verbringt.
Und so eine Beurlaubung hat durchaus auch Vorteile für das Krankenhaus:
- wenn es so eine Belastungserprobung ist, wird das Ziel ja wohl ein Ausloten sein, den Patienten so früh wie möglich wieder nachhause entlassen zu können. Und
- an den Tagen der Beurlaubung fallen diverse Kosten im Krhs nicht an: Verpflegung, ggf. Reinigung des Zimmers (falls Einzelbelegung) usw.
Gruß
Sportsfreund