Ende Krankengeld, wie gehts weiter?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Simsalabim01
Beiträge: 15
Registriert: 20.11.2012, 15:25

Ende Krankengeld, wie gehts weiter?

Beitrag von Simsalabim01 » 20.11.2012, 15:54

Hallo an alle Forumsmitglieder,

ich wollte mal Anfragen. Ich bin seit 01.07.2011 krankgeschrieben und habe die Tage ein Schreiben der Krankenkasse erhalten, das der letzte Tag an dem Krankengeld gezahlt wird, der 28.12.2012 ist, ich habe ab 12.08.2011 erst Krankengeld erhalten, wird schon ab 01.07.2011 gerechnet? Da hatte ich doch noch die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber gehabt für 6 Wochen.

Was muß ich jetzt genau tun? Zur Bundesagentur für Arbeit gehen? Aber was ist, wenn ich noch nicht Arbeiten gehen kann?
Der behandelnde Arzt hat vorgeschlagen, das ich ab Januar 2013 eine Wiedereingliederung beim alten Arbeitgeber anstreben soll, der Arbeitsvertrag besteht ja auch noch beim alten Arbeitgeber. Wer zahlt eigentlich während der Zeit einer Wiedereingliederung Geld an mich? Da ja der Arbeitsvertrag noch besteht, wie wäre da ab der Aussteuerung von der Krankenkasse zu verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit, welche Wege/Möglichkeiten hat man?

Vielen Dank für eure Antworten schon vorab.

Einen schönen Nachmittag wünscht euch Simsalabim01

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Ende Krankengeld, wie gehts weiter?

Beitrag von Czauderna » 20.11.2012, 16:13

Simsalabim01 hat geschrieben:Hallo an alle Forumsmitglieder,

ich wollte mal Anfragen. Ich bin seit 01.07.2011 krankgeschrieben und habe die Tage ein Schreiben der Krankenkasse erhalten, das der letzte Tag an dem Krankengeld gezahlt wird, der 28.12.2012 ist, ich habe ab 12.08.2011 erst Krankengeld erhalten, wird schon ab 01.07.2011 gerechnet? Da hatte ich doch noch die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber gehabt für 6 Wochen.

Was muß ich jetzt genau tun? Zur Bundesagentur für Arbeit gehen? Aber was ist, wenn ich noch nicht Arbeiten gehen kann?
Der behandelnde Arzt hat vorgeschlagen, das ich ab Januar 2013 eine Wiedereingliederung beim alten Arbeitgeber anstreben soll, der Arbeitsvertrag besteht ja auch noch beim alten Arbeitgeber. Wer zahlt eigentlich während der Zeit einer Wiedereingliederung Geld an mich? Da ja der Arbeitsvertrag noch besteht, wie wäre da ab der Aussteuerung von der Krankenkasse zu verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit, welche Wege/Möglichkeiten hat man?

Vielen Dank für eure Antworten schon vorab.

Einen schönen Nachmittag wünscht euch Simsalabim01
Hallo,
das mit dem 01.7.2011 stimmt schon - während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht der Anspruch auf Krankengeld, wird aber bei der Gesamtleistungsdauer mit berücksichtigt.
Den Weg zum Arbeitsamt solltest du auf jeden Fall gehen, damit du ab dem Folgetag keine finanziellen Einbussen hast.
Gruss
Czauderna

Simsalabim01
Beiträge: 15
Registriert: 20.11.2012, 15:25

Welche Möglichkeiten bestehen?

Beitrag von Simsalabim01 » 20.11.2012, 17:52

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

Also heißt das, mein erster Weg ist zur Bundesagentur für Arbeit. Was sag ich den da dem Mitarbeiter? Kennt sich jemand aus, welche Möglichkeiten es jetzt gibt. Von wem bekomme ich dann ab 29.12.2012 Geld? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld 1? Wie würde sich das dann berechnen? Nach dem Krankengeld oder nach dem letzten Einkommen vor der Erkrankung? Wenn ich noch nicht Arbeiten kann wasfür Geld bekomme ich da? Falls ich eine Wiedereingliederung machen könnte, wer zahlt mir im Zeitraum der Wiedereingliederung das Geld? Arbeitgeber oder Bundesagentur für Arbeit?

Es grüßt Simsalabim01

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 20.11.2012, 17:56

Hallo,

nimm das Schreiben der Kasse mit und mach Dich fix auf den Weg zur Arbeitsagentur. Da gibt es nämlich auch Fristen.
Und ja, die bei der Arbeitsagentur kennen solche Fälle.

LG, Fee

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 20.11.2012, 18:56

Hallo Simsalabim,
obige Antworten sind richtig. Auf zur Arbeitsagentur. Aber vorsicht!!
Dort wird man nicht gerade mit offenen Armen empfangen. Lies dich mal im Krank-ohne-Rente Forum ein, bevor du zum AA gehst.
Die schmeißen mit §§§ nur so um sich zwecks Einschüchterung. Informier dich vorab, was dich dort erwartet.
LG
ReallyAngry

Simsalabim01
Beiträge: 15
Registriert: 20.11.2012, 15:25

Beitrag von Simsalabim01 » 20.11.2012, 20:02

Vielen Dank erstmal für die Antworten, mal schauen, wie es weitergeht, sorry, das ich euch mit soviel Fragen überrannt habe, aber ich bin jetzt zum ersten mal in so einer Situation.

Simsalabim01
Beiträge: 15
Registriert: 20.11.2012, 15:25

Beitrag von Simsalabim01 » 20.11.2012, 20:53

Also wenn man jetzt bei der Krankenkasse ausgesteuert wird, muß man sich dan bei der Arbeitsagentur für Tätigkeiten zur verfügung stellen, das man ALG 1 erhält, oder wird die Arbeitsunfähigkeit durch einen Gutachter geprüft und was passiert danach?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.11.2012, 21:20

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Simsalabim01
Beiträge: 15
Registriert: 20.11.2012, 15:25

Beitrag von Simsalabim01 » 20.11.2012, 22:11

Wenn ich mich ab Januar 2013 bei meinem alten Arbeitgeber wiedereingliedern lassen möchte, von wem bekomme ich in der Wiedereingliederungsphase Geld? Bekomme ich das von der Arbeitsagentur? Arbeitslosengeld 1? Mit wem bespreche ich die Wiedereingliederung? Muß ich das schon von vorneherein der Arbeitsagentur mitteilen?

Simsalabim01
Beiträge: 15
Registriert: 20.11.2012, 15:25

Beitrag von Simsalabim01 » 05.12.2012, 15:17

Ich bräuchte nochmal euren Rat.

Also so wie es aussieht, wird ab Anfang Januar 2013 eine Wiedereingliederung im alten Job erfolgen. Mein Anspruch auf Krankengeld endet ja jetzt am 28.12.2012. Wer zahlt danach Geld an mich und während der Wiedereingliederungsphase?

Es grüßt Simsalabim01

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 05.12.2012, 15:28

Hi,

also die KG zahlt definitiv nicht. Denn auch während einer Wiedereingliederung ist man im endeffekt AU und das KG ist ja ausgeschöpft.

Und der AG muss für die geleisteten Stunden bei sowas auch nicht zahlen.

Bleibt eigentlich nur evtl. ALG, wenn die Voraussetzungen dort erfüllt sind wie von Machts Sinn beschrieben.

Gruß
Sportsfreund

Antworten