Hallo,
10/2007 gab es ein BSG-Urteil zu dem Thema Familienversicherung/Abfindung. Die Krankenkassen sagen, daß zunächst der Verband eine Durchführungsverordnung ausarbeiten muß zu diesem Urteil.
Nun meine Frage: wie lange können sich die Krankenkassen Zeit lassen, um ein BSG-Urteil in die Praxis umzusetzen?
Gruß
Umsetzung BSG-Urteil
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hi,
im Prinzip muß sich eine Krankenkasse überhaupt nicht nach dem Urteil richten.
Es ist "nur " ein Urteil und kein Gesetz. natürlich läuft die Krankenkasse Gefahr, wenn ein Fall gleich gelagert ist, wieder vor Gericht zu verlieren, aber soweit muß erst mal wieder einer gehen.
Einfach einen rechtsmittelfähigen Bescheid fordern und in den Widerspruch gehen. Viellleicht mußt Du ja gar nicht bis vor's Gericht.
Viel Erfolg.
Gruss
Insurer
im Prinzip muß sich eine Krankenkasse überhaupt nicht nach dem Urteil richten.
Es ist "nur " ein Urteil und kein Gesetz. natürlich läuft die Krankenkasse Gefahr, wenn ein Fall gleich gelagert ist, wieder vor Gericht zu verlieren, aber soweit muß erst mal wieder einer gehen.
Einfach einen rechtsmittelfähigen Bescheid fordern und in den Widerspruch gehen. Viellleicht mußt Du ja gar nicht bis vor's Gericht.
Viel Erfolg.
Gruss
Insurer