Umsetzung BSG-Urteil

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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zwilling
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Umsetzung BSG-Urteil

Beitrag von zwilling » 13.03.2008, 11:02

Hallo,
10/2007 gab es ein BSG-Urteil zu dem Thema Familienversicherung/Abfindung. Die Krankenkassen sagen, daß zunächst der Verband eine Durchführungsverordnung ausarbeiten muß zu diesem Urteil.
Nun meine Frage: wie lange können sich die Krankenkassen Zeit lassen, um ein BSG-Urteil in die Praxis umzusetzen?
Gruß

insurer
Beiträge: 13
Registriert: 22.12.2007, 12:05

Beitrag von insurer » 13.03.2008, 20:28

Hi,

im Prinzip muß sich eine Krankenkasse überhaupt nicht nach dem Urteil richten.

Es ist "nur " ein Urteil und kein Gesetz. natürlich läuft die Krankenkasse Gefahr, wenn ein Fall gleich gelagert ist, wieder vor Gericht zu verlieren, aber soweit muß erst mal wieder einer gehen.

Einfach einen rechtsmittelfähigen Bescheid fordern und in den Widerspruch gehen. Viellleicht mußt Du ja gar nicht bis vor's Gericht.

Viel Erfolg.

Gruss

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