ich habe mal eine kurze Frage. Normalerweise wird das KG ja nur für 30 Tage im Monat gezahlt. Auch wenn der Monat 31 Tage hat, sowie auch im Februar für 30 Tage.
Ich habe aber folgendes gelesen:
Ich habe auch immer die 30 Tage berechnet bekommen und wurde ja erst zum 18.Oktober 2012 ausgesteuert. Nach dem zweiten Widerspruch, um den Beginn der ersten AU wegen meiner Krankheit zu prüfen, bekam ich ein Schreiben, dass die Aussteuerung jetzt am 03.November 2012 eintritt.Besteht der Krankengeldanspruch für einen ganzen Kalendermonat, so erhält der Leistungsempfänger Krankengeld für 30 Tage. In Teilmonaten wird Krankengeld für die Zahl der tatsächlichen Kalendertage in diesem Monat gezahlt. (§ 47 Abs. 1 Satz 6 und 7 SGB V)
In der Zwischenzeit hatte ich aber mit dem letzten Auszahlschein rückwirkend das Krankengeld bis zum 18. Oktober bekommen. Mir wurde aber nach dem neuen Ausstereungstag kein neuer Auszahlschein von der TK zugeschickt.
Ich rief da an und beschwerte mich und dann wurde mir einer zugeschickt nachträglich, anfang dieser Woche. Mein Arzt schrieb in den Auszahlschein, weiter krank vom 03.11.2012 bis zum 15.11.2012
So heute war das Geld drauf gerechnet vom 19.10. bis zum 03.11. !
Es wurden 15 Tage berechnet. Ist diese letzte Zahlung nicht dann ein Teilmonatszahlung nach (§ 47 Abs. 1 Satz 6 und 7 SGB V) und ich hätte für den 31.10.2012 auch Geld bekommen müssen, somit für 16 Tage Krankengeld????
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG
Pfirsich [/quote]