Krankengeldzahlungen am 31. des Monats???

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Moderator: Czauderna

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pfirsich30
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Krankengeldzahlungen am 31. des Monats???

Beitrag von pfirsich30 » 16.11.2012, 15:11

Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage. Normalerweise wird das KG ja nur für 30 Tage im Monat gezahlt. Auch wenn der Monat 31 Tage hat, sowie auch im Februar für 30 Tage.

Ich habe aber folgendes gelesen:
Besteht der Krankengeldanspruch für einen ganzen Kalendermonat, so erhält der Leistungsempfänger Krankengeld für 30 Tage. In Teilmonaten wird Krankengeld für die Zahl der tatsächlichen Kalendertage in diesem Monat gezahlt. (§ 47 Abs. 1 Satz 6 und 7 SGB V)
Ich habe auch immer die 30 Tage berechnet bekommen und wurde ja erst zum 18.Oktober 2012 ausgesteuert. Nach dem zweiten Widerspruch, um den Beginn der ersten AU wegen meiner Krankheit zu prüfen, bekam ich ein Schreiben, dass die Aussteuerung jetzt am 03.November 2012 eintritt.
In der Zwischenzeit hatte ich aber mit dem letzten Auszahlschein rückwirkend das Krankengeld bis zum 18. Oktober bekommen. Mir wurde aber nach dem neuen Ausstereungstag kein neuer Auszahlschein von der TK zugeschickt.
Ich rief da an und beschwerte mich und dann wurde mir einer zugeschickt nachträglich, anfang dieser Woche. Mein Arzt schrieb in den Auszahlschein, weiter krank vom 03.11.2012 bis zum 15.11.2012

So heute war das Geld drauf gerechnet vom 19.10. bis zum 03.11. !
Es wurden 15 Tage berechnet. Ist diese letzte Zahlung nicht dann ein Teilmonatszahlung nach (§ 47 Abs. 1 Satz 6 und 7 SGB V) und ich hätte für den 31.10.2012 auch Geld bekommen müssen, somit für 16 Tage Krankengeld????

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

LG
Pfirsich [/quote]

GerneKrankenVersichert
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Re: Krankengeldzahlungen am 31. des Monats???

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.11.2012, 15:30

pfirsich30 hat geschrieben: So heute war das Geld drauf gerechnet vom 19.10. bis zum 03.11. !
Es wurden 15 Tage berechnet. Ist diese letzte Zahlung nicht dann ein Teilmonatszahlung nach (§ 47 Abs. 1 Satz 6 und 7 SGB V) und ich hätte für den 31.10.2012 auch Geld bekommen müssen, somit für 16 Tage Krankengeld????

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

LG
Pfirsich
Der Teilmonat ist der November, der Oktober wurde komplett gezahlt. Die Regelung mit den Teilmonaten ist nur im ersten Monat der Auszahlung von Bedeutung.

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 16.11.2012, 15:38

Also ist es richtig, dass der 31. Oktober nicht mitgerechnet wird, weil ja bereits für den kompletten Oktober gezahlt wurde, dann insgesamt?

Na ok, dann wird es wohl richtig sein, danke für die Antwort

LG
Pfirsich

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 16.11.2012, 18:54

Hallo,

ja ja der 31.
Zig Anrufe deswegen, aber nie im Februar, wenn 30 Tage überwiesen werden 8)

LG, Fee

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 16.11.2012, 21:52

Hallo Krankenkassenfee,

es ging mir nur wegen dieser 15 Tage Zahlung, ob das als Teilmonat gerechnet wird.

Aber zu deiner Antwort. Die Krankenkassen brüsten sich damit, dass sie ja immer 2 Tage mehr bezahlen im Februar....ohhh jaaaaaaa das ist ja soooo SUUUUUUPER entgegenkommend von den Krankenkassen.

AAABBER..... im Jahr gibt es 6 Monate wo es den 31. gibt, ausserdem sind es alle 4 Jahre im februar nur 1 Tag, der mehr bezahlt wird.

Also im Februar 1 oder 2 Tage mehr, dafür im Rest des Jahres 6 Tage weniger. Ergebnis= Die Kassen sparen sich im Jahr 4 oder 5 Tage. 8)

Das mal Just for Info, denn du stellt die KK auch wieder so als "guten Samariter" hin, dass alle meckern wegen den 31., der nicht bezahlt wird, aber im Februar niemand meckert, dass man ja 1 oder 2 Tage "MEHR" Geld bekommt ?!?

LG
Pfirsich

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.11.2012, 22:04

pfirsich30 hat geschrieben:Hallo Krankenkassenfee,

es ging mir nur wegen dieser 15 Tage Zahlung, ob das als Teilmonat gerechnet wird.

Aber zu deiner Antwort. Die Krankenkassen brüsten sich damit, dass sie ja immer 2 Tage mehr bezahlen im Februar....ohhh jaaaaaaa das ist ja soooo SUUUUUUPER entgegenkommend von den Krankenkassen.

AAABBER..... im Jahr gibt es 6 Monate wo es den 31. gibt, ausserdem sind es alle 4 Jahre im februar nur 1 Tag, der mehr bezahlt wird.

Also im Februar 1 oder 2 Tage mehr, dafür im Rest des Jahres 6 Tage weniger. Ergebnis= Die Kassen sparen sich im Jahr 4 oder 5 Tage. 8)

Das mal Just for Info, denn du stellt die KK auch wieder so als "guten Samariter" hin, dass alle meckern wegen den 31., der nicht bezahlt wird, aber im Februar niemand meckert, dass man ja 1 oder 2 Tage "MEHR" Geld bekommt ?!?

LG
Pfirsich
Hallo,

falscher Ansatz - Wenn du Gehalt beziehst , beziehst du ein Monatsgehalt auch nur für 30 Tage, oder - natürlich kannst du es auch anders sehen, dein Arbeitgeber zahlt dir an Monaten mit 31 Tagen einen Tag mehr !!!
Gruss
Czauderna

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 17.11.2012, 01:01

Hallo Czauderna,

ne das stimmt so auch nur teils. Wenn man Lohn/Gehalt bezieht bekommt man immer einen Monat gezahlt, ja 30 Tage. Wie du richtig bemerkt hast gibt es bei 31 Tagen einen Tag mehr, ABER im Februar bei 28 Tagen gibt es auch weniger.
Aber darum ging es mir gar nicht. Ich hatte gefragt ob in meinem Fall einmalig der 31. mitzählen würde, weil ich durch Zufall diesen Gesetzestext gefunden hatte. Und da dachte ich, da ich ja für 15 Tage Geld bekomme und nicht für 30 Tage, ob dann in dem Fall nicht der 31. als 16ter Tag mitgezählt hat, aber das hat GerneKrankenversichert ja schon gut erklärt, dass ich da falsch gedacht habe.

Aber ich finde es nicht in Ordnung, wenn dann hier gleich Krankenkassenmitarbeiter antworten nach dem Motto:

Ach wenn der Monat 31 Tage hat dann meckern, dass es nur 30 gibt, aber im Februar bei 28 Tagen alles stillschweigend hinnehmen, da man dann ja 2 Tage mehr gezahlt bekommt.

Sowas ist Kinderkram, deswegen meine Begründung, dass sich die KK in den ganzen Monaten mit 31 Tagen ganze 6 Mal den einen Tag spart, dann brauchen sie aber nicht angeben, dass sie im "Gegenzug" aber 1 oder 2 Tage im Februar mehr zahlen.
Dann kann man auch gleich sagen, das wäre ungerecht verteilt.

Deswegen habe ich mich etwas "aufgeregt". Ist doch nun alles geklärt. Danke für die Antworten und ich wünsche euch ein schönes Wochenende
:wink:

Lieben Gruß
Pfirsich

broemmel
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Beitrag von broemmel » 17.11.2012, 02:05

Moin

bevor man sich aufregt sollte man nachvollziehen wie das Krnkengeld berechnet wird.

Dann merkt man schnell das der 31. Quatsch ist.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.11.2012, 12:10

Hallo Pfirsich,
warum so dünnhäutig ? Ach ja, bist hält ein Pfirsich - grins.
War doch von mir keine Kritik.
Gruss
Czauderna

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 17.11.2012, 12:47

Hallo,

es geht ja nicht nur um den 31. von Pfirsich, sondern viele andere Betroffene fragen sich das vielleicht auch.
Und bei Monatslöhner erfolgt die Berechnung mit 3 Tagen und bei Stundenlöhner mit der Formel und der Woche mit 7 Tagen.

Und es nicht goodwill der Kassen den 30.2. zun zahlen sondern eine gesetzliche Vorschrift. Die haben Politiker gemacht.

LG, Fee

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