Einkommensnachweis
Moderator: Czauderna
Einkommensnachweis
Die KK verlangt ja einen Einkommensnachweis zur Festsetzung des Beitrages. Den bekommt sie von mir seit vielen Jahren. Bisher war es so, daß jeweils "der letzte" Einkommensbescheid gefordert wurde. Da ich immer die Steuererklärungen für 2 Jahre auf einmal mache, um mich nicht jedes Jahr mit dem Mist befassen zu müssen, bekam die KK entsprechend immer den aktuelleren der beiden zeitgleich ergangenen Bescheide.
Diesmal nun, nach einigem Hin und Her, weil ich angeblich mein Einkommen nicht nachgewiesen hätte, stellt sich heraus, daß man auf einmal auch den älteren Bescheid sehen will. Ich empfinde das als Schikane bzw. Zeitschinderei (das Einkommen war im letzten Jahr geringer, also müßte der Beitrag sinken). Hat das einen nachvollziehbaren Sinn? Also den Bescheid von 2010 einzureichen, obwohl der von 2011 seit Monaten vorliegt?
Diesmal nun, nach einigem Hin und Her, weil ich angeblich mein Einkommen nicht nachgewiesen hätte, stellt sich heraus, daß man auf einmal auch den älteren Bescheid sehen will. Ich empfinde das als Schikane bzw. Zeitschinderei (das Einkommen war im letzten Jahr geringer, also müßte der Beitrag sinken). Hat das einen nachvollziehbaren Sinn? Also den Bescheid von 2010 einzureichen, obwohl der von 2011 seit Monaten vorliegt?
Vielen Dank, das ist ja klar und deutlich. Also Schikane der Krankenkasse oder Ahnungslosigkeit der Sachbearbeiterinnen. Da sich im lustigen Reigen immer mal andere Mitarbeiter meiner Einkommensfrage annehmen, ist es wohl ersteres.
Wo beschwert man sich eigentlich am sinnvollsten? Beim Vorstandsvorsitzenden - ob den solcher Kleinkram interessiert? Ich wäre zwar durchaus bereit zum KK-Wechsel, andererseits fände ich es wegen sowas doch übertrieben.
Wo beschwert man sich eigentlich am sinnvollsten? Beim Vorstandsvorsitzenden - ob den solcher Kleinkram interessiert? Ich wäre zwar durchaus bereit zum KK-Wechsel, andererseits fände ich es wegen sowas doch übertrieben.
Vermutlich hätten sie es gern, dass du für das vorletzte Jahr noch nachzahlst? Das habe ich brav lange Zeit getan.
Schick ihnen doch den Bescheid. Du kannst dann Widerspruch einlegen, wenn sie dich rückwirkend abkassieren wollen.
Ständig wechselnde Callcenter-Leute - sind ein Problem. Ich erledige jetzt auf jeden Fall alles schriftlich.
Schick ihnen doch den Bescheid. Du kannst dann Widerspruch einlegen, wenn sie dich rückwirkend abkassieren wollen.
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Deine EntscheidungClausss hat geschrieben:Vielen Dank, das ist ja klar und deutlich. Also Schikane der Krankenkasse oder Ahnungslosigkeit der Sachbearbeiterinnen. Da sich im lustigen Reigen immer mal andere Mitarbeiter meiner Einkommensfrage annehmen, ist es wohl ersteres.
Wo beschwert man sich eigentlich am sinnvollsten? Beim Vorstandsvorsitzenden - ob den solcher Kleinkram interessiert?
Ich wäre zwar durchaus bereit zum KK-Wechsel, andererseits fände ich es wegen sowas doch übertrieben.
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Re: Einkommensnachweis
Hallo Clauss,
Letztendlich gilt Folgendes: Nachweis für die Einkünfte aus selbst. Tätigkeit bildet immer der Einkommenssteuerbescheid. Änderungen in der Einkommenshöhe führen i.d.R. auch immer zu Änderungen in der Beitragshöhe - und zwar i.d.R. ab dem Folgemonat des Ausstelldatums des Steuerbescheids.
Wenn Du immer für 2 Jahre gleichzeitig eine Steuerbescheid erhalten solltest, weil die Erklärung halt gleichzeitig abgegeben wurde, dann ist das durchaus in Ordnung. Dennoch müssen die Jahre lückenlos nachgewiesen werden. Das ist ein Muss und keine Schikane der Kassen. Die Kassen ziehen zudem lediglich das Geld für den Gesundheitsfonds ein.
Nur: wenn 2 Jahre gleichzeitig erstellt werden, dann führt das gemäß obigen Grundsatz dazu, dass das Einkommen des älteren Jahres nie Berücksichtigung findet. Aber woher will eine Kasse wissen, dass es so ist, dass 2 Jahre gleichzeitig kommen? Und selbst wenn es immer so war und Du immer 2 Jahre gleichzeitig abgibst, hat niemand eine Garantie, dass beide Jahre auch gleichzeitig vom Finanzamt abgeschlossen und bescheidet werden. Oder?
Gruß
Sportsfreund
Also Schikane ist das mit Sicherheit nicht. Was hätte eine Kasse zudem davon, sich selbst zusätzlich Arbeit zu machen bzw. Zeit zu schinden? Nichts.Clausss hat geschrieben:Diesmal nun, nach einigem Hin und Her, weil ich angeblich mein Einkommen nicht nachgewiesen hätte, stellt sich heraus, daß man auf einmal auch den älteren Bescheid sehen will. Ich empfinde das als Schikane bzw. Zeitschinderei (das Einkommen war im letzten Jahr geringer, also müßte der Beitrag sinken). Hat das einen nachvollziehbaren Sinn? Also den Bescheid von 2010 einzureichen, obwohl der von 2011 seit Monaten vorliegt?
Letztendlich gilt Folgendes: Nachweis für die Einkünfte aus selbst. Tätigkeit bildet immer der Einkommenssteuerbescheid. Änderungen in der Einkommenshöhe führen i.d.R. auch immer zu Änderungen in der Beitragshöhe - und zwar i.d.R. ab dem Folgemonat des Ausstelldatums des Steuerbescheids.
Wenn Du immer für 2 Jahre gleichzeitig eine Steuerbescheid erhalten solltest, weil die Erklärung halt gleichzeitig abgegeben wurde, dann ist das durchaus in Ordnung. Dennoch müssen die Jahre lückenlos nachgewiesen werden. Das ist ein Muss und keine Schikane der Kassen. Die Kassen ziehen zudem lediglich das Geld für den Gesundheitsfonds ein.
Nur: wenn 2 Jahre gleichzeitig erstellt werden, dann führt das gemäß obigen Grundsatz dazu, dass das Einkommen des älteren Jahres nie Berücksichtigung findet. Aber woher will eine Kasse wissen, dass es so ist, dass 2 Jahre gleichzeitig kommen? Und selbst wenn es immer so war und Du immer 2 Jahre gleichzeitig abgibst, hat niemand eine Garantie, dass beide Jahre auch gleichzeitig vom Finanzamt abgeschlossen und bescheidet werden. Oder?
Gruß
Sportsfreund
Vielleicht eine Art Existenzsicherung/Rechtfertigung des eigenen Arbeitsplatzes. Vielleicht ist ja sonst nichts zu tun... Keine Ahnung, was da los ist.Sportsfreund hat geschrieben:Also Schikane ist das mit Sicherheit nicht. Was hätte eine Kasse zudem davon, sich selbst zusätzlich Arbeit zu machen bzw. Zeit zu schinden? Nichts.
Woraus sollte sich denn das ergeben?Dennoch müssen die Jahre lückenlos nachgewiesen werden.
Was Du damit meinst, verstehe ich nicht.Und selbst wenn es immer so war und Du immer 2 Jahre gleichzeitig abgibst, hat niemand eine Garantie, dass beide Jahre auch gleichzeitig vom Finanzamt abgeschlossen und bescheidet werden. Oder?
Die KK braucht zeitnah den neuesten EK-Bescheid, ok. Den bekommt sie. Was interessiert es da, daß noch ein älterer gleichzeitig ergangen ist? Beschäftigungstherapie? Würde meine obige Mutmaßung stützen... Es widerspricht im übrigen dem Prinzip der Datensparsamkeit, was auch und gerade für solche Institutionen gilt bzw. gelten sollte.
Dabei ging es nicht mal um Callcenter, sondern um Briefe und E-Mails von willkürlich wechselnden Bearbeitern.Enya44 hat geschrieben:Ständig wechselnde Callcenter-Leute - sind ein Problem. Ich erledige jetzt auf jeden Fall alles schriftlich.
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?t=135247285662883851&sessionID=250558641597572207&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=3487080,8
Vom 27. Oktober 2008 (eBanz vom 4. November 2008), zuletzt geändert durch die Vierte Änderung der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler vom 30. Mai 2011 (eBanz vom 1. Juli 2011)
2) 1Zur Feststellung von Änderungen in den Verhältnissen, die für die Beitragsbemessung erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, hat die Krankenkasse die beitragspflichtigen Einnahmen regelmäßig zu überprüfen. 2Die Überprüfung ist spätestens nach 12 Monaten seit der letzten Feststellung oder Überprüfung einzuleiten. 3Die Krankenkasse kann die Überprüfung für einzelne Personengruppen stichtagsbezogen durchführen; dabei können Mitglieder, deren Beitragspflicht innerhalb der letzten 18 Monate erstmals festgestellt wurde, ausgenommen werden. 4Von einer Überprüfung kann für die Dauer von längstens 24 Monaten seit der letzten Feststellung oder Überprüfung abgesehen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass keine Änderungen in den Verhältnissen, die für die Beitragsbemessung erheblich sind, eingetreten sind.
(4) 1Mitglieder haben die für die Beitragsbemessung erforderlichen Nachweise auf Verlangen vorzulegen und Änderungen in den Verhältnissen, die für die Beitragsbemessung erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, unverzüglich mitzuteilen. 2Nachgewiesene Änderungen in den Verhältnissen, die für die Beitragsbemessung erheblich sind, werden vom Zeitpunkt der Änderung an wirksam.
Grundsätzlichi st also der aktuelle Einkommenssteuerbescheid gültig, keine Frage, nur wenn die Kasse in den letzten Jahren irgendwie einwenig das ganze anders gehändelt haben sollte...
Vom 27. Oktober 2008 (eBanz vom 4. November 2008), zuletzt geändert durch die Vierte Änderung der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler vom 30. Mai 2011 (eBanz vom 1. Juli 2011)
2) 1Zur Feststellung von Änderungen in den Verhältnissen, die für die Beitragsbemessung erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, hat die Krankenkasse die beitragspflichtigen Einnahmen regelmäßig zu überprüfen. 2Die Überprüfung ist spätestens nach 12 Monaten seit der letzten Feststellung oder Überprüfung einzuleiten. 3Die Krankenkasse kann die Überprüfung für einzelne Personengruppen stichtagsbezogen durchführen; dabei können Mitglieder, deren Beitragspflicht innerhalb der letzten 18 Monate erstmals festgestellt wurde, ausgenommen werden. 4Von einer Überprüfung kann für die Dauer von längstens 24 Monaten seit der letzten Feststellung oder Überprüfung abgesehen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass keine Änderungen in den Verhältnissen, die für die Beitragsbemessung erheblich sind, eingetreten sind.
(4) 1Mitglieder haben die für die Beitragsbemessung erforderlichen Nachweise auf Verlangen vorzulegen und Änderungen in den Verhältnissen, die für die Beitragsbemessung erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, unverzüglich mitzuteilen. 2Nachgewiesene Änderungen in den Verhältnissen, die für die Beitragsbemessung erheblich sind, werden vom Zeitpunkt der Änderung an wirksam.
Grundsätzlichi st also der aktuelle Einkommenssteuerbescheid gültig, keine Frage, nur wenn die Kasse in den letzten Jahren irgendwie einwenig das ganze anders gehändelt haben sollte...
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Die Kasse will wohl überprüfen, ob der Versicherte dieser Pflicht nachgekommen ist - wenn ein Jahr fehlt, kann es ja auch sein, dass höhere Einnahmen erzielt wurden und dies nicht gemeldet wurde. Ich würde jedoch dann, wenn der Versicherte sich weigert, nicht weiter diskutieren, sondern ein Amtshilfeersuchen an das Finanzamt richten. Denn die teilen mit, wann Einkommenssteuerbescheide erstellt wurden. Wenn die Konstellation so ist, wie von dir beschrieben, wäre mit den Daten schnell alles klar.CiceroOWL hat geschrieben:
(4) 1Mitglieder haben die für die Beitragsbemessung erforderlichen Nachweise auf Verlangen vorzulegen und Änderungen in den Verhältnissen, die für die Beitragsbemessung erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden, unverzüglich mitzuteilen. 2Nachgewiesene Änderungen in den Verhältnissen, die für die Beitragsbemessung erheblich sind, werden vom Zeitpunkt der Änderung an wirksam.
Deine Einwürfe zu Beschäftigungstherapie etc. würdest du dir sparen, wenn du mal kurz in die Beitragsabteilung einer Kasse schnuppern könntest. Sogar dem Sozialamtsmitarbeiter Rossi ist es schon zu Ohren gekommen, dass die vorgebenen Taktzahlen dort enorm sind.
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Hallo nochmal Clauss,
Aber ob das so ist, weiß nunmal außer Dir und dem Finanzamt niemand. Also wird von Seitens der Kassen danach gefragt.
Und ich gebe GerneKrankenVersichert auch recht: Die Kasse könnte Deine Verweigerungshaltung auch umgehen und per Amtshilfeersuchen das Finanzamt direkt angehen. Damit hättet ihr beide was davon. Die Kasse käme zu ihren benötigten Daten und Du würdest nicht weiter von denen "schikaniert" werden - zumindest bis spätestens zum nächsten Jahr.
Gruß
Sportsfreund
Genau darum geht es letztendlich. Denn höhere Einkünfte MÜSSEN ab dem Zeitpunkt berücksichtigt werden, ab dem Du (also der Versicherte) Kenntnis hiervon erhalten hast. Dies ist immer auch dann das Datum des jeweiligen Steuerbescheids. Hattest Du in einem der Vorjahre höhere Einkünfte als im aktuellsten Bescheid, sind Beiträge nachzuheben, da diese sich nunmal prozentual aus dem Einkommen errechnen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Die Kasse will wohl überprüfen, ob der Versicherte dieser Pflicht nachgekommen ist - wenn ein Jahr fehlt, kann es ja auch sein, dass höhere Einnahmen erzielt wurden und dies nicht gemeldet wurde.
Ich will damit auf den Umstand hinaus, dass laut Deiner Aussage ja immer für 2 Jahre die Steuerbescheide gleichzeitig, also mit gleichem Bescheiddatum, ergehen. Logisch, dass deshalb immer nur der aktuellere der beiden Bescheide (also für das jüngste Kalenderjahr) Berücksichtigung bei der Beitragsberechnung findet.clausss hat geschrieben:Zitat:
Und selbst wenn es immer so war und Du immer 2 Jahre gleichzeitig abgibst, hat niemand eine Garantie, dass beide Jahre auch gleichzeitig vom Finanzamt abgeschlossen und bescheidet werden. Oder?
Was Du damit meinst, verstehe ich nicht.
Aber ob das so ist, weiß nunmal außer Dir und dem Finanzamt niemand. Also wird von Seitens der Kassen danach gefragt.
Und ich gebe GerneKrankenVersichert auch recht: Die Kasse könnte Deine Verweigerungshaltung auch umgehen und per Amtshilfeersuchen das Finanzamt direkt angehen. Damit hättet ihr beide was davon. Die Kasse käme zu ihren benötigten Daten und Du würdest nicht weiter von denen "schikaniert" werden - zumindest bis spätestens zum nächsten Jahr.
Gruß
Sportsfreund