Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich leide schon seid 10 Jahren unter CMD Kieferfehlstellung und hatte immer als begleitende Therapie die Manuelle Therapie. Mein Arzt hat auch immer die Heilmittelverordnung verschrieben nur jetzt weigert er sich aufeinmal und meinte wir sollten es mal mit einer langfristigen Genehmigung bei der Krankenkasse versuchen. Ich bin bei der Deutschen BKK.
Leider hat die Krankenkasse dies abgelehnt und nun stehe ich da und bekomme keine Therapien mehr, dabei bin ich drauf angewiesen sonst wird alles wieder schlimmer bei mir.
Die Deutsche BKK schrieb nur das es an besondere Punkte geknüpft wäre mit der langfristigen Genehmigung und ich diese nicht erfüllt hätte. Dabei haben wir zwei Ärtzliche Schreiben von Spezialisten mit geschickt.
Was kann ich noch tun? Ich brauche die Verordnungen.
Vielen Dank
VG
Langfristige Genehmigung für Heilmittel abgelehnt!
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo,
tja, das Thema mit den Langfristgenehmigungen. Hier wäre wirklich hilfreich zu wissen, warum genau die BKK die Langfristgenehmigung abgelehnt hat. War es
a) die Langfristigkeit, oder
b) die Therapienotwendigkeit an sich?
Ich vermute eher a). Denn wie Du schon angedeutet hattest, ist eine solche langfristige Genehmigung eher in bestimmten Ausnahmefällen vorzunehmen: "...an besondere Punkte geknüpft wäre mit der langfristigen Genehmigung..."
Aber solange Dein Arzt diese Therapie für notwendig erachtet und diese auch auf Kassenrezept verordnet, wird die Therapie von der Kasse in aller Regel auch anstandslos bezahlt.
Vielleicht eine kurze Hintergrundinfo hierzu:
Ärzte haben ja bei solchen Heilmitteln gewisse Budgets. Nach solchen Langfristgenehmigungen durch die Kasse, wird dies dann nämlich nicht mehr vom Budget abgezogen. Von daher ist es verständlich, wenn der Arzt dies beantragt hat.
Aber solange die Therapie notwendig ist, sollte er dies auch verordnen. Es sei denn, die Notwendigkeit der Therapie an sich hat die BKK abgelehnt.
Gruß
Sportsfreund
tja, das Thema mit den Langfristgenehmigungen. Hier wäre wirklich hilfreich zu wissen, warum genau die BKK die Langfristgenehmigung abgelehnt hat. War es
a) die Langfristigkeit, oder
b) die Therapienotwendigkeit an sich?
Ich vermute eher a). Denn wie Du schon angedeutet hattest, ist eine solche langfristige Genehmigung eher in bestimmten Ausnahmefällen vorzunehmen: "...an besondere Punkte geknüpft wäre mit der langfristigen Genehmigung..."
Aber solange Dein Arzt diese Therapie für notwendig erachtet und diese auch auf Kassenrezept verordnet, wird die Therapie von der Kasse in aller Regel auch anstandslos bezahlt.
Vielleicht eine kurze Hintergrundinfo hierzu:
Ärzte haben ja bei solchen Heilmitteln gewisse Budgets. Nach solchen Langfristgenehmigungen durch die Kasse, wird dies dann nämlich nicht mehr vom Budget abgezogen. Von daher ist es verständlich, wenn der Arzt dies beantragt hat.
Aber solange die Therapie notwendig ist, sollte er dies auch verordnen. Es sei denn, die Notwendigkeit der Therapie an sich hat die BKK abgelehnt.
Gruß
Sportsfreund
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Meiner Meinung nach muss man hier zwei Dinge unterscheiden:
Die Verordnung außerhalb des Regelfalls (die weiterhin wie bisher möglich ist) und die Langfristgenehmigung von Heilmitteln. Der Arzt darf die Verordnung nicht von einer Beantragung der Langfristgenehmigung abhängig machen. Das wird schon dadurch deutlich, dass der Versicherte/Patient diese Genehmigung beantragen muss und der Arzt sie nicht beantragen kann.
Von daher würde ich an deiner Stelle zweigleisig fahren: Den Arzt darauf ansprechen, ob er denn meint, dass die Verordnung nun nicht mehr medizinisch erforderlich sei, wenn er als Begründung die fehlende Langfristgenehmigung angibt und sich nicht umstimmen lässt, die Krankenkasse und/oder die kassenärztliche Vereinigung einschalten.
Wenn du (verständlicherweise) diese Langfristgenehmigung möchtest, damit du mit dem Arzt in der Zukunft keine Probleme hast, überlegen, ob es sinnvoll ist, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Nähere Infos, wann wie warum eine Genehmigung ausgesprochen werden kann, findest du hier: www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-Heilmittel_2012-06-04.pdf
Die Verordnung außerhalb des Regelfalls (die weiterhin wie bisher möglich ist) und die Langfristgenehmigung von Heilmitteln. Der Arzt darf die Verordnung nicht von einer Beantragung der Langfristgenehmigung abhängig machen. Das wird schon dadurch deutlich, dass der Versicherte/Patient diese Genehmigung beantragen muss und der Arzt sie nicht beantragen kann.
Von daher würde ich an deiner Stelle zweigleisig fahren: Den Arzt darauf ansprechen, ob er denn meint, dass die Verordnung nun nicht mehr medizinisch erforderlich sei, wenn er als Begründung die fehlende Langfristgenehmigung angibt und sich nicht umstimmen lässt, die Krankenkasse und/oder die kassenärztliche Vereinigung einschalten.
Wenn du (verständlicherweise) diese Langfristgenehmigung möchtest, damit du mit dem Arzt in der Zukunft keine Probleme hast, überlegen, ob es sinnvoll ist, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Nähere Infos, wann wie warum eine Genehmigung ausgesprochen werden kann, findest du hier: www.mds-ev.de/media/pdf/BGA-Heilmittel_2012-06-04.pdf