Mein Bekannter ist Türke und deutscher Rentner, also in Deutschland krankenversichert. Er liegt in der Türkei wegen Tumor im Krankenhaus. Dort muß er die Operation selbst privat bezahlen. Seine türkische Krankenversicherung hätte ihm eine Operation in einem Sozialversicherungskrankenhaus bezahlt, jedoch wäre der Ausgang ungewiß gewesen. So hat er sich für ein privates Krankenhaus entschieden.
Meine Frage an Sie: Wissen Sie zuverlässig, ob ihm in Deutschland nach seiner Rückkehr eine Erstattung der Kosten durch seine deutsche gesetzliche Krankenversicherung zusteht?[/b]
Türke in Türkei im Krankenhaus
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Ihm steht keine Erstattung zu. Unabhängig von den Einschreibemodalitäten hat er nur Anspruch auf die Leistungen, die in der Türkei von der Kasse übernommen werden. Die einzige Ausnahme wäre evtl. eine Notfallbehandlung, aber dies trifft hier ja nicht zu.
Fragen bei der Kasse könnt ihr ja trotzdem. Vielleicht entscheiden sie anders.
Fragen bei der Kasse könnt ihr ja trotzdem. Vielleicht entscheiden sie anders.