Wiedereingliederung bei psychischer Krankheit

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Moderator: Czauderna

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bebi
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Wiedereingliederung bei psychischer Krankheit

Beitrag von bebi » 06.11.2012, 14:04

Liebe Forumsmitglieder,

in meinem Umfeld beschäftigt mich derzeit der folgende Sachverhalt:

Jemand ist wegen einem psychischen Problem schon mehrere Monate krankgeschrieben, möchte aber nun wieder bei der Firma, wo man angestellt ist arbeiten. Doch das übliche Modell mit 5 Tage die Woche arbeiten mit weniger Stunden, kommt nicht in Frage, da das Hauptproblem der Weg zur Arbeit ist und nicht die Arbeit an sich. Nun möchte diese Person gerne mit 2-3 Tagen die Woche wieder einsteigen und dafür ab die kompletten 8 Stunden machen.

Ist das möglich? Gibt es schon solche Fälle?

lg bebi

snoopy60
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Beitrag von snoopy60 » 06.11.2012, 14:12

Das sollte man mit dem Arbeitgeber besprechen, damit hat doch die Krankenkasse nichts zu tun. Oder handelt es sich dabei um eine Wiedereingliederung? - Selbst dann ist es letztlich Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber, denn dieser muß, neben der Krankenkasse dem Wiedereingliederungsplan zustimmen.

Edit:
Ja, es handelt sich um eine Wiedereingliederung - wer lesen kann ist klar im Vorteil! :lol:

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 06.11.2012, 16:01

Hallo bebi,
vor allem sollte die/der Bekannte mit dem behandelnden Arzt über die Wiedereingliederung reden.
Der erstellt zusammen mit dem Patienten einen Wiedereingliederungsplan, z.B. 3 X pro Woche für 4 Std.. Dieser Plan wird dann über die KK an den AG weitergeleitet und alle müssen zustimmen.
Wieso will die / der Bekannte gleich mit 8 Std. loslegen???? Normalerweise erfolgt eine Wiedereingliederung übere mehrere Wochen und mit einer langsamen Steigerung bis zum normalen Einsatz.
Schau mal hier:
verdi-bg-fhh.de › Gute Arbeit und dann ganz unten auf "Betriebliche Wiedereingliederung" (BEM). Vielleicht helfen die Infos ja weiter.
LG
ReallyAngry

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.11.2012, 16:08

Hallo,
ich denke, dass eine Wiedereingliederung, die sich lediglich auf den Weg zur und von der Arbeit bezieht, das wird schwierig - obwohl es eigentlich egal ist, denn grundsätzlich erhält der Betroffene das Krankengeld in voller Höhe weil Arbeitgeber sehr, sehr selten zahlen und da spielt es eben keine Rolle
ob der Versicherte eine, zwei, drei oder acht Stunden am Arbeitsplatz sitzt.
Den Weg von und zur Arbeit könnte er aber auch so üben - ohne zwischendrinnen noch zu arbeiten. Mein Rat, auf jeden Fall mit dem Arzt besprechen.
Gruss
Czauderna

bebi
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Beitrag von bebi » 06.11.2012, 17:07

Danke für eure Anworten,

ein enger Kontakt zum Arzt besteht und man wird es wohl versuchen demnächst einzuleiten. Wie gesagt die Arbeitszeit spielt da keine Rolle, nur die Überwindung mit dem Zustand täglich den Weg zu bewältigen. Denn dieser hat oft eine Verschlimmerung der Symptome herbeigeführt und dann ist auch ein arbeiten nicht mehr gut möglich.

lg bebi

Grampa
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Beitrag von Grampa » 08.11.2012, 15:30

ich habe in der Praxis öfter eine Wiedereingliederung mit 8h täglich, dafür aber an z. B. 3 statt der regulären 5 Arbeitstage bewilligt

entscheidend für die Kasse sollte sein, ob durch eine derartige Wiedereingliederung die Arbeitsunfähigkeit verkürzt werden kann, was ja sicherlich im Interesse aller Beteiligten (wenn auch aus verschiedenen Beweggründen) so sein sollte

auch der zu absolvierende Arbeitsweg kann Grund für eine weitere AU sein und kann somit sehr wohl in die Überlegung einer Wiedereingliederung einbezogen werden

ich würde zuerst mit dem Arbeitgeber reden ob er grds. mit der Wiedereingliederung einverstanden ist, danach würde ich bei der Kasse nachfragen, ob sie mit der (sicherlich etwas unkonventionellen) Wiedereingliederung einverstanden wären und ruhig deutlich die Alternative aufzeigen: wenn Kasse nicht zustimmt, bleibt man eben so lange zu Hause bis die 8h an 5 Tagen wieder möglich sind

wenn Kasse auch zustimmt->zum Arzt gehen und Plan erstellen lassen

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