Hallo, ich wende mich heute an Euch mit der Bitte um Hilfe. Ist alles ein bisschen kompliziert. Also...
Ich war selbstständig und in dieser Zeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert. Ich habe die Selbststaendigkeit aufgegeben und mich arbeitslos gemeldet. Einen Monat vor Ende der Bezugsdauer wurde ich am Ruecken operiert und bin jetzt seit einem Jahr arbeitsunfaehig und bekomme Krankengeld. Ich rechne jetzt damit, dass mich die Krankenkasse via MdK als arbeitsfaehig erklaeren wird. Hier setzen nun meine Fragen an:
1. Mein Arzt sagt, ich sei arbeitsunfaehig. Kann der MdK ihn nach Aktenlage ueberstimmen? Oder mich vor Ort arbeitsfaehig erklaeren?
2. Wuerde ich arbeitsfaehig erklaert: Kaeme es zu einer Wiedereingliederung? Und wenn ja...wohin? Ich war ja zuvor selbststaendig bzw. arbeitslos?? Wie wuerde denn dann eine Wiedereingliederung erfolgen? Wer waere dann der Kostentraeger - Krankenkasse oder Arbeitsamt?
Ehrlich gesagt weiss ich darauf keine Antworten, habe so einen Fall auch hier noch nicht gefunden und hoffe auf Hilfe hier.
Danke im Voraus!!!
Arbeitslos-Krankengeld-Wiedereingliederung?? Bitte Hilfe!!!
Moderator: Czauderna
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Hallo,
die klasische stufenwise Wiedereingliederung geht nur bei Arbeitnehmern in einem bestehenden Arbeitsverhältnis - und wenn er Arbeitgeber zustimmt.
Du bist zur Zeit arbeitslos. Und so wird auch Deine Arbeitsunfhigkeit beurteilt. Das sollte Dein Arzt wissen.
Sollte der MDK Dich also gesund bzw. vermittlungsfähig schreiben, so kann Dein Arzt einen Widerspruch formulieren bzw. ein Obergutachten verlangen. Allerdings sollte das dann auch mit medizinischen Fakten unterlegt sein.
LG, Fee
die klasische stufenwise Wiedereingliederung geht nur bei Arbeitnehmern in einem bestehenden Arbeitsverhältnis - und wenn er Arbeitgeber zustimmt.
Du bist zur Zeit arbeitslos. Und so wird auch Deine Arbeitsunfhigkeit beurteilt. Das sollte Dein Arzt wissen.
Sollte der MDK Dich also gesund bzw. vermittlungsfähig schreiben, so kann Dein Arzt einen Widerspruch formulieren bzw. ein Obergutachten verlangen. Allerdings sollte das dann auch mit medizinischen Fakten unterlegt sein.
LG, Fee