Frage zur Beitragshöhe (Hausfrau mit Betriebsrente)

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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LC7
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Frage zur Beitragshöhe (Hausfrau mit Betriebsrente)

Beitrag von LC7 » 30.10.2012, 20:37

Zunächst ein Hallo an alle Forumsmitglieder. Ich lese schon seit einiger Zeit fleißig die Beiträge, konnte aber noch keine endgültige Antwort auf meine Frage finden. Ich hoffe daher, dass mir hier geholfen wird. Nun zu meinem Anliegen:

Ich bin seit Jahren Hausfrau ohne eigene Einkünfte und freiwillig in der GKV versichert. Mein Mann ist Beamter und privat versichert mit einem Bruttoeinkommen von 3.689,01 € brutto.

Seit Juni 2012 beziehe ich nun eine Betriebsrente in Höhe von mtl. 535,76 €. Hierbei handelt es sich vermutlich um "einer Rente vergleichbare Einnahme" in Form einer betrieblichen Altersversorgung (§ 229 SGB V)?

Meine Krankenkasse hat ab Juni 2012 den Beitrag (KV + PV inkl. Zuschlag für Kinderlose) auf insgesamt mtl. 330,25 € festgesetzt. Dieser Beitrag erscheint mir aber zu hoch, da ich bei meiner (laienhaften) Berechnung auf einen anderen Beitrag komme. Kann mir diesbezüglich hier jemand weiterhelfen und mir vielleicht den richtigen Beitrag nennen und auch den Rechenweg und die Rechtsgrundlage aufzeigen? Ich danke allen recht herzlich im Voraus.

Liebe Grüße
Karin

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.10.2012, 20:55

Hallo,
also ich habe im Schnelldurchgang 327,04 € bzw 330,18 €* ausgerechnet - wie hast du gerechnet ?
Gruss
Czauderna
*wenn Kasse den Versorgungsbezug mit 15,6 statt 14,9 % gerechnet hat.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 30.10.2012, 20:59

327,04 € hatte ich auch gerade raus, den *-Vermerk von Czauderna als Nicht-Beitragsprofi aber noch nicht auf dem Zettel. :wink:

LC7
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Beitrag von LC7 » 30.10.2012, 21:16

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
also ich habe im Schnelldurchgang 327,04 € bzw 330,18 €* ausgerechnet - wie hast du gerechnet ?
Gruss
Czauderna
*wenn Kasse den Versorgungsbezug mit 15,6 statt 14,9 % gerechnet hat.
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe bei meiner Rechnung als Höchstgrenze die halbe Beitragsbemessungsgrenze (1.912,50 €) und 14,9% KV + 2,2% PV (also gesamt 17,1%) zugrunde gelegt und bin so auch auf 327,04 € gekommen.

Da ich bisher immer den ermäßigten Satz zur KV, also 14,9% gezahlt habe, verstehe ich allerdings den Rechenweg zu den nun verlangten 330,25 € nicht. :oops:

Grüße
Karin

Rossi
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Beitrag von Rossi » 30.10.2012, 22:09

Nun ja, ich als Nicht-Sofa komme auch auf 330,25 € im Monat.

Du musst nämlich für die Betriebsrente den allgemeinen Beitragssatz für die Kv in Höhe von 15,5 5% löhnen. Dies ergibt sich aus § 240 Abs. 2 Satz 5 SGB V, der auf die entsprechende Bestimmung (§ 248 SGB V / allgemeiner Beitragssatz bei Versorungsbezügen) verweist.

Dann haben wir nachfoglende Bereichnung:

Krankenversicherung
535,76 € Betriebsrente * 15,5 % = 83,04 €
1.376, 74 € Restbetrag bis zur Hälfte BBG * 14,9 % = 205,13 €

Pflegeversicherung
1.912,50 € * 2,2 % = 42,08 €

Alles zusammen = 330,25 €


Andere Vorschläge?!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.10.2012, 22:40

Hallo,
ja, nach dem Komma muss es 25 heißen - hatte vorher in meiner Rechnung irgendwie einen Rechenfehler drinnen, wichtig ist aber auf jeden Fall, dass, wie Rossi schrieb für den Versorgungsbezug der allgemeine Beitragssatz genommen werden muss.
Gruss

Czauderna

LC7
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Beitrag von LC7 » 31.10.2012, 21:29

An alle bisherigen Helfer,

tausend Dank! Jetzt hab' ich´s dann auch geschnallt :D Mir war nicht klar, dass die Betriebsrente mit dem allg. Satz separat zu berechnen ist.

Nochmals Dank an alle.

Viele Grüße
Karin

Rossi
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Beitrag von Rossi » 01.11.2012, 02:10

Nun ja, das Beitragsrecht ist leider viel zu kompliziert.

Für einen Außenstehenden - und machmal auch für einen Kassenmitarbeiter- leider nicht nachvollziehbar.

Die hat das Posting hier leider sehr eindrucksvoll bewiesen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.11.2012, 08:54

Rossi hat geschrieben:Nun ja, das Beitragsrecht ist leider viel zu kompliziert.

Für einen Außenstehenden - und machmal auch für einen Kassenmitarbeiter- leider nicht nachvollziehbar.

Die hat das Posting hier leider sehr eindrucksvoll bewiesen.
Hallo Rossi,

warum leider ?
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 01.11.2012, 19:46

Rossi hat geschrieben:und machmal auch für einen Kassenmitarbeiter- leider nicht nachvollziehbar.
Wenn Du mich damit meinst, kann ich sehr gut damit leben, denn mein letzter Einsatz in der Beitragswelt ist ein gefühltes halbes Arbeitsleben her. :wink: Solange die regelmäßig damit Befassten es nachvollziehen können, ist doch alles okay.

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