AOK schreibt nicht versichert, trotz Beitragszahlung DRV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Funman
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AOK schreibt nicht versichert, trotz Beitragszahlung DRV

Beitrag von Funman » 29.10.2012, 16:11

Hallo,

die AOK schreibt jetzt, dass ich seit Mai 2012 nicht krankenversichert sei. Sie möchte mich rückwirkend freiwillig versichern und einen Beitrag nach meinem Einkommen berechnen. Die Gesundheitskarte ist nicht zurück gefordert worden weil ja kein Mitglied mehr. Sie wurde für Arztbesuche auch benutzt. Ebenso weiterhin die AOK Zeitschrift. Aufgefallen von mir nur, weil jetzt diesseits nach dem einloggen auf der AOK Seite, meine neuen Kartendaten (auf Gesundheitskarte mit Foto) nicht akzeptiert wurden und deshalb von mir nachgefragt wurde.



Weil Kranken-und Pflegeversicherungspflichtigkeit gesetzlich besteht, ist somit für die vergangenen Monate der Beitrag auch nachzuzahlen und eine Bankverbindung wegen Abbuchung anzugeben.

Gemäß Rentenbescheid wird aber der Krankenkassenbeitrag von der Rente jeweils monatlich abgezogen. Ergo pflichtversichert in der KVDR. Nach Rückfragen bei der Deutschen Rentenversicherung natürlich auch monatlich direkt immer an die AOK überwiesen, welche jetzt auch geschrieben hat.

Doppelte Beitragzahlung und freiwillig dann nachträglich versichert?

Irgendwas scheint nicht stimmig zu sein.

Danke für Antworten. Auch per PN

Gruss Funman

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 16:21

Doffe Frage, hast du von der AOK ein Schreiben bekommen das du dort in der Kvdr versichert bist, hast du das Formualr R810 ausgefüllt bei Rentenantragsstellung? Wann endete deine Mitgliedschaft als Arbeitnehmer, Arbeitslsoer usw? Wann beginnen die Rentenzahlungen?

Gruss

Jochen
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 29.10.2012, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Re: AOK schreibt nicht versichert, trotz Beitragszahlung DR

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.10.2012, 16:30

Funman hat geschrieben:Ergo pflichtversichert in der KVDR.
Nicht unbedingt.

Hast du bei Rentenantragstellung ein Schreiben der AOK erhalten, wie dein Versicherungsverhältnis ab Rentenantragstellung aussieht? Wenn ja, was stand da drin? Wenn nein, solltest du das zunächst anfordern.

Funman
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Beitrag von Funman » 29.10.2012, 16:32

Hallo Jochen,

gibt keine Doofe Fragen :wink:

Na klar habe ich R810 ausgefüllt. Die RV hätte es auch sonst bemängelt.

Einschreiben habe ich auch nicht von der AOK erhalten, dass in der KVDR versichert bin. Meine Auffassung war, dass sie sich schon gemeldet hätten, wenn kein Beitrag bezahlt wird.

Das Beitrag gezahlt wurde ist anzunehmen, da ja auch die Nettorente gezahlt wurde. Wo soll denn der Beitrag hin gegangen sein, wenn nicht zur AOK?

Wenn die AOK nichts mit diesen Zahlungen hätte anfangen können, wären sie nach diesseitiger Auffassung wegen Nichtzuordnung wieder zurücküberwiesen worden.


Grüsse Funman :roll:
Zuletzt geändert von Funman am 29.10.2012, 16:42, insgesamt 2-mal geändert.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 16:36

grien, die haben wahrscheinlich vergessenden R810 zu prüfen und denn keinen Datensatz an den RV Träger abgesetzt, Ich würde dir empfehlen zu deiner AOK zumaschieren, denn mal nett zu sagen was denn nun mit der Mitgliedschaft in der KvdR ist. wenn du du dein ganzes Berufs / Erwerbsleben gesetzlich krankenversichert warst, ist höchstwahrscheinlich die vorraussezung für die KvdR gegeben.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.10.2012, 16:48

Funman hat geschrieben: Einschreiben habe ich auch nicht von der AOK erhalten, dass in der KVDR versichert bin. Meine Auffassung war, dass sie sich schon gemeldet hätten, wenn kein Beitrag bezahlt wird.
Das läuft über ein Verfahren der Meldungen, nicht über die tatsächliche Beitragszahlung. Es ist nicht so, dass die Rentenversicherung jetzt den Beitrag für Funman an die AOK überweist und die AOK ein Konto für Funman führt, auf dem der Beitrag verbucht wird. Das wird von der Rentenversicherung in einer Summe für alle Rentner ohne gesonderte Aufschlüsselung gezahlt.

Funman hat geschrieben: Wenn die AOK nichts mit diesen Zahlungen hätte anfangen können, wären sie nach diesseitiger Auffassung wegen Nichtzuordnung wieder zurücküberwiesen worden.
Eben nicht wegen s. o.

Wichtig ist, ob du die Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllt hast oder nicht. Und wenn die AOK dir das nicht mitgeteilt hat, sollte der nächste Schritt sein, genau das zu erfragen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 16:50

Kleiner Nachtrag die Prüfung des R810 ist ein verwaltungsakt, da hätte ein rechtsgültiger Bescheid rausgehen müssen, ist er aber nicht.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.10.2012, 08:30

Hallo,
den Rentenbescheid nehmen und damit zur Kasse gehen - dann sollte es es umgehend zu einer Klärung kommen. Der RV-Träger führt meines Wissens nach keine Pfllichtbeiträge ab, wenn er dafür nicht die Bestätigung einer Krankenkasse erhalten hat.**
Gruss
Czauderna
**wenn meine Kollegen sagen, dass das nicht richtig ist, dann gilt eben nur der erste Satz.
Zuletzt geändert von Czauderna am 31.10.2012, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 30.10.2012, 23:23

Czauderna hat geschrieben:Der RV-Träger führt meines Wissens nach keine Pfllichtbeiträge ab, wenn er dafür nicht die Bestätigung einer Krankenkasse erhalten hat.
Meines Wissens ist es genau umgekehrt: Der RV-Träger führt die Beiträge bis zum Beweis des Gegenteils ab.

MfG
ratte1

broemmel
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Beitrag von broemmel » 31.10.2012, 00:04

Kenne ich auch so.

Sofern die Meldung der Kasse nicht vorliegt wird Versicherungspflicht unterstellt

Rossi
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Beitrag von Rossi » 31.10.2012, 00:33

Okay broemmel

Zitat:
Sofern die Meldung der Kasse nicht vorliegt wird Versicherungspflicht unterstellt


Wie in aller Welt soll jetzt ein rechtsunkundiger Bürger erkennen, ob er über die KVdR versichert oder nicht versichert ist?

Muss dieser rechtsunkundiger Bürger jetzt die KVdR-Voraussetzungen selber prüfen, um sich von der vermeintlichen Nachzahlung der Kasse zu schützen?

Muss der Kunde mehr Spezialwissen haben, als die Kassenmitarbeiter? Gibt es keinen Beratungs- und Aufklärungsauftrag der Sozialleistungsträger, weil eben die Kunden mehr Wissen haben müssen?

Für solche Fälle habe ich schon einen Begriff entwickelt. Es ist die sog. KVdR-Falle!!!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 31.10.2012, 02:49

ratte1 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Der RV-Träger führt meines Wissens nach keine Pfllichtbeiträge ab, wenn er dafür nicht die Bestätigung einer Krankenkasse erhalten hat.
Meines Wissens ist es genau umgekehrt: Der RV-Träger führt die Beiträge bis zum Beweis des Gegenteils ab.

MfG
ratte1
Japp ist so

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 31.10.2012, 02:51

Rossi hat geschrieben:Okay broemmel

Zitat:
Sofern die Meldung der Kasse nicht vorliegt wird Versicherungspflicht unterstellt[/b

Muss der Kunde mehr Spezialwissen haben, als die Kassenmitarbeiter? Gibt es keinen Beratungs- und Aufklärungsauftrag der Sozialleistungsträger, weil eben die Kunden mehr Wissen haben müssen?

Für solche Fälle habe ich schon einen Begriff entwickelt. Es ist die sog. KVdR-Falle!!!



Für so was gibt es einen Verwaltungsakt in dem dem rechtsunkundigen Bürger mitgeteilt was Sache ist.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 31.10.2012, 09:36

Ich weiss gar nicht was hier wieder so generell diskutiert wird.

Bisherige Info ist, das der RV Träger Beiträge von der Rente abzieht, die Meldung zur KVdR ausgefüllt wurde und beim RV Träger abgegeben wurde.

Dann ist Funman von der AOK angeschrieben worden und erhält weiter die Mitgliederzeitschrift.

Die erste Frage ist doch, ob die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind. Also Vorversicherungszeit erfüllt? Vorrangversicherung vorhanden?

Für den 2. Punkt müsste man das Mitglied anschreiben. Wahrscheinlich mit einem Standardschreiben das sogar den Hinweis auf eine freiwillige Versicherung mit dazugehöriger Beitragszahlung enthält (ist aber nur Spekulation von mir, weiss ja keiner genau).

Also setzt man sich mit der Kasse in Verbindung, diese prüft die KVdR und übermittelt die Meldung an den RV Träger.

Bei Versicherungspflicht in der KVdR ist alles schick und schön, Funman erhält eine neue KVK und ist zufrieden.

Wenn die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist, klärt man die freiwillige Versicherung, übermittelt die Meldung an den RV Träger, die Beiträge werden korrigiert, der Beitragszuschuss wird ausgezahlt und Funman darf Beiträge zahlen, seine KVK behalten und ist dann hoffentlich auch zufrieden.

Wo ist denn jetzt bei Funman eine "KVdR-Falle" aufgetreten? Wobei der Begriff genauso wie die BSG-Falle wohl noch keinen Eintrag im Duden erhalten hat (hab ich aber auch nicht nachgesehen)

Rossi
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Beitrag von Rossi » 31.10.2012, 19:25

Vielleicht postet Fumann erst einmal, wie er bis Mai 2012 (also vorher) versichert war?

Hast Du vorher bspw. ALG II (Hartz IV) erhalten und während dieser Zeit die Rente beantragt!?

Ab wann genau wurde die Rente bewilligt? Gab es eine Nachzahlung? Wann erfolgte die erste lfd. Zahlung?

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