Von freiwilliger in gesetzliche KV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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halligalli
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Von freiwilliger in gesetzliche KV

Beitrag von halligalli » 23.10.2012, 13:36

Hallo,

ich war die letzten drei Jahre freiwillig versichert, habe nun eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen. Ausserdem ruht mein Versicherungsschutz, weil ich die Beiträge einfach nicht mehr zahlen konnte.
Nun meine Fragen:
- mein Arbeitgeber meldet mich nun bei der KV an, muss ich die freiwillige Versicherung kündigen, oder geht das automatisch, weil ich nun wieder gesetzlich versichert bin?
- wird es da wegen meiner Beitragsrückstände Probleme geben?
- wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass mein Arbeitgeber von den Rückständen erfährt?
- ich nehme an mein Krankenschutz ruht noch bis die Rückstände beseitigt sind, oder ändert sich da etwas, weil ich jetzt wieder gesetzlich versichert bin?
Vielen Dank!

röschen
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Beitrag von röschen » 23.10.2012, 14:53

Gibt es einen Ratenzahlungsplan für die Rückstände?

halligalli
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Beitrag von halligalli » 23.10.2012, 16:24

Nein, es wurde ein Teil des Gehaltes gepfändet, je nachdem wieviel ich im Monat verdient habe.
Ich habe aber schon einen weiteren Vorschlag zur Tilgung unterbreitet, mal sehen ob die sich drauf einlassen.
Ich muss sagen, dass die Rückstände größtenteils keine Rückstände sind, weil ich nicht bezahlt habe.
Vielmehr hat die KV zu Zeiten, zu denen ich nachweislich Harz 4 Emfängerin war, den Höchstverdienst als Berechnungsgrundlage für die KV Beiträge genommen.
Aber was hat das mit meinen Fragen zu tun?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 23.10.2012, 16:35

Öhm,

Zitat:
Vielmehr hat die KV zu Zeiten, zu denen ich nachweislich Harz 4 Emfängerin war, den Höchstverdienst als Berechnungsgrundlage für die KV Beiträge genommen.

Wie geht das denn? Hast Du Hartz IV als Darlehen bekommen und hast Du nur einen Beitragszuschuss in geringer Höhe für die KV bekommen, weil Du allein durch die Beitragszahlung hilfebedürftig geworden bist.

halligalli
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Beitrag von halligalli » 23.10.2012, 18:51

Ich habe versäumt, ein Formular rechtzeitig einzureichen. Da wo man immer sein Einkommen angeben muss. Nachreichen hat da nixmehr genützt, die KV hat sich da recht stur gestellt.
Das ist aber grade nicht so wichtig, ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand meine Fragen aus dem ersten Post beantworten könnte!!

Rossi
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Beitrag von Rossi » 23.10.2012, 20:02

Okay, wenn Du meinst.

Solange Du noch Beitragsrückstände hast und keine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Kasse getroffen hast, ruht der Anspruch auf Leistungen.

Wenn die Kasse ein Teil des Lohnes pfändet, dann dürfte dem Arbeitgeber wohl klar sein, dass Du bei der Kasse Rückstände hast.

Normalerweise ist man als ALG-II Empfänger nicht freiwillig versichert. Wenn hier ein Fehler vom Jobcenter gemacht worden ist, dann sind die Rückstände vollkommen überflüssig. Im Gegenteil, Du würdest sogar die bereits auf die Rückstände gezahlten bzw. gepfändeten Beiträge von der Kasse zurückbekommen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 23.10.2012, 21:14

hm und wenn das Ganze denn nun korrekt ist, geh tja auch laut SGB II das man das Ganze als Darlehen und nicht als Regelleistugn bekommt, denn ist wohl nix mit Geld zurück oder?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 23.10.2012, 21:32

Nun ja, Jochen, habe ich doch schon oben eingestellt.

halligalli
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Beitrag von halligalli » 24.10.2012, 09:07

die pfändung bezieht sich auf den letzten Arbeitgeber.
Zum besseren Verständnis:
Im Studium habe ich Harz 4 Leistungen bekommen (das geht wenn man Kinder hat), daraus kommen die Rückstände, wegen dem verspäteten Formular.
Nach dem Studium kam die praktische Ausbildung. Da ich eine depressive Vorgeschichte habe, kam ich für die PKV nicht in Frage. Also, freiwillig versichert. Die Anwärterbezüge waren recht wenig, die Kasse kam auf einen Monatsbeitrag von ca. 350 Euro, weil die wohl sämtliche Zuschüsse mit rein rechnen. Das konnte ich beim besten Willen nicht bezahlen. Ich hatte einen Ratenzahlungsplan, den ich nicht einhalten konnte. Eben weil die Summe so horrend hoch war.
Weiß jetzt auch gar nicht, ob es Sinn macht, denen einen weiteren Ratenzahlungsvorschlag zu unterbreiten. Wenn die wieder so ne horrende Summe wollen, kann ich die Rückstände niemals bezahlen.
Wie ist das nun: muss ich die freiwillige kündigen oder geht das automatisch, weil mich mein AG zur gesetzlichen anmeldet?
Wie hoch schätzt ihr die Chance ein, dass die KV einen Ratenzahlungsplan von mir annimmt? Ich mag echt nicht, dass mein jetztiger AG davon erfährt.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 24.10.2012, 19:08

Nun ja, Du musst der Kasse eine vernünftige Rate anbieten. Am besten den persönlichen Kontakt zur Kasse suchen.

Was ich aber nicht verstehe, dass ein Anwärter mit 350,00 € eingestuft wird. Dies entspricht einem Einkommen von über 2.000,00 € mtl.!

Das Hartz IV kann hier nicht dazugerechnet werden, denn Du selber als Mitglied in der GKV hast keinen Anspruch auf Hartz IV gehabt, da Du Auszubildender gewesen bist. Das Einkommen der Kinder und des Ehegatten (Hartz IV) spielen hier keine Rolle.

halligalli
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Beitrag von halligalli » 25.10.2012, 09:48

Ich hab den hohen Beitrag auch nicht verstanden und habe damals um Überprüfung gebeten. Mir wurde erklärt, dass Weihnachts und Urlaubsgeld und Familienzuschläge mit einberechnet werden. So kam man auf einen durchsschnittlichen Monatslohn, der nicht wirklich den Tatsachen entsprach.

Vernüftige Rate ist gut...ich werds mal mit 100 Euro versuchen. Mehr geht noch nicht, weil ich nur 25 Std arbeite.

Was für mich nun ganz wichtig ist: Muss ich nun die freiwillige KV kündigen, oder erledigt sich das automatisch, wenn mich mein neuer AG gesetzlich versichert??
Vielen Dank.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 25.10.2012, 09:56

Guten Morgen,
die freiwillige KV endet automatisch wenn die Pflichtversicherung eintritt. Eine Kündigung ist nicht notwendig.

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