Hallo zusammen,
hier mal (noch) eine Frage zum Thema Elterngeld in Kombination mit freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Meine KV hat sich in meiner Elternzeit (zwei Monate) gemeldet und möchte jetzt Beiträge für die Zeit. Ich bin verheiratet, freiwillig gesetzlich versichert, meine Frau ist als Beamtin privat versichert.
Leider habe ich (nach Ausfüllens eines Fragebogens) nur das Endergebnis der Berechnung des Beitrags bekommen ohne eine transparente Berechnung und Hinweise auf die Rechtsgrundlage.
Ich würde den Bescheid nur gerne selber nachvollziehen und überprüfen können.
Ich gehe davon, dass als Grundlage 50% des Brutto-Gehalt meiner Frau nach Abzug von Kinderfreibeträgen genommen wurde.
Wie wird der Beitrag für die freiwillige Mitgleidschaft im Detail berechnet (z.Bsp. wie hoch sind Kinderfreibeträge?) und wo steht das?
Wie sieht es zudem aus mit Monaten die nur teilweise von der Elternzeit berührt werden? In diesen habe ich ja bereits Beiträge gezahlt. Ist es zulässig, dass die KV für diese Monate anteilig weitere Beiträge anfordert? Ist die Mitgliedschaft für diesen Monat nicht schon durch Lohnabzüge beglichen? Wo ist dies geregelt? Ich weiß beispiesweise von Kollegen in einer ähnlichen Konstellation, die ihre Elternzeit monatsweise genommen haben, dort ist die KK nicht an sie herangetreten (hat vermutlich gar niht davon Kenntnis gehabt, da keine Unterbrechung der Beitragszahlungen vorlag).
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Mit freundlichem Gruß
Rero
Freiwillig ges. versichert + Elterngeld, Beitragsberechnung
Moderator: Czauderna
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Re: Freiwillig ges. versichert + Elterngeld, Beitragsberechn
Infos findest du hier: www.gkv-spitzenverband.de/krankenversic ... essung.jspReRo hat geschrieben: Wie wird der Beitrag für die freiwillige Mitgleidschaft im Detail berechnet (z.Bsp. wie hoch sind Kinderfreibeträge?) und wo steht das?
§ 223 SGB VReRo hat geschrieben: Wie sieht es zudem aus mit Monaten die nur teilweise von der Elternzeit berührt werden? In diesen habe ich ja bereits Beiträge gezahlt. Ist es zulässig, dass die KV für diese Monate anteilig weitere Beiträge anfordert? Ist die Mitgliedschaft für diesen Monat nicht schon durch Lohnabzüge beglichen? Wo ist dies geregelt?
Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze
(1) Die Beiträge sind für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft zu zahlen, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.
Bei der ähnlichen Konstellation kann es sich z. B. um Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte mit einem gesetzlich versicherten Ehepartner handeln. Dann sieht es anders aus als bei dir, da im SGB etwas Abweichendes bestimmt wurde.ReRo hat geschrieben: Ich weiß beispiesweise von Kollegen in einer ähnlichen Konstellation, die ihre Elternzeit monatsweise genommen haben, dort ist die KK nicht an sie herangetreten (hat vermutlich gar niht davon Kenntnis gehabt, da keine Unterbrechung der Beitragszahlungen vorlag).
Da du nach den Rechtsgrundlagen gefragt hast, habe ich die nur einfach angegeben. Bei weiteren Fragen einfach fragen.
Re: Freiwillig ges. versichert + Elterngeld, Beitragsberechn
Danke GKV, für die Quellen, die werde ich mir heute abend mal in Ruhe ansehen.
Andererseits ist es vielleicht auch abhängig von der KK, meine nimmt es sehr genau, sie ermittelt jedes Jahr erneut, ob sie meinen Sohn noch bei mir familienversichern muss. Bei einem Freund ist die Tochter schon seit Jahren beim ihm familienversichert (andere KK, nur einmal vor Jahren nachgefragt), obwohl er weniger verdient als die Mutter.
Nein, es handelt sich tatsächlich um die gleiche Konstellation, freiwillig gesetzlich versichert, Ehepartner privat versichert. Aber eben Elternzeit immer nur jeweils einen Monat, mit der Folge dass zwe zwei Monate nur halb gearbeitet hat, aber Geld vom Arbeitgeber bekam und Sozialabgaben geleistet wurden. In meinem Fall fällt durch die zwei Monate Elternzeit für einen Monat der Verdienst weg, zudem hat mein Arbeitgeber der KK eine Unterbrechungsmitteilung wg. Elternzeit geschickt. Hatte gehofft im Rahmen der Gleichbehandlung für anteilige Monate nicht zahlen zu müssen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Bei der ähnlichen Konstellation kann es sich z. B. um Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte mit einem gesetzlich versicherten Ehepartner handeln. Dann sieht es anders aus als bei dir, da im SGB etwas Abweichendes bestimmt wurde.
Andererseits ist es vielleicht auch abhängig von der KK, meine nimmt es sehr genau, sie ermittelt jedes Jahr erneut, ob sie meinen Sohn noch bei mir familienversichern muss. Bei einem Freund ist die Tochter schon seit Jahren beim ihm familienversichert (andere KK, nur einmal vor Jahren nachgefragt), obwohl er weniger verdient als die Mutter.
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Re: Freiwillig ges. versichert + Elterngeld, Beitragsberechn
Im Rahmen der Gleichbehandlung müssten eigentlich deine Kollegen ebenfalls zahlen. Ich weiß nicht, ob des den früheren Summenabgleich bei freiwillig Versicherten noch gibt, da wäre es irgendwann aufgefallen. Heinrich ist der Spezialist in der Beziehung, vielleicht meldet er sich noch.ReRo hat geschrieben: Nein, es handelt sich tatsächlich um die gleiche Konstellation, freiwillig gesetzlich versichert, Ehepartner privat versichert. Aber eben Elternzeit immer nur jeweils einen Monat, mit der Folge dass zwe zwei Monate nur halb gearbeitet hat, aber Geld vom Arbeitgeber bekam und Sozialabgaben geleistet wurden. In meinem Fall fällt durch die zwei Monate Elternzeit für einen Monat der Verdienst weg, zudem hat mein Arbeitgeber der KK eine Unterbrechungsmitteilung wg. Elternzeit geschickt. Hatte gehofft im Rahmen der Gleichbehandlung für anteilige Monate nicht zahlen zu müssen.
Eigentlich müssten es alle Kassen gleich genau nehmen, bei einem privat versicherten Elternteil ist der einjährige Überprüfungsturnus vorgeschrieben. Es muss auch nicht unbedingt an der Kasse liegen, es kann auch sein, dass der Sachbearbeiter bei deinem Kollegen den Haken vergessen hat und deshalb nicht mehr nachgefragt wurde.ReRo hat geschrieben: Andererseits ist es vielleicht auch abhängig von der KK, meine nimmt es sehr genau, sie ermittelt jedes Jahr erneut, ob sie meinen Sohn noch bei mir familienversichern muss. Bei einem Freund ist die Tochter schon seit Jahren beim ihm familienversichert (andere KK, nur einmal vor Jahren nachgefragt), obwohl er weniger verdient als die Mutter.
danke GKV für die "Blumen"
GKV hat alles richtig beantwortet.
roro schrieb, dass der Sachverhalt bei den anderen Kollegen gleich war.
Wieso dies nicht erkannt wurde.
2. Möglichkeiten
1. der Sachverhalt war nicht gleich
Ich bin für viele tausend freiwillige Versicherte zuständig. So ein Fall ist mir in der Theorie natürlich bekannt. Hatte diesen Fall in der Praxis jedoch noch nie umzusetzen. Kollege aus anderen Städten jedoch schon. Dass so ein Fall in einer einzigen Firma mehrfach vorkommt scheint mir fraglich; aber natürlich möglich.
2.
Deine KK hat die bessere EDV
GKV hat alles richtig beantwortet.
roro schrieb, dass der Sachverhalt bei den anderen Kollegen gleich war.
Wieso dies nicht erkannt wurde.
2. Möglichkeiten
1. der Sachverhalt war nicht gleich
Ich bin für viele tausend freiwillige Versicherte zuständig. So ein Fall ist mir in der Theorie natürlich bekannt. Hatte diesen Fall in der Praxis jedoch noch nie umzusetzen. Kollege aus anderen Städten jedoch schon. Dass so ein Fall in einer einzigen Firma mehrfach vorkommt scheint mir fraglich; aber natürlich möglich.
2.
Deine KK hat die bessere EDV