Ertmal Hallo zusammen!
Habe folgende Frage:
Eine demenzkranke Dame erhält 200€ Betreuungsgeld nach § 45 SGB XI von ihrer PKV für den Einsatz eines niederschwelligen Betreuungsdienstes.
Zusätzlich soll noch eine Nachbarin aus dem Haus regelmäßig nach ihr schauen.
Kann man für diese Dienste zusätzlich die Nachbarschaftshilfe nach §45b SGB XI in Anspruch nehmen?
Liebe Grüße
Ivmin
Ist Nachbarschaftshilfe und Betreuungsgeld dasselbe ?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
"Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a erfüllen, können je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 100 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag)."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
Mit 200,- Euro/monatl. ist der Rahmen also ausgeschöpft.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
Mit 200,- Euro/monatl. ist der Rahmen also ausgeschöpft.