Zwei unmittelbar aufeinander folgende AU's

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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ubis
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Zwei unmittelbar aufeinander folgende AU's

Beitrag von ubis » 07.10.2012, 16:18

Hallo,

bei mir bestehen Schwierigkeiten wegen einer bzw. zweier AU.

Vom 27.08 bis 02.09.2012 war ich Arbeitsunfähig wegen Diagnose Magen.
Ab dem 03.09.2012 bis dato bin ich arbeitsunfähig wegen Diagnose Wirbelsäule.

Die Wirbelsäulenbeschwerden sind bereits am 02.09.2013 (= Sonntag) aufgetreten.
(Kann der Arzt die AU-Bescheinigung noch nachträglich ändern bzw. neu ausstellen?)

Die Krankenkasse ist der Meinung, dass es sich hier um 2 Arbeitsunfähigkeiten handelt, die völlig unabhängug voneinander sind. Ist das richtig?

Ich bin selbständig und pflichtversichert in der gesetzlichen KK und habe einen Wahltarif, der ab dem 15. Tag der AU Krankengeld zahlt. Erhalte ich so erst ab der
4. Woche AU Krankengeld, nur weil in der 1. Woche der AU eine andere Diagnose bestanden hat als ab der 2. Woche AU?


Grüße - ubis

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.10.2012, 16:24

Hallo,
so wie geschildert hat die Kasse erst einmal recht, vor allem dann, wenn der Arzt die zweite AU-Bescheinigung als Erstmeldung ausgestellt hat - wenn er am 2.9. (Tag der Feststellung) eine Folge-Meldung ausgestellt hätte, wäre es zweifelsfrei eine durchgehende AU. gewesen. Hier hilft nur, wenn der Arzt gegenüber der Kasse nochmals schriftlich bestätigt, dass er am 2.9. die neue Diagnose festgestellt hat und irrtümlich eine Erstmeldung erstellt hat. Das sollte genügen um die Kasse zu einer anderem Entscheidung kommen zu lassen.
Gruss
Czauderna

ubis
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2 unmittelbar aufeinander folgende AU's

Beitrag von ubis » 07.10.2012, 16:48

Hall Czauderna,

vielen Dank für Deine rasche Antwort.

Ja, Du hast recht, denn die AU-Bescheinigung ab 03.09. war als Folgebescheinigung
ausgestellt. Allerdings von einem anderen Arzt als dem Arzt in der 1. Woche AU.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der 2. Arzt (= Arzt ab 2. Woche AU, ab 03.09.)
rückwirkend feststellt, dass ich bereits ab 02.09. Wirbelsäulenbeschwerden hatte.
Der 2. Arzt hat mich am 03.09. das erste Mal in seinem Leben gesehen und ich habe ihm auch nicht mitgeteilt,
dass ich in der Woche zuvor wegen Magenbeschwerden AU war, bzw. hatte ich bei der Zack-Zack-Behandlung
auch keine Möglichkeit dazu.
Allerdings hat er bei mir die Diagnose Gastritis (ohne Diagnose AU) festgestellt, um
mir ein teueres Medikament zu verordnen.


Genauso wenig kann der 1. Arzt bescheinigen, dass ich bereits ab 02.09. (=Sonntag)
Rückenschmerzen hatte. Dieser hat mich ab 29.08. nicht mehr gesehen.
Gibt es nicht doch einen Ausweg?


Grüße - ubis

ubis
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2. Arzt hat AU Bescheinigung geändert

Beitrag von ubis » 11.10.2012, 13:41

Hallo Czauderna,

so, ich bin jetzt noch einmal beim 2. Arzt gewesen und habe ihm alles erklärt.
Daraufhin hat er die die AU-Bescheinigung als Folgebescheinigung ausgestellt.


Wird dies an der Meinung der KK etwas ändern?

Ich war eben leider nicht wie von Dir angenommen am 02.09. (= Sonntag)
beim Arzt.

Grüß - ubis

joahner4
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Beitrag von joahner4 » 17.10.2012, 18:30

Hallo. Ich denke schon, dass die KK jetzt ihre Meinung ändern wird.Ich könnte mir nur vorstellen,wenn zwei unterschiedliche Krankheiten angegeben werden,dass sie dann nichts ändern.

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