Hallo, drei Krankenkassen, drei Ausskünfte.
Problem: Meine Tochter geht für 8 Wochen ab Ende Oktober nach Thailand für eine längere Urlaubsreise. Dafür nimmt sie unbezahlten Urlaub bis
1.1.2o13. Am 22.12.2012 reist sie wieder nach Deutschland ein und möchte ab da wieder gesetzlich versichert sein. Für den Auslandsaufenthalt versichert sie sich privat.
Ihre BKK sagt, 4 Wochen kein Beitrag, dann monatlich 149 €
Die AOK sagt, alles Quatsch, für den Auslandsaufenthalt kein Beitrag, ab 22.12.-1.1.2013 anteilig Beitrag von den 149 €
Die DAK sagt, alles Quatsch, es gibt eine Anwartschaftsversicherung für ca. 40 €, die kann man muss man aber nicht haben.
Was stimmt denn nun und was kann man tun, wenn die BKK von Anfang an den Beitag will.
Vielen Dank
Comburg
Krankenversicherung nach bzw. während Auslandsaufenthalt
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Comburg,
ich würde sagen, die AOK bietet hier die kundenfreundlichste Lösung an.
Hintergrund des Ganzen: Bei einem unbezahlten Urlaub besteht der Versicherungsschutz maximal 4 Wochen weiter (heisst im Amtsdeutsch "nachgehender Leistungsanspruch"). Danach erlischt der Versicherungsschutz. Da man in Deutschland nicht ohne Versicherungsschutz sein darf (es besteht eine Versicherungspflicht), müsste Deine Tochter sich für die besagten ca. 149 Euro selbst weiterversichern. Es sei denn, sie kann einen anderweitigen Versicherungsschutz nachweisen! Und da kommt der private Krankenversicherungs-Schutz für den Thailnad-Aufenthalt in´s Spiel. Sie braucht einen Versicherungsnachweis über den Zeitraum des Versicherungsschutzes in Thailand, dann reicht es aus, den Versicherungsschutz ab der Ankunft in Deutschland, also ab dem 22.12.2012 bis zum Ende des unbezahlten Urlaubs (31.12.2012) laufen zu lassen. Also Anteiliger Beitrag von 149 Euro.
Schlage dass doch der BKK vor und schau mal, ob und wie sie darauf reagieren. Viel Erfolg!
Lieben Gruß
Herby
ich würde sagen, die AOK bietet hier die kundenfreundlichste Lösung an.
Hintergrund des Ganzen: Bei einem unbezahlten Urlaub besteht der Versicherungsschutz maximal 4 Wochen weiter (heisst im Amtsdeutsch "nachgehender Leistungsanspruch"). Danach erlischt der Versicherungsschutz. Da man in Deutschland nicht ohne Versicherungsschutz sein darf (es besteht eine Versicherungspflicht), müsste Deine Tochter sich für die besagten ca. 149 Euro selbst weiterversichern. Es sei denn, sie kann einen anderweitigen Versicherungsschutz nachweisen! Und da kommt der private Krankenversicherungs-Schutz für den Thailnad-Aufenthalt in´s Spiel. Sie braucht einen Versicherungsnachweis über den Zeitraum des Versicherungsschutzes in Thailand, dann reicht es aus, den Versicherungsschutz ab der Ankunft in Deutschland, also ab dem 22.12.2012 bis zum Ende des unbezahlten Urlaubs (31.12.2012) laufen zu lassen. Also Anteiliger Beitrag von 149 Euro.
Schlage dass doch der BKK vor und schau mal, ob und wie sie darauf reagieren. Viel Erfolg!
Lieben Gruß
Herby
Hallo,
anscheinend ist Thailand sehr beliebt - ich hatte letzte Woche ein fast identischen Fall. Warum sollte sich jemand, dessen Pflichtversicherung durch die Abmeldung des Arbeitgebers beendet wurde freiwillig weiter versichern, wenn er für 8 Wochen ins aussereuropäische Ausland geht ? - In meinem Fall stand es von vorne herein fest, dass mit dem Tag der Rückkehr die Wiederanmeldung durch den Arbeitgeber erfolgt - warum soll dann der Versicherte knapp 300,00 € für nix zahlen.
Wenn er wider Erwarten vor Ablauf der acht Woche aus Thailand zurück kommen würde, dann kann er sich immer noch rückwirkend freiwillig versichern, schließlich hat er dazu 3 Monate Zeit - also wenn er zurück kommt und wieder angemeldet wird, dann belegt und erklärt er, dass er diese 8 Wochen in Thailand war und gut ist es. Ich habe ihm allerdings auch die Anwartschaft angeboten, denn schließlich fehlen ihm dann diese 8 Wochen in seinem Versicherungsverlauf, die können u.U. bei der Pflegeversicherung oder bei der Krankenversicherung der Rentner von Bedeutung sein.
Gruss
Czauderna
anscheinend ist Thailand sehr beliebt - ich hatte letzte Woche ein fast identischen Fall. Warum sollte sich jemand, dessen Pflichtversicherung durch die Abmeldung des Arbeitgebers beendet wurde freiwillig weiter versichern, wenn er für 8 Wochen ins aussereuropäische Ausland geht ? - In meinem Fall stand es von vorne herein fest, dass mit dem Tag der Rückkehr die Wiederanmeldung durch den Arbeitgeber erfolgt - warum soll dann der Versicherte knapp 300,00 € für nix zahlen.
Wenn er wider Erwarten vor Ablauf der acht Woche aus Thailand zurück kommen würde, dann kann er sich immer noch rückwirkend freiwillig versichern, schließlich hat er dazu 3 Monate Zeit - also wenn er zurück kommt und wieder angemeldet wird, dann belegt und erklärt er, dass er diese 8 Wochen in Thailand war und gut ist es. Ich habe ihm allerdings auch die Anwartschaft angeboten, denn schließlich fehlen ihm dann diese 8 Wochen in seinem Versicherungsverlauf, die können u.U. bei der Pflegeversicherung oder bei der Krankenversicherung der Rentner von Bedeutung sein.
Gruss
Czauderna