Nicht mehr Krankenversichert

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Marcel22
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Nicht mehr Krankenversichert

Beitrag von Marcel22 » 12.10.2012, 14:45

Hallo,

ich habe ein riesen Problem :(

Ich bin seit fast einem Jahr nicht mehr Krankenversichert, da ich mir den Beitrag einfach nicht leisten kann. Ich bin noch Schüler und mache mein Abitur auf einer Abendschule und dadurch, dass es eine Abendschule ist konnte ich damals nicht weiter kostenlos über meine Eltern versichert sein ab meinem 23 Lebensjahre teilte mir die Versicherung mit.

Ich habe nur einen 400€ Job und BAföG kann ich auch noch nicht beantragen, da dies erst ab dem 5ten Semester möglich ist.

Habe mich somit die ganze Zeit davor gedrückt und versucht gesund zu bleiben, doch nun plagen mich seit Tagen Zahnschmerzen die nicht mehr zu ertragen sind.

Jetzt bleibt mir ja nix anderes übrig, als mich versichern zu lassen aber dann muss ich wie ich gelesen habe wieder alles zurückzahlen und das kann ich absolut nicht aufbringen.

Hoffe finde hier Hilfe und schon mal im Voraus bin für jeden Tipp sehr Dankbar!!!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.10.2012, 15:30

Hallo,
Abitur und Schule - da könnte vielleicht doch noch etwas mit Familienversicherung
möglich sein - schom mal deshlab bei der Kasse der Eltern nachgefragt ?
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.10.2012, 15:33

Wenn ich mich recht erinnere gilt eine Abendschule nicht als Begründung für die Familienversicherung über das 23. Lebensjahr hinaus.

Grund war das bei einer Abendschule diese nicht im zeitlichen Mittelpunkt liegt.

Wie viel Stunden absolvierst du denn da wöchentlich?

Marcel22
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Beitrag von Marcel22 » 12.10.2012, 15:40

Ich habe in der Woche 22 Stunden Unterricht und ja genau das teilte mir die Versicherung auch mit :(

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.10.2012, 15:47

Das sind aber viel Stunden für eine Abendschule.

Bekommst Du Kindergeld?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.10.2012, 15:52

Hallo,
nun, wenn das schon geprüft wurde durch die Kasse, dann sieht es schlecht aus - eine Versicherung ist nur rückwirkend möglich und du musst nichts zurückzahlen sondern du musst nachzahlen - rechne mit ca. 150,00 € mtl. - Leistungen vom Jobcenter (ALG 2) wirst du wahrscheinlich nicht bekommen und eine andere Art von Krankenversicherungspflicht scheidet auch aus oder könntest du einen Job mit mindestens 401,00 € aufnehmen - wenn du das nicht willst und dir deine Eltern nicht helfen können, musst du hoffen dass die Zahnbehandlung nicht so teuer wird.
Allerdings solltest du wissen, wenn du dich versicherst, dann muss die KAsse zunächst mal leisten - den Leistungsanspruch auf Notfälle zu beschränken geht nur, wenn du die Beiträge nach Mahnungen nicht bezahlst und dann auch nur für die Zukunft. Vielleicht kannst du mit der Kasse eine Ratenzahlung vereinbaren, die Anfangs recht niedrig ist und dann später höher wird.
Alternativ kann st du natürlich auch eine PKV wählen, aber auch das fürchte ich, wird nicht so einfach werden und wahrscheinlich auch teurer als die GKV.
und die leisten grundsätzlich nicht für bestehende Erkrankungen
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 12.10.2012, 17:55

Bist Du sicher, dass Du derzeit noch kein BaföG beantragen kannst?

Es ist allerdings offfensichtlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Die meisten Bundesländer gewähren ab 20 Wochenstunden schon BaföG.

Ferner würde ich auch bei der Kasse die Eintragung der Familienversicherung als Auszubildender (bis zum 25. Lebensjahr) beantragen bzw. gegen die Aufhebung Widerspruch erheben.

Denn bei 22 Wochenstunden ist es für mich die Ausbildung überwiegend und die Voraussetzungen für die Familienversicherung liegen weiter vor.

Marcel22
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Beitrag von Marcel22 » 13.10.2012, 02:11

danke für die ganzen Tipps schon mal :)

Habe einen Kollegen der dieselbe Schule wie ich besucht gefragt, was er gemacht hat als er 23 wurde. Er meinte er ist weiterhin über die Eltern versichert und muss nix zahlen kann das sein?
Seine Eltern sind in einer anderen Krankenkasse Versichert als meine. Gibt es da Unterschiede bei den Krankenkassen?

Wenn meine Eltern die Krankenkasse wechseln würden, könnte ich die Nachzahlungen so nicht umgehen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.10.2012, 08:52

Hallo,
da ist es dann offenbar doch nicht endgueltig durch
die Kasse geprueft worden. Beides ist denkbar, das
deine alte Kasse falsch liegt mit der Auskunft, dass die
Familienversicherung nicht moeglich ist, es
kann aber auch sein, dass im Falle deines Freundes dessen
Kasse die Familienversicherung faelschlicherweise weiterhin
durchfuehrt. insofern wuerde ein Wechsel u. U. nix bringen
Wenn es sich natuerlich um eine Schule handelt, die als
Grundlage fuer die Familienversicherung ausreicht, dann
sollte deine Kasse mit dem Hinweis auf die Kasse deines
Freundes entsprechend angegangen werden,
denn auch hier gelten die Bestimmungen fuer alle
Kassen
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.10.2012, 15:32

Das Problem ist das es sich um eine Abendschule handelt. Es gibt Auffasungen das der Besuch der aBendschule nich tausreicht um die Familienversicherung fortzuführen, da es nicht das Vollbild des sTudierenden / Schülers zeigt, sondern das im Prinzip hier die Erwerbslsoigkeit weiter vorliegt das im Prinzip tagsüber gearbeitet werden kann, was auch geschieht aber nur im Rahmen eines 400,- € Jobs, also aus die Maus und er ist raus, wäre denn der 400 ,- € Job Abends und die Schule tagsüber, wäre es kein Problem. Da hier aber das Ganze am Abend stattfindet...

Marcel22
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Beitrag von Marcel22 » 16.10.2012, 00:22

danke für die ganzen Info´s :)

also die Abendschule bietet auch morgens Unterricht an, an dem ich auch teilnehme da ich nachmittags Arbeite.

Somit müsste es möglich sein weiter kostenlos über die Eltern versichert zu sein oder habe ich da etwas falsch verstanden?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 16.10.2012, 07:00

Wenn denn der Unterricht 22 std in der woche Stattfindet ja klar kein Problem, denn sind meiner Ansicht nach die Vorraussetzungen wieder gegeben.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 16.10.2012, 18:25

Ich würde auf jeden Fall ggf. gegen den Ablehnungsbesched (keine Fami) Widerspruch erheben.

In meinem Bereich ist es überhaupt kein Problem; es müssen min. 20 Stunden sein.

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