Krankengeld und Argerückzahlung? Wer kennt sich aus?
Moderator: Czauderna
@Leser.
ALG I kann er nicht bekommen, da er ja vermeintlich noch weiterhin krank war und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand.
Das sog. Nahtlosigkeitsprinzip (früher § 125 heute § 145 SGB III) kommt nur dann zum tragen, wenn er ausgesteuert worden ist, also wenn er die may. Höchstdauer der Krankengeldes erreicht hat. Nur bei der Aussteuerung wird die Verfügbarkeit nicht geprüft.
Wenn er nicht ausgesteuert ist, dann muss er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
ALG I kann er nicht bekommen, da er ja vermeintlich noch weiterhin krank war und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand.
Das sog. Nahtlosigkeitsprinzip (früher § 125 heute § 145 SGB III) kommt nur dann zum tragen, wenn er ausgesteuert worden ist, also wenn er die may. Höchstdauer der Krankengeldes erreicht hat. Nur bei der Aussteuerung wird die Verfügbarkeit nicht geprüft.
Wenn er nicht ausgesteuert ist, dann muss er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
ah, da kommen wir der Sache mit dem "Schaden" schon näher...Rossi hat geschrieben:Das sog. Nahtlosigkeitsprinzip (früher § 125 heute § 145 SGB III) kommt nur dann zum tragen, wenn er ausgesteuert worden ist, also wenn er die may. Höchstdauer der Krankengeldes erreicht hat. Nur bei der Aussteuerung wird die Verfügbarkeit nicht geprüft.
@ZigZag
Ist der 07.09.2012 das Aussteuerungsdatum für das Krankengeld? Und hast Du inzwischen einen Antrag auf ALGI gestellt?
Hast recht, so hat er es geschrieben. Nach einem Jahr ein schuldhaftes Verzögern nachzuweisen, dürfte wohl schwierig werden.CiceroOWL hat geschrieben:Die ARGE hat wohl denn bei der Bearbeitung des ALG II Antrages ein wenig lange gebraucht So habe ich es verstanden.
Die Frage nach ALG I würde - sofern denn die Voraussetzungen damals vorgelegen haben - aber m.E. auch nach 1 Jahr noch ein Nachhaken sinnvoll erscheinen lassen, ohne jetzt hier falsche Hoffnungen wecken zu wollen
Leider nein, ein Anspruch auf ALG I nach 117/ 145 SGB III ergibt sich nur laufend zu dem gesetzten Zeitpunkt, eine nachträgliche Gewährung ergibt sich meinees Erachtens nicht.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 14.10.2012, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
Soooo...... wer lesen kann ist ja bekanntlich immer im Vorteil.....
Ich habe das Schreiben jetzt nochmal gelesen und da steht folgendes:
Die Beklagte wird der Klägerin das Krankengeld unter Anrechnung der Leistungsfortzahlung der Agentur für Arbeit, rückwirkend bis zum 08.09.2011 ausbezahlen, sobald die Klägerin das Anerkenntnis angenommen hat.
DAS heißt ja im Grunde nur, dass sie die sechswöchige Lohnfortzahlung ALG1 anrechnen, was ja durchaus richtig ist.
Demnach ist meine Sorge der direkten Aufrechnung hinfällig, oder sehe ich das falsch?
Man, ich bin fertig mit den Nerven.
Demnächst psychosomatische Reha - die ist wirklich dringend nötig!
LG an alle!
Ich habe das Schreiben jetzt nochmal gelesen und da steht folgendes:
Die Beklagte wird der Klägerin das Krankengeld unter Anrechnung der Leistungsfortzahlung der Agentur für Arbeit, rückwirkend bis zum 08.09.2011 ausbezahlen, sobald die Klägerin das Anerkenntnis angenommen hat.
DAS heißt ja im Grunde nur, dass sie die sechswöchige Lohnfortzahlung ALG1 anrechnen, was ja durchaus richtig ist.
Demnach ist meine Sorge der direkten Aufrechnung hinfällig, oder sehe ich das falsch?
Man, ich bin fertig mit den Nerven.
Demnächst psychosomatische Reha - die ist wirklich dringend nötig!
LG an alle!
Es wurde ALG1 bezogen, vor und nach dem Unfall. Mitte Dezember 11 bis Anfang März 12 arbeiten und seitdem wieder krankgeschrieben (aber andere Ursache als vorher).
Zuletzt geändert von ZigZag am 14.10.2012, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass du mit "Rest" die mir entstandenen Zusatzkosten meinst?
Ich bin auch am überlegen, was zum Beispiel mit Verzinsung ist. Davon war bisher nicht die Rede (wobei ich das in meiner Klage mit angebracht habe, also die Zinsen).
Ich weiß allerdings nicht, ob ich das nervlich durchgestehe, mich mit denen noch weiter zu streiten
Ich bin auch am überlegen, was zum Beispiel mit Verzinsung ist. Davon war bisher nicht die Rede (wobei ich das in meiner Klage mit angebracht habe, also die Zinsen).
Ich weiß allerdings nicht, ob ich das nervlich durchgestehe, mich mit denen noch weiter zu streiten