Krankengeld und Argerückzahlung? Wer kennt sich aus?

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Moderator: Czauderna

ZigZag
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Krankengeld und Argerückzahlung? Wer kennt sich aus?

Beitrag von ZigZag » 14.10.2012, 10:12

Hallo,

einige haben es vielleicht gelesen:
Ich bekomme von der Krankenkasse das Krankengeld vom 22.5.2011 - 07.09.2011 gezahlt. Die KK ist vor dem Sozialgericht eingeknickt.

Da ich in dieser Zeit mittellos war mußte ich HartzIV beantragen. Dieses muß ich natürlich, wenn die KK nun doch zahlt, logischerweise zurückzahlen.

Jetzt hat die KK ans Gericht geschrieben, dass sie das KG zahlen, aber direkt mit der Arge verrechnen wollen.

Damit bin ich absolut nicht einverstanden! ICH zahle das an die Arge zurück, denn ich habe das Geld auch bezogen.

Außerdem habe ich durch die Weigerung der KK letztes Jahr einiges an Schulden angehäuft, die mir heute noch hinterherrennen (in Form von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden!), die ich natürlich erstmal bezahlen will, bevor die Arge das Geld bekommt!
Die Arge hatte sich auch über Monate auf meinen Antrag ausgeschlafen, im Endeffekt habe ich von Ende Mai 2011 bis Januar 2012 kein Geld bekommen und ich habe in dieser Zeit nur von geliehenem Geld gelebt und konnte weder Miete noch Strom oder sonstiges zahlen! Daher auch die Schulden.

Außerdem wird die Auszahlung sich wieder um Wochen verzögern, wenn zwei Schnarchvereine wie Krankenkasse und Arge sich über die Rückzahlung einig werden müssen...... Darauf zu warten habe ich wirklich keine Lust mehr, zumal meine Schulden durch Mahngebühren, Gerichtskosten für MB und auch VB immer höher werden! Ich will den Kram endlich bezahlen!

So, Frage:
MUSS die KK der Arge das Geld sofort zurückzahlen?
Oder ist das nur ein "kann", aber eben kein "muss"?

Kann ich von der KK verlangen, dass sie mir das Geld komplett auszahlen?

Bin für jeden Rat dankbar.

LG

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 14.10.2012, 10:39

Hallo,

ich denke mal, dass die ArGe nach § 105 SGB X den Anspruch geltend macht. Das ist keine Kann-Bestimmung (Ermessen), sondern regelt gesetzlich die Ansprüche unter den Sozialleistungsträgern. Einerseits hilft es dem Versicherten/Bedürftigen, dass er nicht ohne Geld dasteht, wenn 2 Leistungsträger sich streiten -andererseits schützt es die Versichertengemeinschaft/Gesellschaft, dass nicht ungerechtfertigt 2 Leistungen bezogen werden (und ggf. später nicht zurückgezahlt werden können, weil nichts mehr da oder zu holen ist).
Insofern kannst Du es Dir meiner Meinung nach also nicht aussuchen.

Ob Du ggf. Mehrkosten (Mahngebühren usw.) als Schadensersatz auch einklagen kannst, das weíß ich leider nicht.

LG, Fee

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 14.10.2012, 10:44

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Bully
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Beitrag von Bully » 14.10.2012, 10:51


Ob Du ggf. Mehrkosten (Mahngebühren usw.) als Schadensersatz auch einklagen kannst,
wenn hier ein nachweislicher Schaden entstanden ist, ja

hier sind aber nicht die Sozialgerichte,
sondern die Zivilgerichte zuständig.

Gruß Bully

ZigZag
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Beitrag von ZigZag » 14.10.2012, 11:13

Ach so, hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen:

Es geht nicht darum der Arge das Geld nicht zurückzuzahlen! Die sollen das haben, keine Frage, denn der Anspruch ist ja mit der Zahlung durch die KK erloschen.

Es geht nur darum, ob die KK das gleich verrechnen MUSS.

Ich habe durch dieses Theater so vieles an Schulden angehäuft, dass ich, wenn die das sofort an die Arge zahlen, diese ja wieder nicht begleichen kann!
Und die aufgelaufenen Mahnkosten, Gerichtskosten, etc. einzuklagen, was im ungünstigsten Fall Jahre dauern kann, hilft mir auch nicht weiter und ich habe psychisch auch nicht mehr die Kraft dafür!

Ich möchte einfach erstmal die aufgelaufenen Schulden zahlen, was dann übrig bleibt geht an die Arge, wenn noch was fehlt, zahle ich der Arge das in Raten zurück.

Und wenn ich mich nicht täusche ist es doch mein Recht die Rückzahlung mit denen selbst zu regeln, oder nicht?

@Bully
Nachweislicher Schaden..... Wohnungskündigung durch den Vermieter, weil ich die Miete nicht zahlen konnte. Dadurch Zerrüttung des Verhältnisses mit dem VM was damit endete, dass ich umziehen mußte. Dadurch Makler- und Umzugskosten, die nun auch noch auf mir lasten!
Dazu der psychische Druck, der bei jemandem, der sowieso schon an einer psychischen Erkrankung leidet..... ja, ich denke schon, dass da nachweislich einiges an Schäden entstanden ist.
Aber wie oben geschrieben: Ich habe nervlich nicht mehr die Kraft mich da auf eine Klage einzurichten. Zumal ich dann einen Anwalt bräuchte, den ich nicht bezahlen kann.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.10.2012, 12:04

ZigZag hat geschrieben:Ach so, hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen:

Es geht nicht darum der Arge das Geld nicht zurückzuzahlen! Die sollen das haben, keine Frage, denn der Anspruch ist ja mit der Zahlung durch die KK erloschen.

Es geht nur darum, ob die KK das gleich verrechnen MUSS.

Ich habe durch dieses Theater so vieles an Schulden angehäuft, dass ich, wenn die das sofort an die Arge zahlen, diese ja wieder nicht begleichen kann!
Und die aufgelaufenen Mahnkosten, Gerichtskosten, etc. einzuklagen, was im ungünstigsten Fall Jahre dauern kann, hilft mir auch nicht weiter und ich habe psychisch auch nicht mehr die Kraft dafür!

Ich möchte einfach erstmal die aufgelaufenen Schulden zahlen, was dann übrig bleibt geht an die Arge, wenn noch was fehlt, zahle ich der Arge das in Raten zurück.

§ 105 SGB V 1) Hat ein unzuständiger Leistungsträger Sozialleistungen erbracht, ohne dass die Voraussetzungen von § 102 Abs. 1 vorliegen, ist der zuständige oder zuständig gewesene Leistungsträger erstattungspflichtig, soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von der Leistung des anderen Leistungsträgers Kenntnis erlangt hat. § 104 Abs. 2 gilt entsprechend.


In dem Fall gilt ARGe rechnet mit Kasse ab, der Rest was bleibt geht an dich. Dies ist wie Fee geschreibenhat ein Mus kein Kann.

Und wenn ich mich nicht täusche ist es doch mein Recht die Rückzahlung mit denen selbst zu regeln, oder nicht?

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0102100

Nein, in dem Fall gilt das der zuständige Sv Träger erstmal die Geldleistunge untereinander aufrechnen , so wie es Fee beschreiben hat.

@Bully
Nachweislicher Schaden..... Wohnungskündigung durch den Vermieter, weil ich die Miete nicht zahlen konnte. Dadurch Zerrüttung des Verhältnisses mit dem VM was damit endete, dass ich umziehen mußte. Dadurch Makler- und Umzugskosten, die nun auch noch auf mir lasten!
Dazu der psychische Druck, der bei jemandem, der sowieso schon an einer psychischen Erkrankung leidet..... ja, ich denke schon, dass da nachweislich einiges an Schäden entstanden ist.
Aber wie oben geschrieben: Ich habe nervlich nicht mehr die Kraft mich da auf eine Klage einzurichten. Zumal ich dann einen Anwalt bräuchte, den ich nicht bezahlen kann.
Ob denn in diesem Fall § 823 BGB zum tragen kommt müßte denn jweils de jure vor ericht geklärt werden.

http://www.staff.uni-marburg.de/~mand/M ... hemata.pdf

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/lite ... ungen.aspx

http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialrech ... gsanspruch

Es ist so gesehen ein rechtliches Minenfeld in dem man sich begibt, nur weil nachträglich denn Krankengeld gezahlt wird, heißt es noch lange nicht das daraus folgernd sich Ansprüche im Sinne der ZPO ergeben.

ZigZag
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Beitrag von ZigZag » 14.10.2012, 12:42

Oh Gott - vielen Dank für die Links. Ich hab gelesen, aber leider nix begriffen :(

Aber verstehe ich das richtig, dass die der Arge erstmal das Geld zurückzahlen müssen und ich dann mit den durch deren Fehler entstandenen Kosten alleine dastehe, bzw. das erst durch endloses Klagen einfordern müsste?

Das steh ich nicht durch.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.10.2012, 12:45

Also die ARGE holt sich das Geld von der Kasse zurück, was Sie denn gezahlt hat. Der Rest geht an dich. wenn die ARGE gepennt haben sollte wegen der verzögerten Zahlung müßte denn geprüft werden ob die entstandenen kosten denn durch die ARGe zutragen ist. Grob umfaßt.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 14.10.2012, 12:47

Hallo,

ich sehe noch ein großes Problem auf Dich zukommen: Bei der ArGe gilt das Zuflußprinzip. Es könnte also passieren, dass man Dir die laufende Leistung streicht, weil Du in dem Monat der Nachzahlung der Kasse nicht mehr bedürftig bist (wenn Du immer noch Hartz IV beziehst und Krankengeld nur für einen zurückliegenden Zeitraum).

LG, Fee

leser
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Beitrag von leser » 14.10.2012, 13:02

CiceroOWL hat geschrieben:wenn die ARGE gepennt haben sollte wegen der verzögerten Zahlung müßte denn geprüft werden ob die entstandenen kosten denn durch die ARGe zutragen ist.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Kasse gepennt, nicht die ARGE

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 14.10.2012, 13:06

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CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 14.10.2012, 13:06

ne ne die Kasse hat das Krankengeld verweigert und denn ist es zum Prozess gekommen, mit dem bekannten Ausgang. Die ARGE hat wohl denn bei der Bearbeitung des ALG II Antrages ein wenig lange gebraucht So habe ich es verstanden.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 14.10.2012, 13:10

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Rossi
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Beitrag von Rossi » 14.10.2012, 13:15

Also, das Jobcenter hat auf jeden Fall einen Erstattungsanspruch.

Dieser richtet sich nach §105 SGB X (sachlich unzuständiger Träger) sondern nach § 103 oder § 104 SGB X.

Da geht kein Weg dran vorbei. Die Kasse muss an das Jobcenter das Krankengeld erstatten.

Allerdings gilt hier das Prinzip der Zeitgleichheit. Ferner kann das Jobcenter auch nur max. die mtl. eigenen Aufwendungen gegenüber der Kasse geltend machen.

Will heissen:

Jobcenter hat vom 01.06.2011 - 31.08.2011 mtl. 800,00 € gezahlt.

Krankengeld wird nachgezahlt vom 22.05.2011 - 07.09.2011 in Höhe von 1.000,00 € mtl.

Also steht dem Jobcenter für die Zeit vom 01.06.2011 - 31.08.2011 mtl. 800,00 € zu. Den überschiessenden Anteil von 200,00 € bekommst Du selber.

Ferner bekommst Du das Krankengeld für dieZeit vom 22.05.2011 - 31.05.2011 und für die Zeit vom 01.09.2011 - 07.09.2011 selber, da das Jobcenter in dieser Zeit nicht geleistet hat.

leser
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Re: Krankengeld und Argerückzahlung? Wer kennt sich aus?

Beitrag von leser » 14.10.2012, 13:16

ZigZag hat geschrieben:Da ich in dieser Zeit mittellos war mußte ich HartzIV beantragen. Dieses muß ich natürlich, wenn die KK nun doch zahlt, logischerweise zurückzahlen.
Ohne jetzt den alten Thread wieder rauszusuchen, warum wurde ALG II und nicht ALG I gezahlt? War der Grundanspruch noch nicht gegeben oder die Höchstbezugsdauer schon erschöpft?

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