Hallo zusammen,
ich lese hier seit einiger Zeit mit und habe mich bzgl. des Krankenkassensystems inzwischen recht umfangreich informiert.
Nun erwäge ich, von einer Ersatzkasse zur Securvita BKK zu wechseln, da diese mir einige, für mich attraktive Möglichkeiten bietet, die andere Kassen so nicht bieten.
Allerdings bieten die gemäß ihrer Satzung keine freie Krankenhauswahl an. Telefonisch teilte man mir mit, dass sich die Krankenhauswahl somit nach dem in der Einweisung genannten KH richtet und ich, wenn ich in ein anderes KH wollte, ich dies am mit dem einweisenden Arzt abklären sollte. Mir ist klar, dass dies in der Regel der sinnvollste Weg wäre.
Nun denke ich jedoch, dass ich ja trotz der Einweisung des Arztes ein freier Mensch bleibe und als solcher nicht gezwungen werden kann, in das vom Arzt vorgegebene KH zu gehen - ich denke, es geht im Zweifel nur um eine fragliche Kostenübernahme.
Hierzu richten sich meine Fragen:
1. Bei den Krankenkassen, die die freie KH-Wahl in der Satzung haben: Heißt dies, dass diese auch dann alle Kosten inkl. Fahrtkosten übernehmen, wenn ich ein anderes als in der Einweisung genanntes KH wähle?
2. Gesetzt den Fall, ich bin bei einer KK, die die freie KH-Wahl nicht als Satzungsleistung hat und wähle ein anderes als in der Einweisung genanntes KH und dieses nimmt mich auch auf. Gemäß § 39,2 SGB V können mir dann die Mehrkosten auferlegt werden. Wie man mir bei der Securvita mitteilte, geht es hier in erster Linie um die Erstattung von Fahrtkosten und auf die könnte ich in diesem Falle gut verzichten. Die Frage wäre nun, was an angesichts der Landesbasisfallwerde an zusätzlichen Mehrkosten auf mich zukommen könnte.
Wenn ich dies richtig verstehe, ergeben sich die Krankenhauskosten durch Multiplikation des jeweiligen Landesbasisfallwertes mit der entsprechenden Bewertungsrelation von der vorgenommenen Behandlung. Somit dürften ja bei Behandlung in demselben Bundesland keine Mehrkosten anfallen und bei Behandlung in einem Bundesland mit einem niedrigeren Landesbasisfallwert ebenfalls nicht - oder habe ich hier etwas übersehen?
3. Ich wohne in NRW - hätte also bereits in meinem Bundesland ein recht breites Spektrum an Krankenhäusern zur Auswahl, wenn ich die Fahrtkosten selber trage.
Für NRW beträgt der Landesbasisfallwert 2012 2961,26 €. Wenn ich nun z.B. in ein KH in Baden-Württemberg ginge, wo der Landesbasisfallwert 3034,64 € beträgt, dann hätte ich im Zweifel die Differenz von 73,38 € pro Bewertungsrelation selbst zu tragen. Bei einer Behandlung mit der Bewertungsrelation von z.B. 10,000 müßte ich also 733,80 € im Zweifel selbst bezahlen.
Vielen Dank und einen netten Gruß,
Qarsten.
An die Sofa's: Freie Krankenhauswahl und Landesbasisfallwert
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Moin,
ich habe mal kurz die Satzung der Securvita aus Februar 2012 überflogen.
Da stehen keine Einschränkungen im Bereich der Krankenhauswahl.
Die Versicherten haben die freie Wahl zwischen allen zugelassenen Krankenhäusern. Unabhängig von Fallwerten.
Die Einschränkung im § 39 Abs. 2 SGB V ist eine "Kann" Möglichkeit.
Ehrlich gesagt, ich weiss keine einzige Kasse die Mehrkosten in Rechnung stellt.
Bei den Fahrkosten besteht das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wenn andere Einrichtungen als die nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit gewählt werden sind die Mehrkosten selber zu tragen.
ich habe mal kurz die Satzung der Securvita aus Februar 2012 überflogen.
Da stehen keine Einschränkungen im Bereich der Krankenhauswahl.
Die Versicherten haben die freie Wahl zwischen allen zugelassenen Krankenhäusern. Unabhängig von Fallwerten.
Die Einschränkung im § 39 Abs. 2 SGB V ist eine "Kann" Möglichkeit.
Ehrlich gesagt, ich weiss keine einzige Kasse die Mehrkosten in Rechnung stellt.
Bei den Fahrkosten besteht das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wenn andere Einrichtungen als die nächstgelegene Behandlungsmöglichkeit gewählt werden sind die Mehrkosten selber zu tragen.
Hallo,
zunächst einmal: Das "in der Einweisung genannte Krankenhaus" ist kein Automatismus. Das bedeutet, dass kein System, keine Datenbank, keine Krankenkasse irgendwo im Hintergrund automatisch dieses Feld ausfüllt. Es ist der niedergelassene Arzt, der hier den Namen der Klinik einsetzt, und man kann mit dem Arzt über die Wahl der Klinik reden - man hat ja gute Gründe dafür, warum einem eine andere Klinik lieber ist.
Und: Auch die Sprachregelung "nächstgelegen" ist fließend: Was "nächst gelegen" bedeutet, hängt von der Art der Erkrankung ab, und vom erforderlichen Eingriff. Bei spezielleren Sachen kann das durchaus ziemlich weit weg sein.
Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass man sich mit dem einweisenden Arzt partout nicht auf ein Krankenhaus einigen kann, und sich deshalb in ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus begibt, sollte man sich die Frage stellen, ob das Verhältnis zwischen Patient und Arzt so ist, wie es sein muss, wenn eine Operation ansteht.
Ich kann leider nicht sagen, wie oft es wirklich passiert, dass Patienten in ein anderes Krankenhaus gehen, als das, welches in der Einweisung genannt worden ist, kann mir aber nicht vorstellen, dass es oft geschieht.
Allerdings: Wer eine reine Privatklinik bevorzugt, sollte sich vorher besser sehr gut informieren - alle Kassen übernehmen die Kosten hier nur im Ausnahmefall.
Und auch: Wenn im Notfall der Krankenwagen kommt, fährt der in die nächst gelegene Klinik. Fordert der Patient, oder seine Angehörigen den Transport in ein weiter entfernt liegendes Krankenhaus, kann man, wenn die Besatzung des Krankenwagens das tatsächlich tut (was wegen des erheblichen Risikos und der zusätzlichen Zeit, in der Mensch und Maschine nicht für andere Patienten zur Verfügung stehen, selten passiert), damit rechnen, dass eine Rechnung kommt.
zunächst einmal: Das "in der Einweisung genannte Krankenhaus" ist kein Automatismus. Das bedeutet, dass kein System, keine Datenbank, keine Krankenkasse irgendwo im Hintergrund automatisch dieses Feld ausfüllt. Es ist der niedergelassene Arzt, der hier den Namen der Klinik einsetzt, und man kann mit dem Arzt über die Wahl der Klinik reden - man hat ja gute Gründe dafür, warum einem eine andere Klinik lieber ist.
Und: Auch die Sprachregelung "nächstgelegen" ist fließend: Was "nächst gelegen" bedeutet, hängt von der Art der Erkrankung ab, und vom erforderlichen Eingriff. Bei spezielleren Sachen kann das durchaus ziemlich weit weg sein.
Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass man sich mit dem einweisenden Arzt partout nicht auf ein Krankenhaus einigen kann, und sich deshalb in ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus begibt, sollte man sich die Frage stellen, ob das Verhältnis zwischen Patient und Arzt so ist, wie es sein muss, wenn eine Operation ansteht.
Ich kann leider nicht sagen, wie oft es wirklich passiert, dass Patienten in ein anderes Krankenhaus gehen, als das, welches in der Einweisung genannt worden ist, kann mir aber nicht vorstellen, dass es oft geschieht.
Allerdings: Wer eine reine Privatklinik bevorzugt, sollte sich vorher besser sehr gut informieren - alle Kassen übernehmen die Kosten hier nur im Ausnahmefall.
Und auch: Wenn im Notfall der Krankenwagen kommt, fährt der in die nächst gelegene Klinik. Fordert der Patient, oder seine Angehörigen den Transport in ein weiter entfernt liegendes Krankenhaus, kann man, wenn die Besatzung des Krankenwagens das tatsächlich tut (was wegen des erheblichen Risikos und der zusätzlichen Zeit, in der Mensch und Maschine nicht für andere Patienten zur Verfügung stehen, selten passiert), damit rechnen, dass eine Rechnung kommt.
Hallo zusammen und danke erstmal für die Antworten.
@broemmel: Naja, das hörte sich bei meinem Telefonat mit der Securvita etwas anders an. Dort würde sich die Wahl des KH nämlich nach dem in der Einweisung genannten KH richten. Ob das dann "freie" Wahl ist, sei einmal dahingestellt.
@vlac: Wie ich bereits schrieb, ist mir schon klar, dass im Regelfall eine Einigung mit dem einweisenden Arzt herbeigeführt werden sollte. Privatklinik und Notfall seien auch mal außenvor.
Meine Frage(n) richteten sich eben auf den Fall, wenn keine Einigung mit dem Arzt erzielt werden kann.
Viele Grüße,
Qarsten
@broemmel: Naja, das hörte sich bei meinem Telefonat mit der Securvita etwas anders an. Dort würde sich die Wahl des KH nämlich nach dem in der Einweisung genannten KH richten. Ob das dann "freie" Wahl ist, sei einmal dahingestellt.
@vlac: Wie ich bereits schrieb, ist mir schon klar, dass im Regelfall eine Einigung mit dem einweisenden Arzt herbeigeführt werden sollte. Privatklinik und Notfall seien auch mal außenvor.
Meine Frage(n) richteten sich eben auf den Fall, wenn keine Einigung mit dem Arzt erzielt werden kann.
Viele Grüße,
Qarsten