Bitte um schnelle Hilfe. Aussteuerung und ALG Nahtlosigkeit

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 02.10.2012, 14:47

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 02.10.2012, 14:55

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Broemmel, Roemer, Vlac und Herby,

ihr wollt mich bei Pfirsich ja "ganz schön madig machen", aber zum obigen Beitrag mit dem Text von Finkenbusch fällt euch nichts ein - oder braucht ihr da noch etwas "Bedenkzeit"?

Einmal in zwei Jahren wird das Wort wohl erlaubt sein, im übertragenen Sinne und deswegen in Anführungszeichen: "Kassen-Mafia"!

Also ihr Krankenkassen-Tendenz-Foristen, drehen wir die Frage einfach mal um: worin könnte ein möglicher Schaden zu sehen sein, der Matthew http://www.krankenkassenforum.de/1-vt5533.html?start=0 oder Hedi http://www.krankenkassenforum.de/1-vt5765.html?start=0 davon abgehalten haben könnte, meine – vom Bundesversicherungsamt seit fast zwei Jahren geteilte – Rechtsauffassung in entsprechende Verfahren einzubringen?

Gruß!
Machts Sinn

Oh. Ich hab mich getäuscht.
Jetzt werden einfach Beiträge rückwirkend umgeschrieben. Auch nicht schlecht. Das dient natürlich ganz alleine der Übersichtlichkeit.

Ja klar.

Machts Sinn hat folgendes geschrieben::
"Kassen-Mafia"!

Gruß!
Machts Sinn


"Vollidiot"!!!

natürlich nur im übertragenen sinne und einmal in 2 Jahren
Der war klasse :lol:

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 02.10.2012, 15:35

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 02.10.2012, 15:43

broemmel hat geschrieben:Jaja, das Muster ist bekannt und wird ja immer weiter angewandt.

Gleich ablenken und sich bloss nicht darauf einlassen was man selber gemacht, geschrieben hat. Nicht wahr MS?
Zu den Kommentaren von Machts Sinn:
Merkst Du was, Pfirsich? Du springst nicht einfach so auf den Zug von Machts Sinn auf. Das wurmt ihn wohl gewaltig. Und prompt kommt eine Drohung (von wegen am Abgrund stehen und die Hand zum Schubs ist schon ausgestreckt). Aber Hilfe? Nein...
Erklär doch lieber mal diese Äusserungen von Dir.

Aber was schreibe ich denn nur. Jetzt kommen doch wieder meterlange Ausführungen über andere Themen mit viel Fettschrift und Vorhaltungen anderen gegenüber...


Kennen wir alles schon.

Ach ja. Offene Fragen für MS gibt es ja genug
Dann mal Butter bei die Fische, Machts Sinn:
In welchen von Dir "betreuten" Fällen, in denen Deine Rechtsauffassung von unserer abweicht, wurde diese von welcher Instanz bestätigt?
Da fällt mir nämlich meine noch immer von Dir keiner Antwort bedachte Frage ein: "Geht es ohne Provokationen nicht?"
Alles wurde mit demselben Muster beantwortet.

Also man sieht. Wir machen Dich nicht madig. Das machst Du alles selber.

Natürlich gilt ja auch wie immer. Beleidigt werden dürfen nur andere
"Kassen-Mafia"!
Du bist schon ein armes Hascherl.
Irgendwie bin ich nicht zufrieden. Auch wenn MS mit seinem Beitrag bewiesen hat das ich richtig liege.

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 02.10.2012, 16:16

Hallo,

man man man, ich habe hier ja mit dazu beigeführt eine richtige Diskussion zu beginnen, alle gegen Machts Sinn und Machts Sinn gegen Alle.

Leider geht es gar nicht mehr um mein "Problem" bzw. mein Thema. Es schweift alles schon in Unterstellungen und Beleidigungen ab.

Ich bin hier für keine Seite, weil ich darüber zu wenig kenne, gerade mit den Gesetzestexten. Mir wurden auch schon mal ein paar Fragen per PN gestellt , gerade wenn es um persönliche Dinge geht.
Ich habe gestern mal versucht Machts Sinn per PN zu Fragen, was er mir für Tipps geben würde, ohne dass gleich andere sofort was zu seiner Meinung schreiben. Leider möchte Machts Sinn nur öffentlich antworten.

Er sei sich bewusst, dass ich durch die Diskussion hier irritiert sei und trotzdem bzw. gerade deswegen möchte er sie nur öffentlich führen .

Leider artet es hier von allen Seiten wirklich aus.

Ich schreib mal zum "Runterkommen" wieder was aktuelles zu meinem Thema. Ich habe heute den Leistungsausdruck bis 2006 bekommen. Ich frage mich, warum er nicht gleich bis 2006 ausgedruckt wurde, sondern erst nur bis 2008? Jetzt wurde ja der Beginn der Krankheit von der TK auf den 22. November 2006 festgesetzt. Das "witzige" daran ist, das der Diagnoseschlüssel an dieser AU vom 22.1-2006 - 24.11.2006 nur einmal auftritt, die anderen AU´s in den Jahren von 2006-20012 sind immer mit anderen Diagnoseschlüsseln.
Dort wurde der Schlüssel K519 genannt.
Bei den anderen wegen der "gleichen" Krankheit, entweder K529, K509 oder einmal K501.
Ich finde es wirklich eine Frechheit von der Tk, dass sie ohne den Arzt angeschrieben zu haben, einfach selbst den Beginn der Krankheit diagnostizieren, anhand eines Diagnoseschlüssels, der in den späteren AU Zeiten nie wieder aufgetreten ist bzw. verwendet wurde.
Ich hoffe nun wirklich, dass die Arzthelferin alte AU Zeiten für mich rausgesucht hat. Leider komme ich da seit 15 Uhr wieder keinen an die Strippe. Bis 18 Uhr haben Sie ja auf... danach leider erst wieder nächste Woche. Hmm blöd.

Noch was was mich ärgert. Ich habe mich vor nicht ganz 2 Wochen bei der AfA gemeldet und sie gaben mir ein Gesundheitsbogen mit, unter anderem mit Schweigepflichtsentbindungen und einen Bogen für den Arbeitgeber. ich solle alles ausgefüllt Anfang Oktober vorbeibringen. Nur lässt sich mein Arbeitgeber unmöglich lange Zeit damit. Laut einer Kollegin, mit der ich über Facebook geschrieben habe, ist der Brief da und wird bearbeitet.
Wenn ich jetzt zur Afa gehe am Donnerstag und alles abgebe ausser das Schreiben vom Arbeitgeber, können die dann schon mit den Akten was anfangen? Sie müssen ja noch vom Arzt Befunde anfordern etc. Ich habe bedenken, dass ich, wenn es wirklich beim 18. Oktober mit der Aussteuerung bleibt, kein geld bekomme, bzw. erst Monate später als Nachzahlung.
Was passiert in der Zeit? Dann muss ich ja die Krankenkassenbeiträge etc. erst selbst bezahlen..................nur wovon?
Ich bin echt mit allem total irritiert.

Gruß
Pfirsich

edit: Ich habe jemanden erreicht. Sie haben dort einen Brief für mich liegen, na dann hole ich den gleich mal ab und berichte, ob sich für mich was ändert.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 02.10.2012, 16:31

Da ich pfirsichs Wunsch auf "back to topic" absolut nachvollziehen kann, plädiere ich für eine Auslagerung der off-topic-Fragen in diesen Thread:
http://www.krankenkassenforum.de/-quotq ... t6438.html

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 02.10.2012, 18:07

Hallo,

so neuer Stand. (Ich hoffe, dass ich auch antworten bekomme und nicht, dass die User nur auf meinem Thema waren um etwas über die >Diskussion über Machts Sinn zu schreiben, wie leider zuletzt)

Also ich habe jetzt vom alten Hausarzt ein paar Kopien bekommen mit älteren AU Zeiten. Die frühesten die Sie hatten waren vom:
16.09.2003 - 17.09.2003
08.10.2003 - 10.10.2003
15.01.2005 - 21.01.2005
25.10.2005 - 28.10.2005

Heißt das jetzt für mich, dass die aktuelle Blockfrist dann vom 16.09.2009 bis zum 16.09.2012 wäre. Und da mein Krankengeld am 18.10.2012 beendet wäre, die 78 Wochen noch nicht ausgeschöpft waren und ich somit seit dem 17.09.2012 Anspruch auf nochmals bis zu 78 Wochen Krankengeld hätte?
Oder aber, das ich eigentlich bereits seit 16.09.2012 keinen Anspruch mehr hätte?

Also wegen meiner Krankheit war ich dann 2009 gar nicht AU. Somit haben sich die Tage nicht verändert, also die Rechnung von der TK war ja:
Beginn der Blockfrist 22. November 2006
Also aktuell wäre die Blockfrist daher beginnend am 22. November 2009 bis 22. November 2012.
Laut TK hätte ich die 78 Wochen am 18. Oktober 2012 erreicht.

Ich hoffe jemand hat mal wieder zu meinem Problem eine Hilfe bzw. zu der aktuellen neuen Lage.
Mit den Kopien werde ich jetzt zu meinem Hausarzt gehen und ich hoffe er setzt ein Schreiben auf für die Krankenkasse.

Aber ich gehe sehr stark davon aus, dass die TK das dann nicht akzeptieren würde und dann plötzlich noch viel weiter zurück gehen könnte. Dann ist 6 Jahres Frist auf einmal Null und Nichtig. Aber ich habe nichts zu verbergen.

Lieben Gruß

Targot
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Beitrag von Targot » 02.10.2012, 18:18

Hallo Pfirsich,

sollten die vom Arzt rausgekramten AU-Zeiten tatsächlich im Zusammenhang mit der erst wesentlich später diagnostizierten Morbus Cron Erkrankung stehen, so hast du wohlmöglich einen Anspruch auf KG über das derzeit festgestellte Aussteuerungsdatum hinaus, da in der laufenden Blockfrist die Höstanspruchsdauer von Krankengeld nicht erreicht würde/könnte. Auf jeden Fall theoretisch.

Zu deinem Nachteil lassen die jeweils recht kurzen AU-Intervalle und die längeren Lücken zwischen den AUs leider die orginäre Beweisführung schwierig gestalten. Wohlmöglich tut sich hier der Arzt auch schwer, diesen Zusammenhang zu sehen bzw. erklären.

Hier kann ein Gespräch mit dem Arzt wahrscheinlich die einzige Klärung herbeiführen.

In der Hoffnung, jetzt nicht allzuviel selbige zu erzeugen...

Targot

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 02.10.2012, 18:27

Hallo Targot,

naja die Tk nannte auch den 22. November 2006. Da war ich bis 24. November krank. Davor erst 2005 ( wie oben geschrieben) und dann auch erst wieder 2007. Da zwar öfters, aber dann würde der 22.11.2006 auch nicht passen.

Der Arzt würde sich nicht schwer tun, da ja bekannt ist, das sich unter den Beschwerden bereits seit 1997 leide. Ich war halt nur nicht so oft wegen der Krankheit AU, weil ich mich auch oft zur Arbeit selbst gezwungen habe um eben nicht gekündigt zu werden oder weil einfach sehr viel zu tun war.
Deswegen ist auch anhand von Befunden zu beweisen, dass die Krankheit nicht 2006 erst begann, so wie von der TK "diagnostiziert".

Gruß

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 02.10.2012, 18:35

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Targot
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Beitrag von Targot » 02.10.2012, 18:39

Hallo Pfirsich,

dann sieht die Angelegenheit m. M. n. für den Widerspruch sehr gut aus. Im Gespräch mit dem Arzt sollte unbedingt deinerseits "verhandelt" werden, dass der Arzt genau diesen orginären Zusammenhang bzw. der Erstauftritt der Erkrankung bestätigt.

Vorsichtshalber solltest du bitte auch in Erfahrung bringen, ob irgendeine beantwortete Arztanfragen das Widerspruchsverfahren auf "wackelige" Bein stellt - sprich: irgend ein Arzt gegenüber der TK bestätigt hat, das der 22.11.06 die erstmalige Erkrankung war. Dann hat man genau den Anhaltspunkt den man entkräften kann.

Diese Vorgehensweise ist schneller (ratz fatz ist ja schon Mitte Oktober erreicht) und einfacher als meiner Aufassung nach nach guter Machts Sinn-Art die "Ätschi-Bätschi-Beweist-mal-das-Gegenteil-Tour". Ich glaube dich so verstanden zu haben, das du über das derzeitige Aussteuerungsdatum Krankengeld erhalten willst und nicht jetzt noch elendig lange Beweis- und Gutachtenverfahren zu betreiten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.10.2012, 18:45

Hallo,

Also ich habe jetzt vom alten Hausarzt ein paar Kopien bekommen mit älteren AU Zeiten. Die frühesten die Sie hatten waren vom:
16.09.2003 - 17.09.2003
08.10.2003 - 10.10.2003
15.01.2005 - 21.01.2005
25.10.2005 - 28.10.2005

Heißt das jetzt für mich, dass die aktuelle Blockfrist dann vom 16.09.2009 bis zum 16.09.2012 wäre. Und da mein Krankengeld am 18.10.2012 beendet wäre, die 78 Wochen noch nicht ausgeschöpft waren und ich somit seit dem 17.09.2012 Anspruch auf nochmals bis zu 78 Wochen Krankengeld hätte?

obwohl ich nun beruflich damit seit ewigen Zeiten nix mehr zu tun habe, denke ich dass es es genau so ist, dass nämlich mit dem 17.09.2012 ein neue Blockfrist mit 78 Wochen maximalem Anspruch beginnt, weill innerhalb der Folgeblockfrist von 16.09. 2009 bis zum 15.09.2012 die 78 Wochen
nicht ausgeschöpft werden können - Voraussetzung ist allerdings, dass die
erste Blockfrist tatsächlich am 16.09.2003 beginnt. Ich denke, deine Meldungen, die du vom Arzt in Kopie erhalten hast werden die TK. zur Neuberechnung zwingen.


Oder aber, das ich eigentlich bereits seit 16.09.2012 keinen Anspruch mehr hätte?
Das halte ich nun für eher unwahrscheinlich, denn das würde nur zutreffen wenn
auch das Leistungsende bis zum 15.09.2012 eingetreten wäre.


Gruss
Czauderna

pfirsich30
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Beitrag von pfirsich30 » 02.10.2012, 18:45

Hallo,

soll ich denn jetzt damit direkt zum Hausarzt oder einfach selbst erst einmal ein Schreiben aufsetzen und zusammen mit den AU Belegen an die TK schicken? Diese wird sich doch dann eh an den Hausarzt wenden.
Mit dem Hausarzt sprechen werde ich auf jeden Fall vorher.

Gruß

Targot
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Beitrag von Targot » 02.10.2012, 18:47

ups, ich war zu langsam im schreiben: Wende dich einfach an den Arzt, weitere Hinweise zwei Posts weiter oben von mir!

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 02.10.2012, 19:02

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