Gesundschreibung nach Aktenlage

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 26.09.2012, 15:58

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.09.2012, 16:05

Hallo,
Der Bescheid ist ohne Rechtsbehelfsbelehrung und es gilt vielleicht die ein Jahresregel.
Das sagt nur aus innerhalb welcher Frist Du Widerspruch einlegen kannst.
Das nützt nur nichts. Sowas muss zeitnah angegangen werden.

Wenn Du im November dagegen Widerspruch einlegst dann möchte ich den Arzt sehen, der rückwirkend und nicht jetzt gegen das MDK Gutachten vorgeht.
Aber alles ist ja möglich.
Der SB rief gestern an und sagte, der AZ- Schein mit dem letzten Tag der AU müsse noch diese Woche bei der KK sein, da ab nächste Woche eine Systemumstellung anstünde un das Rest- KG noch rechtzeitig überwiesen werden müsse.
Na ob das stimmt? Ich weiss nicht, weil ja immer das Ausstellungsdatum massgebend ist.
Die Frage ist, ob Du zum Monatsletzen das Krankengeld haben möchtest oder nicht. Eine rückwirkende Auszahlung ist sicher auch machbar.
Problem ist auch, ich hab keine Dokumente zur Einsicht, was der FA zur KK geschrieben hat.
Ist ja nicht unbedingt nötig. Der Arzt muss dich nicht nur krank schreiben sondern Widerspruch gegen das MDK Gutachten einlegen.
Der HA beruft sich in seiner Entscheidung auf den FA/ die KK.
Dann muss der Hausarzt einfach mal die AU Richtlinien lesen. Was ich mich natürlich frage ist, hat der Facharzt behandelt und der Hausarzt immer nur AU geschrieben?

Klingt jedenfalls so.

nik72
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Beitrag von nik72 » 26.09.2012, 17:26

broemmel hat geschrieben:Was ich mich natürlich frage ist, hat der Facharzt behandelt und der Hausarzt immer nur AU geschrieben?
Ja, so war es.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 26.09.2012, 17:34

Und was sagt Dein Facharzt?

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 26.09.2012, 19:33

der Vollständigkeit und Genauigkeit wegen: Zunächst kommt es auf die Arbeitsunfähigkeit an und erst in zweiter Linie, ob diese vom Arzt festgestellt / bescheinigt wird.

Fehlbeurteilungen der AU durch den behandelnden Kassen-Vertrags-Arzt oder durch den MDK-Arzt sind von den Krankenkassen mit Krankengeld zu verantworten, wenn der Versicherte (1.) alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat, um seine Ansprüche zu wahren, und er (2.) daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung gehindert wurde (z.B. durch die Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des MDK), und er (3.) - zusätzlich - seine Rechte bei der Kasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend macht. Dann kann er sich auf den Mangel auch zu einem späteren Zeitpunkt berufen. Unter diesen engen Voraussetzungen kann die Unrichtigkeit der ärztlichen Beurteilung ggf. auch durch die nachträgliche Einschätzung eines anderen ärztlichen Gutachters nachgewiesen werden und der Versicherte ausnahmsweise rückwirkend Krg beanspruchen.
wie stellst du dir das in der Praxis vor?

soll nik72 zu seiner Kasse marschieren und dort sagen: der MDK sagt, ich wäre nicht arbeitsunfähig - der hat aber keine Ahnung. Und meinen Arzt habt ihr so eingeschüchert, dass der jetzt auch sagt, ich sei arbeitsfähig - das macht er aber nur wegen euch. Ich fühle mich arber noch arbeitsunfähig - also zahlt mal bitte Krankengeld....

also ich find diese Vorgehensweise etwas unrealistisch......

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 26.09.2012, 20:13

(1.) alles in seiner Macht Stehende und ihm Zumutbare getan hat, um seine Ansprüche zu wahren
Was dann z.B. das Aufsuchen eines (Fach-)Arztes wäre, der ihn als arbeitsunfähig ansieht und einen Widerspruch schreibt?

nik72
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Beitrag von nik72 » 30.09.2012, 12:10

Der Facharzt ist im Urlaub, bzw. ich komme nicht so einfach an ihn ran. Einen anderen FA konnte ich leider auch nicht mehr in Anspruch nehmen. Sieht wohl so aus, dass ich als "gesund" gelte.

Erstmal Vielen Dank für eure Antworten bis jetzt.
Sicherlich ist dies nicht der letzte Post.

LG
nik

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 30.09.2012, 20:29

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 30.09.2012, 22:01

Ich bin vor allem gespannt wie MS die Kurve kriegt.

Seiner Ansicht nach reicht ja ein Widerspruch des Mitgliedes. Das Mitglied hat ja alles erdenkliche getan.

Das aber seit fast 2 Wochen kein Facharzt aufgesucht wurde, um die weitere Arbeitsunfähigkeit zu attestieren ist natürlich Verschulden der Kasse.

Denn am 26.09. wurde ja geschrieben die Kasse meldete sich letzte Woche. Und nun heisst es der Facharzt ist nicht erreichbar.

Aber MS wird es ja richten.

nik72
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Beitrag von nik72 » 01.10.2012, 00:02

Ich weiss, ich hätte mich umgehend an euch wenden und auch sonst aktiv werden sollen...

nik72
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Update

Beitrag von nik72 » 11.12.2012, 01:10

Ich bin ja nun seit Oktober wieder als arbeitsfähig eingestuft und erhalte ALG1.

Bei weiterer Krankschreibung hätte wohl die KK die Leistung erstmal versagt und das AfA hätte nicht gezahlt, weil ich ja krankgeschrieben gewesen wäre.

Nun war ich beim amtsärztlichen Dienst (AfA) und muss noch zu Spezialisten zur genauen Diagnostizierung. Habe vom FA eine Überweisung/ Einweisung.

Dies will die AfA dann zur Begutachtung meiner Arbeitsfähigkeit heranziehen.

Soweit ich weiss, könnte ich theoretisch auch später noch gegen das MDK-Gutachten Einspruch einlegen, da keine Widerspruchsbelehrung beiliegt, oder? Weiss bloss nicht, ob es Sinn macht.

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