Zuzahlungsbefreiung?
Moderator: Czauderna
Zuzahlungsbefreiung?
Hallo,
ich wußte nicht, wo ich das Thema unterbringen soll, deshalb mal hier. Falls das woanders hingehört, dann bitte verschieben.
Es geht um folgendes:
Ich bin seit Anfang März krankgeschrieben, daran wird sich wohl leider auch erstmal nichts ändern.
Ich bin chronisch erkrankt und benötige einiges an Medikamenten, von denen jedes 10,- Euro an Zuzahlung kostet.
Zusammen mit den Zuzahlungen für Krankengymnastik und Praxisgebühren komme ich inzwischen in diesem Jahr auf ca. 160 - 180 Euro allein für die Zuzahlungen. Inzwischen habe ich schon wieder neue Rezepte hier liegen, die ich noch abholen und bezahlen muß - und das Jahr ist ja noch lange nicht zu Ende.
Nun habe ich bei meiner KK angerufen und die meinten, dass ich erst nächstes Jahr alles einreichen könnte und dann das, was ich zuviel gezahlt habe, erstattet bekomme.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man diese Zuzahlungsbefreiung auch mitten im Jahr erhalten kann, wenn man nachweist, dass man inzwischen einen bestimmten Prozentsatz vom Einkommen gezahlt hat.
Was ist nun richtig?
ich wußte nicht, wo ich das Thema unterbringen soll, deshalb mal hier. Falls das woanders hingehört, dann bitte verschieben.
Es geht um folgendes:
Ich bin seit Anfang März krankgeschrieben, daran wird sich wohl leider auch erstmal nichts ändern.
Ich bin chronisch erkrankt und benötige einiges an Medikamenten, von denen jedes 10,- Euro an Zuzahlung kostet.
Zusammen mit den Zuzahlungen für Krankengymnastik und Praxisgebühren komme ich inzwischen in diesem Jahr auf ca. 160 - 180 Euro allein für die Zuzahlungen. Inzwischen habe ich schon wieder neue Rezepte hier liegen, die ich noch abholen und bezahlen muß - und das Jahr ist ja noch lange nicht zu Ende.
Nun habe ich bei meiner KK angerufen und die meinten, dass ich erst nächstes Jahr alles einreichen könnte und dann das, was ich zuviel gezahlt habe, erstattet bekomme.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man diese Zuzahlungsbefreiung auch mitten im Jahr erhalten kann, wenn man nachweist, dass man inzwischen einen bestimmten Prozentsatz vom Einkommen gezahlt hat.
Was ist nun richtig?
Hallo,
so, wie gegeben ist die falsch - natürlich kann man auch im Laufe des Jahres den Antrag stellen -lohnt aber wirklich nur, wenn man auch da schon die anteilsmäßige Belastungsgrenze überschritten hat, aber auch wenn dies nicht der Fall ist und man weiß mit Sicherheit, dass da noch mehr kommt, kann man den Antrag vorzeitig stellen - wenn die Grenze noch nicht erreicht ist, zahlt man eben die Differenz direkt an die Kasse und erhält für den Rest des Jahres die Zugzahlungsbefreiung - das erspart auch die aufwendige Sammlerei der Belege.
Gruss
Czauderna
so, wie gegeben ist die falsch - natürlich kann man auch im Laufe des Jahres den Antrag stellen -lohnt aber wirklich nur, wenn man auch da schon die anteilsmäßige Belastungsgrenze überschritten hat, aber auch wenn dies nicht der Fall ist und man weiß mit Sicherheit, dass da noch mehr kommt, kann man den Antrag vorzeitig stellen - wenn die Grenze noch nicht erreicht ist, zahlt man eben die Differenz direkt an die Kasse und erhält für den Rest des Jahres die Zugzahlungsbefreiung - das erspart auch die aufwendige Sammlerei der Belege.
Gruss
Czauderna
Okay, dann muß ich mal zusehen, wo ich diesen Antrag herbekomme.
Gibt es eine "Pflicht", dass die KK die Befreiung schon im Jahr ausstellt, oder kann das von Rechts wegen auch erst im nächsten Jahr gemacht werden (also dann Rückzahlung)?
@broemmel
Ich bekomme derzeit Krankengeld, warte auf die beantragte Reha und werde wohl auch bis Jahresende nicht soweit sein, dass ich wieder arbeiten gehen kann.
Keine Ahnung, wie man da was berechnen kann, aber wenn ich zur Reha muß, kann ich mir diese Zuzahlung dort kaum leisten!
Ich muß ja jetzt schon knabbern, wenn ich die monatlichen Medikamente und Zuzahlungen zur Physio zahlen muß. Das KG ist nunmal nicht so hoch, als dass ich solche Kosten locker wegstecken könnte
Gibt es eine "Pflicht", dass die KK die Befreiung schon im Jahr ausstellt, oder kann das von Rechts wegen auch erst im nächsten Jahr gemacht werden (also dann Rückzahlung)?
@broemmel
Ich bekomme derzeit Krankengeld, warte auf die beantragte Reha und werde wohl auch bis Jahresende nicht soweit sein, dass ich wieder arbeiten gehen kann.
Keine Ahnung, wie man da was berechnen kann, aber wenn ich zur Reha muß, kann ich mir diese Zuzahlung dort kaum leisten!
Ich muß ja jetzt schon knabbern, wenn ich die monatlichen Medikamente und Zuzahlungen zur Physio zahlen muß. Das KG ist nunmal nicht so hoch, als dass ich solche Kosten locker wegstecken könnte
@ZigZag:
Wenn Du schon jetzt Dein Einkommen für das laufende Jahr 2012 verlässlich ermitteln und belegen kannst - ebenso wie Deine bisherigen Zuzahlungen, dann steht einem sofortigen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung nichts im Wege.
Weil Du lt. Deiner Schilderung chronisch krank bist, gehört in Deinem Fall noch ein Zusatzblatt für die Feststellung einer chronischen Erkrankung zum Antrag, auf dem der Arzt Dir die chronische Erkrankung bestätigen muss. Weise die Krankenkasse bei der Anforderung der Antragsunterlagen unbedingt darauf hin, dass Du auch dieses Zusatzblatt benötigst!
Die Krankenkasse prüft dann an Hand Deiner Einkommens- und Zuzahlungsbelege, ob eine Befreiung schon für den Rest des laufenden Jahres 2012 möglich ist.
Falls ja, dann erhältst Du als Antwort den Befreiungsausweis für den Rest des laufenden Jahres und evt. zu viel geleistete Zuzahlungen zurücküberwiesen (deshalb auf dem Antrag unbedingt Deine Bankverbindung mit angeben!).
Falls nein, dann wird Dir dies ebenfalls von der Krankenkasse mitgeteilt - und dann sammelst Du bis zum Jahresende noch weitere Zuzahlungsbelege, bis Du Deine individuelle Belastungsgrenze erreicht hast.
Wenn Du schon jetzt Dein Einkommen für das laufende Jahr 2012 verlässlich ermitteln und belegen kannst - ebenso wie Deine bisherigen Zuzahlungen, dann steht einem sofortigen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung nichts im Wege.
Weil Du lt. Deiner Schilderung chronisch krank bist, gehört in Deinem Fall noch ein Zusatzblatt für die Feststellung einer chronischen Erkrankung zum Antrag, auf dem der Arzt Dir die chronische Erkrankung bestätigen muss. Weise die Krankenkasse bei der Anforderung der Antragsunterlagen unbedingt darauf hin, dass Du auch dieses Zusatzblatt benötigst!
Die Krankenkasse prüft dann an Hand Deiner Einkommens- und Zuzahlungsbelege, ob eine Befreiung schon für den Rest des laufenden Jahres 2012 möglich ist.
Falls ja, dann erhältst Du als Antwort den Befreiungsausweis für den Rest des laufenden Jahres und evt. zu viel geleistete Zuzahlungen zurücküberwiesen (deshalb auf dem Antrag unbedingt Deine Bankverbindung mit angeben!).
Falls nein, dann wird Dir dies ebenfalls von der Krankenkasse mitgeteilt - und dann sammelst Du bis zum Jahresende noch weitere Zuzahlungsbelege, bis Du Deine individuelle Belastungsgrenze erreicht hast.
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- Registriert: 17.06.2011, 16:42