KK macht Probleme mit dem Krankengeld
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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KK macht Probleme mit dem Krankengeld
Hallo Mitglieder,
seit einem Jahr erlebe ich den puren Terror meiner KK , im Jahr 07/2011 Notfall hatte ich eine schwere Operation und seit dem befinde ich mich im Krankenstand.
Seit 09.2011 bekomme ich Krankengeld und danach fingen die Probleme erst so richtig an, ständiger Telefon Terror mehrmals im Monat, Zitat: „Sie wollen doch nicht die gesamte 72 Wochen ausnützen“ Briefe per wurfeinschreiben mit Rückschein, soll mich zu diverse Gutachter begeben usw., trotz durch KK beauftragter Gutachter wird das Ergebnis vom Gutachter nicht akzeptiert.
KK beauftragt Reha über die Deutsche Rentenversicherung Bund per Eilantrag, ich erhielt Schreiben wieder per Einschreiben Ok begab mich nochmals in die Reha.
Neuster Fall, komme gerade aus der Reha, erhalte ich einen Brief meiner KK, das die Zahlungen eingestellt werden da ich bereits im Jahr 06.2010 & 30.11.2010 beim Arzt wahr und wahrscheinlich wegen der gleichen Krankheit ( stimmt aber nicht hatte andere Krankheit ) so die Behauptung der KK um die Zahlungen einstellen zu können.
Zeiten werden einfach zurück datiert um Krankengeld nicht mehr zu leisten.
Anruf bei der Krankenkasse Mitarbeiterin will vom Arzt nun schriftliche Bestätigung dass ich im Jahr 2010 nicht wegen derselben Krankheit beim Arzt war, unabhängig von allem dies war nicht dieselbe Krankheit und 2010 erhielt ich auch kein Krankengeld.
Das geht langsam zu weit muss ich das dulden muss ich jetzt vom Arzt die Bestätigung einholen?
MfG
seit einem Jahr erlebe ich den puren Terror meiner KK , im Jahr 07/2011 Notfall hatte ich eine schwere Operation und seit dem befinde ich mich im Krankenstand.
Seit 09.2011 bekomme ich Krankengeld und danach fingen die Probleme erst so richtig an, ständiger Telefon Terror mehrmals im Monat, Zitat: „Sie wollen doch nicht die gesamte 72 Wochen ausnützen“ Briefe per wurfeinschreiben mit Rückschein, soll mich zu diverse Gutachter begeben usw., trotz durch KK beauftragter Gutachter wird das Ergebnis vom Gutachter nicht akzeptiert.
KK beauftragt Reha über die Deutsche Rentenversicherung Bund per Eilantrag, ich erhielt Schreiben wieder per Einschreiben Ok begab mich nochmals in die Reha.
Neuster Fall, komme gerade aus der Reha, erhalte ich einen Brief meiner KK, das die Zahlungen eingestellt werden da ich bereits im Jahr 06.2010 & 30.11.2010 beim Arzt wahr und wahrscheinlich wegen der gleichen Krankheit ( stimmt aber nicht hatte andere Krankheit ) so die Behauptung der KK um die Zahlungen einstellen zu können.
Zeiten werden einfach zurück datiert um Krankengeld nicht mehr zu leisten.
Anruf bei der Krankenkasse Mitarbeiterin will vom Arzt nun schriftliche Bestätigung dass ich im Jahr 2010 nicht wegen derselben Krankheit beim Arzt war, unabhängig von allem dies war nicht dieselbe Krankheit und 2010 erhielt ich auch kein Krankengeld.
Das geht langsam zu weit muss ich das dulden muss ich jetzt vom Arzt die Bestätigung einholen?
MfG
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe geht es letztendlich um dasLeistungsende, sprich Ablauf des Krankengeldes nach 78 Wochen (innerhalb eines 3-Jahreszeitraums).
Diesen Leistungsablauf muss die Kasse rechtzeitig, also ca. 2 Monate vor Erreichen dieses Ablaufdatums dem Versicherten mitteilen. In diesem bescheid muessen auch die entsprechenden Rahmenfristen angegeben sein, aus denen heraus sich das Leistungsende errechnet. Einige Krankenkasse führen erfreulicherweise sogar auch die einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten auf, die angerechnet wurden auf den Gesamtanspruch.
Hast du einen solche Mitteilung erhalten ?
Wenn nein, dann weißt du ja jetzt, wie du dein Schreiben an die Kasse formulieren musst, wenn ja, dann solltest du mit deinem Arzt tatsächlich Kontakt aufnehmen um abzuklären ob die Vorerkrankungen tatsächlich im Zusammenhang mit der aktuellen Arbeitsunfähigkeit stehen. Da du seit Juli 2011 offenbar durchgehend
Arbeitsunfähig bist wären das schon mal vom Grundsatz her ca. 420 Tage von 546 möglichen.
Gruss
Czauderna
wenn ich das richtig verstanden habe geht es letztendlich um dasLeistungsende, sprich Ablauf des Krankengeldes nach 78 Wochen (innerhalb eines 3-Jahreszeitraums).
Diesen Leistungsablauf muss die Kasse rechtzeitig, also ca. 2 Monate vor Erreichen dieses Ablaufdatums dem Versicherten mitteilen. In diesem bescheid muessen auch die entsprechenden Rahmenfristen angegeben sein, aus denen heraus sich das Leistungsende errechnet. Einige Krankenkasse führen erfreulicherweise sogar auch die einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten auf, die angerechnet wurden auf den Gesamtanspruch.
Hast du einen solche Mitteilung erhalten ?
Wenn nein, dann weißt du ja jetzt, wie du dein Schreiben an die Kasse formulieren musst, wenn ja, dann solltest du mit deinem Arzt tatsächlich Kontakt aufnehmen um abzuklären ob die Vorerkrankungen tatsächlich im Zusammenhang mit der aktuellen Arbeitsunfähigkeit stehen. Da du seit Juli 2011 offenbar durchgehend
Arbeitsunfähig bist wären das schon mal vom Grundsatz her ca. 420 Tage von 546 möglichen.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo,
Vorschlag: fordere von der KK doch die dort gespeicherten AU-Zeiten incl. Diagnose an. Anspruch auf Akteneinsicht hast Du ja.
Dann hast Du Schwarz auf Weiß, wann welche Diagnosen vorlagen. Und damit müsste sich vor Ort bei der KK ja klären lassen können, welche Krankheitszeiten zusammen gehören, ohne gleich den Arzt damit behelligen zu müssen.
Vorsorglich am Besten gleich schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse vorlegen. Eine Begründung für den Widerspruch kannst Du ja noch nachreichen, sollte eine Klärung vor Ort nicht möglich sein.
Gruß
Sportsfreund
Vorschlag: fordere von der KK doch die dort gespeicherten AU-Zeiten incl. Diagnose an. Anspruch auf Akteneinsicht hast Du ja.
Dann hast Du Schwarz auf Weiß, wann welche Diagnosen vorlagen. Und damit müsste sich vor Ort bei der KK ja klären lassen können, welche Krankheitszeiten zusammen gehören, ohne gleich den Arzt damit behelligen zu müssen.
Vorsorglich am Besten gleich schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse vorlegen. Eine Begründung für den Widerspruch kannst Du ja noch nachreichen, sollte eine Klärung vor Ort nicht möglich sein.
Gruß
Sportsfreund
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
das mit den 2 Monaten vor dem Leistungsende das mitzuteilen ist gelebte Praxis. Hat die Kasse sich verrechnet, kann sie das Krankengeld auch für die Zukunft enden lassen, ohne 2 Monate noch zu zahlen. Sie kann diesen Bescheid aber nur für die Zukunft aufhgeben. Das bedeutet: Postalische Zustellung oder eben Versand plus x Tage.
Ob die Zeiten von 2010 mít reingerechnet werden können, das können wir hier aus der Ferne schlecht beurteilen. Es muss sich ja um die selbe Krankheit oder Krankheitsursache handeln, es muss nicht exakt die gleiche Diagnose sein. Und ja, in Deinem Sinne, solltest Du aktiv werden.
Hier zeigt sich aber auch der Service einer Kasse. Die Kasse kann auch selbst beim Arzt per Vorerkrankungsanfrage (fast immer nur ein Knopfdruck, da Musterbrief) diese Sache beim Arzt anfragen. Und wenn ihr die Antwort nicht passt, dass ggf. noch dem MDK vorlegen. Dass der Versicherte da zum Arzt rennen muss, vielleicht das Attest noch bezahlen muss und das gerade jetzt, wo Ärzte ganz besonders auf die Kassen zu sprechen sind, finde ich nicht kundenorientiert. Und das sollte die Kasse, bei aller Fallsteuerung, nicht aus dem Auge verlieren.
Ich würde auch die Kasse auffordern, dass sie Dir einen Ausdruck Deines AU-Verzeichnisses aus ihrem PC schicken, und das würde ich dem Arzt vorlegen und bitten handschriftlich mit Stempel und Unterschrift da entsprechende Aussagen zu vermerken. Dafür braucht man nicht extra Papier einsetzen oder einen Brief mit Briefkopf.
Viel Glück!
LG, Fee
das mit den 2 Monaten vor dem Leistungsende das mitzuteilen ist gelebte Praxis. Hat die Kasse sich verrechnet, kann sie das Krankengeld auch für die Zukunft enden lassen, ohne 2 Monate noch zu zahlen. Sie kann diesen Bescheid aber nur für die Zukunft aufhgeben. Das bedeutet: Postalische Zustellung oder eben Versand plus x Tage.
Ob die Zeiten von 2010 mít reingerechnet werden können, das können wir hier aus der Ferne schlecht beurteilen. Es muss sich ja um die selbe Krankheit oder Krankheitsursache handeln, es muss nicht exakt die gleiche Diagnose sein. Und ja, in Deinem Sinne, solltest Du aktiv werden.
Hier zeigt sich aber auch der Service einer Kasse. Die Kasse kann auch selbst beim Arzt per Vorerkrankungsanfrage (fast immer nur ein Knopfdruck, da Musterbrief) diese Sache beim Arzt anfragen. Und wenn ihr die Antwort nicht passt, dass ggf. noch dem MDK vorlegen. Dass der Versicherte da zum Arzt rennen muss, vielleicht das Attest noch bezahlen muss und das gerade jetzt, wo Ärzte ganz besonders auf die Kassen zu sprechen sind, finde ich nicht kundenorientiert. Und das sollte die Kasse, bei aller Fallsteuerung, nicht aus dem Auge verlieren.
Ich würde auch die Kasse auffordern, dass sie Dir einen Ausdruck Deines AU-Verzeichnisses aus ihrem PC schicken, und das würde ich dem Arzt vorlegen und bitten handschriftlich mit Stempel und Unterschrift da entsprechende Aussagen zu vermerken. Dafür braucht man nicht extra Papier einsetzen oder einen Brief mit Briefkopf.
Viel Glück!
LG, Fee
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- Registriert: 14.09.2012, 09:21
Hallo,Tormentor66 hat geschrieben:Hallo Mitglieder,
DANKE für die tolle Infos, vorsorglich habe ich Wiederspruch eingelegt, soll ich jetzt trotzdem ALLG1 beantragen die Kasse hat mir eine Bescheinigung mit geschickt.
MfG
ja, das solltest du auf jeden Fall tun, sonst steht du trotz deines Widerspruchs ohne Geld da - und es könnte ja auch möglich sein, dass dein Widerspruch keinen
Erfolg hat. Die Kasse wird dir über das von ihr errechnete Leistungsende hinaus
sehr wahrscheinlich von sich aus keinen Heller Krankengeld mehr zahlen, nur weil du dem widersprochen hast.
Gruss
Czauderna