Beitragsrückstand - Säumniszuschläge: Verjährung und Erlass

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

eutervogel
Beiträge: 4
Registriert: 10.09.2012, 23:48

Beitragsrückstand - Säumniszuschläge: Verjährung und Erlass

Beitrag von eutervogel » 12.09.2012, 16:23

Ich war seit 2007 immer mal wieder arbeitslos, aber nicht als solches gemeldet.
Mir war zu dieser Zeit nicht klar dass ich in diesem Fall selbst für meine Beiträge
zur KV aufkommen muss. Nun verlangt die DAK von mir gut 4500€ wovon der größte Teil wahrscheinlich
Säumniszuschläge sind. Das weiß ich nicht so genau weil ich bis heute keine genau Aufschlüsselung
darüber erhalten habe.Ich habe lediglich eine etwa 16seitige Auflistung mir völlig schleierhafter Soll und Ist Beträge.
Ich habe mit der DAK eine Ratenzahlungsvereinbahrung und
habe auch bereits etwa 1500€ bezahlt. In einem von der DAK vorgefertigten Schreiben
über Verzicht der Säumniszuschläge in Höhe von 50% wurde von Seiten der KK der 01.03.2010
eingetragen??! Daraufhin habe ich dort angerufen und gefragt wie sie denn auf dieses Datum kämen,
immerhin seien ja Beiträge seit 2007 offen. Mir wurde daraufhin gesagt er sehe nur
offene Beiträge seit 09, in dieser seltsamen Auflistung geht es allerdings mit 2007 los?
Aber er würde jetzt auch bis 2009 auf 50% der SZ verzichten.

Nun frag ich mich ob die Beiträge von 07 und 08 nicht verjährt sind, und wenn ja auch die SZ?
Außerdem habe ich gelesen dass bei nicht absichtlicher zurückhaltung der Beiträge komplett auf SZ verzichtet werden kann,
stimmt das?

Außerdem wie sieht es denn mit der Pflegeversicherung aus? Ist die da mit drin?
Oder gilt das nur für Selbstständige?

Ich habe das hier noch gefunden:
Grundsätzlich steht die Erhebung von Säumniszuschlägen nicht im Ermessen der Einzugsstelle. Allerdings ist ein Erlass von Säumniszuschlägen in den Grenzen des § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV ganz oder teilweise zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einziehung dieser Säumniszuschläge unbillig wäre. Ein Erlass kommt insbesondere in den folgenden Fällen in Betracht:

* Es handelt sich um ein unabwendbares Ereignis, aufgrund dessen der Zahlungspflichtige an einer pünktlichen Zahlung zum Fälligkeitstermin gehindert gewesen ist.
* Es handelt sich um einen bislang pünktlichen Beitragszahler, der innerhalb der letzten zwölf Monate nicht mehr als einmal verspätet gezahlt hat.
* Bei dem Zahlungspflichtigen liegt eine Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vor, wegen der die rechtzeitige Zahlung der Beiträge nicht möglich gewesen ist.
* Die Vollstreckung der Säumniszuschläge gefährdet die wirtschaftliche Existenz des Zahlungspflichtigen.

Da ich ja in den Zeiten wo ich nicht arbeitlos gemeldet war auch keinerlei Einkommen hatte und meist von meinen Elter durchgeschleift wurde, war
meine Wirtschaftliche Existenz auf jeden Fall bedroht. Ich mache heute einen BuFDi und bin somit immernoch
existenziell bedroht. Die 1500€ die bis jetzt gezahlt wurden stammen auch aus der Tasche meiner Eltern.
Welche, da ich 28 bin, eigentlich nicht mehr für mich aufzukommen hätten.

Erstmal vielen Dank an alle die das hier überhaupt lesen

mfg

Eutervogel

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 12.09.2012, 18:52

Hallo,
sagen wir mal - aus dem was du geschrieben hat ist vor allem erst einmal zu lesen,
dass du durch die bisherige Ratenzahlung den Beitragsrückstand anerkannt hast,
dadurch ist es grundsätzlich möglich, dass Beiträge aus dem Jahre 2007 eben nicht am 31.12.2011 verjährt sind. Wenn ich dich richtig verstanden habe, möchtest du jetzt einen Erlass erreichen ?
Dazu schreibe ich dir mal eine PN.
Gruss
Czauderna

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 12.09.2012, 19:10

Gucke mal hier, dort wurde die Kasse verpflichtet eine Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge vorzunehmen.

vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=5191

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 12.09.2012, 19:30

Rossi hat geschrieben:Gucke mal hier, dort wurde die Kasse verpflichtet eine Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge vorzunehmen.

vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=5191
Hallo Rossi,
bist du der Meinung aufgrund der Schilderung, dass das der gleiche Sachverhalt ist wie bei deinem, zitierten Fall ??
So, auf den ersten Blick sage ich mal - eher nicht, aber man muss die Fakten erst mal checken.
Gruss
Czauderna

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 12.09.2012, 20:28

Nun ja Günter, was hat der Poster noch geschrieben:

Zitat:
Mir war zu dieser Zeit nicht klar dass ich in diesem Fall selbst für meine Beiträge zur KV aufkommen muss.

eutervogel
Beiträge: 4
Registriert: 10.09.2012, 23:48

Beitrag von eutervogel » 12.09.2012, 22:31

Schonmal vielen Dank für die Antworten.

Wie in dem thread den rossi gepostet hat schon steht ist es natürlich fragwürdig ob sich die KK von Urteilen der 1. Instanz beindrucken lässt, aber immer hin...

Ich habe wirklich nichts von der Versicherungspflicht mitbekommen und bin auch bis zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit nicht zum Arzt gegangen, weil ich, wie gesagt, dachte ich sei nicht versichert.


Ich bzw. meine Mutter hat ja nur angefangen zu zahlen weil wir dachten der einzige andere Ausweg sei in Privatinsolvenz zu gehen, darauf dass es die Möglichkeit gibt die Summe zu schmälern wurde ich nie aufmerksam gemacht.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 12.09.2012, 22:52

Nun ja, die meisten Kassen in Deutschland fordern für rückwirkend nachzuzahlende Beiträge noch nicht einmal Säumniisuschläge in Höhe von 5 % pro Monat. Dies ist zumindest meine bescheidene Erfahrung in der Praxis.

Von daher musst Du nicht davon ausgehen, dass die Kasse es mit Dir gut meint.

Darüber hinaus kann die Kasse gem. § 24 Abs. 2 SGB IV keinen Säumiszuschlag fordern, wenn Du glaubhaft nachweist, dass Du von dieser Versicherungspflicht keine Kenntnis gehabt hast.

Und genau jenes hast Du ja im Eigangsthread sogar geschildert. Du hast es nicht gewusst. Jetzt musst Du es nur noch glaubhaft machen.

Also ist dieser 50 % Deal schon mal - nach meiner bescheidenen Auffassung - daneben und stellt wohl so eine Art von Zuckerbrot dar. Wie schon gesagt, die meisten Kassen fordern bei rückwirkender Feststellung dieser Versicherungspflicht nicht diesen Säumniszuschlag.

Es kommt - nach meiner bescheidenen Rechtsauffassung - jetzt darauf an, was damals in 2007 genau abgelaufen ist. Hat das Unternehmen leben Dich explizit angeschrieben und mitgeteilt, dass Du dich nicht mehr versichert bist und Du dich mit dem Unternehmen Leben in Verbindung setzen sollst?

eutervogel
Beiträge: 4
Registriert: 10.09.2012, 23:48

Beitrag von eutervogel » 12.09.2012, 23:01

ja angeschrieben wurde ich schon, mein versicherungstechnischer Zustand wäre ungeklärt und ich solle mich melden. Hab ich leider nicht getan. Ich dachte auch wenn ich mich nicht melde bin ich halt nicht versichert, konnte ich mir zu diesem Zeitpunkt ja auch nicht leisten.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 12.09.2012, 23:07

Unser Günter wird vermutlich wieder stinkig werden, aber dies ist mir egal.

@eutervolgel

Jetzt gucke Dir mal das Fortbildungszentrum deiner Kasse an.

Guckst Du hier:

vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=5058

Ich bin rückwärts vom Stuhl gefallen, nachdem ich mir abends dies Gelände etwas näher angesehen habe. So ein Fortbildungszentrum habe ich persönlcih noch nicht gesehen.

Sind wir uns einig, dass so ein Fortbildungsinstitut richtig Kohle kostet?! Woher die Kohle kommt und ob es kostendeckend ist, möchte ich hier natürlich völlig offen lassen. Aus dem Deal 50 % der Säumiszuschläge zu erlassen, unter Mißachtung von § 24 Abs. 2 SGB IV?

Das Anwesen war insgesamt - aus meiner Sicht - eine beeindruckende Showeinlage, mehr nicht.

eutervogel
Beiträge: 4
Registriert: 10.09.2012, 23:48

Beitrag von eutervogel » 12.09.2012, 23:13

Ich will meiner Kasse ja nichts unterstellen, aber wenn das so gängige Praxis is...


Wie mach ich dem Unternehmen Leben denn glaubhaft, dass ich nichts von der Pflicht wusste?

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 12.09.2012, 23:25

Hallo Rossi,
Sorry, aber bei so einem Unsinn, da bin ich nicht stinkig, da lächle ich drüber, und frage mich, wie ein an sich so im. Recht bewanderter Mensch auf das schmale Brett kommt,dass eine Kasse es nötig hat einzelne Mitglieder zur Kasse zu bitten um ihr Schulungszentrum zu finanzieren - was hat Eutervogel und sein Problem damit zu tun ? - richtig - nix !
Ich halte es in diesem Fall so, dass ich ihm meine Hilfe angeboten habe -
Wenn er sie annimmt, okay - wenn nicht, dann kannst wegen meiner an deiner Mär von der bösen Kasse stricken.
Gruss
Czauderna

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 12.09.2012, 23:29

Okay,

Zitat:

ja angeschrieben wurde ich schon, mein versicherungstechnischer Zustand wäre ungeklärt und ich solle mich melden.

Stand in dem Schreiben auch drinne, dass es set dem 01.04.2007 eine Pflicht zur Versicherung in Deutschland gibt und dass keiner in Deutschland ohne Absicherung im Krankheitsfall herumrennen kann?

Vermutlich nein, oder!?

Was hättest Du gemacht, wenn genau dieser Hinweis, dass es in Deutschland eine Absicherungspflicht im Krankheitsfall gibt und keiner darus kriechen kann, gemacht?

Wenn dann auch noch in diesem Schreiben gestanden hätte, dass eine verspätete Kontaktaufnahme mit der Kasse pro Monat einen Säuminszuchlag von 5 % auslöst.

Hättest Du dennoch keinen Kontakt mit der Kasse aufgenommen?

Es ist relativ einfach.

Du bist ein rechtsunkundiger Bürger.

Als rechtsunkundiger Bürger vertraut man einfach darauf, dass die Kassen - als Sozialleistunsträger - die Betroffenen vernünftig aufklärt und beraten. Dies allein ergibt sich schon aus den allgemeinen Teilen des SGB I (insbesondere §§ 13 ff. SGB I).

Wenn man diesem Beratungsauftrag nicht nachkommt, dann kann man nachher nicht den Sensemann spielen. Dies widerläuft schon mal klipp und klar jeglichen Gedanken des Sozialstaatsprinzipien.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 12.09.2012, 23:50

Na ja Günter,

dann mal einen herzlichen Dank für Deine persönliche Einschätzung des hier eingestellten Falles und dem entsprechenden Schwachsinn.

Es tut mit leider leid, dass ich manchmal Deine jahrelange Erfahrung als Kassenmitarbeiter nicht teilen kann und will.

Darf ich doch, oder nicht?!

Gerade die Problematik mit § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in deren Nachzahlungspflicht ist mein persönliches Steckenpferd für all die Beitroffenen.

Dabei habe ich schon mehrfach festgestellt, dass die Ansichten (Günter und rossi) hier teilwise völlig auseinander gehen. Dies soll und darf auch so sein. Denn dafür ist dies Forum gedacht. Wobei dies Forum hier leider eine kleine Sofa-Neigung hat.

Wenn ich dann für die Betroffenen das Ziel erreiche, was leider nicht Deiner Ansicht entspricht, dann deklarierst Du es als großes Kino. 'Diesen Link will und möchte ich an dieser Stelle hier nicht einstellen. Weil ganz einfach Deine Postings hierzu leider auch völiger Schwachsinn gewesen sind.

Denn die involvierte Kasse hat innerhalb kürzester Zeit eingelenkt uund den Schwanz eingezogen. Aus Deiner Ansicht vermutlich mal wieder ein völliger Schwachsinn.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 13.09.2012, 06:43

Hallo Rossi,
du verdrehst mal wieder die Tatsachen.
Was hat ein Schulungszentrum einer Kasse
mit einem hier vorgetragenen Fall zu tun ?
Das ist die Frage, mehr nicht !
Deine Erkenntnis bzw. Schlussfolgerung, die
solltest du mal hinterfragen.
Was den Fall als solches angeht, bin ich in der
Lage mir das alles mal anzuschauen, wenn es der
Ratsuchende will. Will er es nicht, dann ist es
wie immer in solchen Faellen, wir sind auf das
angewiesen was man uns gibt.
Wenn du der Meinung als Moderator eines solchen
Forums bist, dass es zu "Sofalastig" ist,
dann sollten wir das mal in einem gesonderten Thread
diskutieren - es gibt naemlich auch Stimmen, sogar von
Usern, mit denen du sogar gut kannst, die es wuenschen
wuerden wenn sich sogar mehr Krankenkassen selbst
hier beteiligen wuerden, aber ist mir schon klar
dass du daran nicht interessiert bist.
Gruss
Czauderna
PS: Ich glaube, ich habe Unsinn geschrieben, nicht
Schwachsinn ?

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 13.09.2012, 06:44

Hallo Rossi,
du verdrehst mal wieder die Tatsachen.
Was hat ein Schulungszentrum einer Kasse
mit einem hier vorgetragenen Fall zu tun ?
Das ist die Frage, mehr nicht !
Deine Erkenntnis bzw. Schlussfolgerung, die
solltest du mal hinterfragen.
Was den Fall als solches angeht, bin ich in der
Lage mir das alles mal anzuschauen, wenn es der
Ratsuchende will. Will er es nicht, dann ist es
wie immer in solchen Faellen, wir sind auf das
angewiesen was man uns gibt.
Wenn du der Meinung als Moderator eines solchen
Forums bist, dass es zu "Sofalastig" ist,
dann sollten wir das mal in einem gesonderten Thread
diskutieren - es gibt naemlich auch Stimmen, sogar von
Usern, mit denen du sogar gut kannst, die es wuenschen
wuerden wenn sich sogar mehr Krankenkassen selbst
hier beteiligen wuerden, aber ist mir schon klar
dass du daran nicht interessiert bist.
Gruss
Czauderna
PS: Ich glaube, ich habe Unsinn geschrieben, nicht
Schwachsinn ?

Antworten