AOK BaWü zahlt kompletten Eintritt für Vergnügungspark

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

Moderatoren: Czauderna, Karsten

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 18.08.2012, 12:15

Die BKK Hoesch ist ein Beispiel dafür wie das BVA ggf restriktiv mit bestimmten Sachen umgeht, anstatt das zuständige LVA und Sozialministerium in Düsseldorf. allerdings war das BVa auch ein Garant dafür das die Sache relativ flott über die Bühne ging ohne das es zu eine mittelprächtigen Katastrophe ala City BKK gekommen ist, denn hier wurde auch wie von dir im Vorfeld beschrieben, in den Jahren 2000 -2003/4 von den jeweiligen Landesregierungen ein wenig partikular entschieden.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 18.08.2012, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.

vlac
Beiträge: 590
Registriert: 09.01.2012, 20:37

Beitrag von vlac » 18.08.2012, 12:24

Hallo,

bitte nicht falsch verstehen: Mir ist es nicht darum gegangen, die Handlungen des BVA als solches zu bewerten, sondern die Außenwirkung zu beschreiben, die der Gesamt-Vorgang gehabt hat.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 18.08.2012, 12:28

Hallo Vlac, das war auch keine Wertung, nur eine Darstellung meinerseits.

vlac
Beiträge: 590
Registriert: 09.01.2012, 20:37

Beitrag von vlac » 18.08.2012, 13:39

Hallo,

ich sag's lieber zur Sicherheit einmal zu viel, als zu wenig - das verhindert Irritationen.

Aber zum Thema:

Ich habe mich gerade gefragt, was einer Kasse die mit solchen Praktiken nach Neumitglieder fischt, eigentlich passieren könnte, zumal es mich arg wundern würde, wenn es tatsächlich direkt bei der Kasse angestellte Mitarbeiter gewesen wären, die den Leuten den Eintritt in den Freizeitpark bezahlen. In solchen Fällen ist es jedenfalls immer sehr verlockend, eine Privatfirma zu beschäftigen, damit man danach sagen kann, man hätte nichts davon gewusst, dass die Firma das so macht. Das verhindert wiederum, dass Kassenmitarbeiter persönlich zur Rechenschaft gezogen werden.

Und: Die Wechselerklärungen der Versicherten werden ja wohl kaum für ungültig erklärt werden können. Und die sind es, um die es am Ende geht: Jeder Versicherte, der wechselt, hilft mit "too big too fail", "zu groß, um zu scheitern" zu werden.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 18.08.2012, 13:52

Keine Ahnung, siehe das von Broemel eingestellte Urteil. Wäre in dem Fall denn wohl eine Sache der Landesaufsicht, jedenfalls muss die aufgezeigte Kasse über einen guten Vertreib verfügen. Zunahme an Mitgliedern 17557, prozentual gesteigen um 0,62 %

anfaenger
Beiträge: 83
Registriert: 18.11.2008, 12:10

Beitrag von anfaenger » 03.09.2012, 07:10

Gute Vertriebler hatte die AOK schon immer...gute Idee.

roemer70
Beiträge: 1445
Registriert: 23.06.2010, 01:59

Beitrag von roemer70 » 09.09.2012, 18:41

anfaenger hat geschrieben:Gute Vertriebler hatte die AOK schon immer...gute Idee.
Hmm, vermutlich wettbewerbswidriges Verhalten bezeichne ich nicht als gute Idee...

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 18.09.2012, 10:02

roemer70 hat geschrieben:
Hmm, vermutlich wettbewerbswidriges Verhalten bezeichne ich nicht als gute Idee...
#

Ja sehe ich auch so, wenn man an den § 30 Abs. 1 SGB IV denkt.

§ 30
Eigene und übertragene Aufgaben

(1) Die Versicherungsträger dürfen nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen und ihre Mittel nur für diese Aufgaben sowie die Verwaltungskosten verwenden.

Gruß Bully

roemer70
Beiträge: 1445
Registriert: 23.06.2010, 01:59

Beitrag von roemer70 » 24.09.2012, 19:25

Passend dazu:
haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/sg-urteil-kassen-duerfen-nicht-mit-rabatten-und-gutscheinen-werbe_240_137412.html

Beklagte war die AOK Bayern.

Antworten