Aussteuerung KK und ALG2, Beiträgen in der Nahstelle??
Moderator: Czauderna
Aussteuerung KK und ALG2, Beiträgen in der Nahstelle??
Hallo
Kurz meine Situation:
- Krankengeld bis 02.08.2012
- Aussteuerung wegen Bewilligung EM-Rente (als Arbeitsmarktrente)
- Letzte Auszahlung Krankgeld am 04.08.2012 für die 5 Wochen davor, also ein höherer Betrag)
- Kein Anspruch über eine Versicherung über die KVdR, also freiwillige gesetzliche Versicherung von der KK vorgeschlagen
- Da meine Rente zum Leben nicht reicht, musste ich staatliche Unterstützung beantragen, in meinem Fall tatsächlich ALG2, Bewilligung 24.08. für die Zeit ab dem 01.09.2012
- Für August wurde allerdings ALG2 abgelehnt, da ich ja noch im August eine Krankengeldzahlung bekam und die höher war als mein ALG2 betragen würde
Meine Frage ist jetzt folgende:
Bis zum 02.08. und ab dem 01.09. bin ich ja gesetzlich pflichtversichert. Nur wie läuft es für die Zeit dazwischen ab? Kann die Krankenkasse für den Zeitraum dazwischen verlangen, dass ich Beiträge zu einer freiwilligen Versicherung bezahle? Da ich ALG2 erst ab September bekomme aufgrund der KK-Zahlung im August, bin ich ja auch erst ab 01.09. wieder in der Pflichtversicherung.
Antwort wäre toll, weil 140€ wären für mich viel Geld.
Danke
Kurz meine Situation:
- Krankengeld bis 02.08.2012
- Aussteuerung wegen Bewilligung EM-Rente (als Arbeitsmarktrente)
- Letzte Auszahlung Krankgeld am 04.08.2012 für die 5 Wochen davor, also ein höherer Betrag)
- Kein Anspruch über eine Versicherung über die KVdR, also freiwillige gesetzliche Versicherung von der KK vorgeschlagen
- Da meine Rente zum Leben nicht reicht, musste ich staatliche Unterstützung beantragen, in meinem Fall tatsächlich ALG2, Bewilligung 24.08. für die Zeit ab dem 01.09.2012
- Für August wurde allerdings ALG2 abgelehnt, da ich ja noch im August eine Krankengeldzahlung bekam und die höher war als mein ALG2 betragen würde
Meine Frage ist jetzt folgende:
Bis zum 02.08. und ab dem 01.09. bin ich ja gesetzlich pflichtversichert. Nur wie läuft es für die Zeit dazwischen ab? Kann die Krankenkasse für den Zeitraum dazwischen verlangen, dass ich Beiträge zu einer freiwilligen Versicherung bezahle? Da ich ALG2 erst ab September bekomme aufgrund der KK-Zahlung im August, bin ich ja auch erst ab 01.09. wieder in der Pflichtversicherung.
Antwort wäre toll, weil 140€ wären für mich viel Geld.
Danke
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hallo Lexx,
1. Frage: Bist Du verheiratet und ist Dein Ehegatte ggf. in der gesetzlichen KV? Dann kann für die Lücke dort eine Familienversicherung beitragsfrei durchgeführt werden.
2. Falls 1 nicht zutrifft, würde bei einer Lücke von nicht mehr als 1 Monat (das haben wir hier ja) der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V greifen. Also ein Versicherungsschutz, ohne Mitglied der Kasse zu sein und damit auch keine Beiträge zahlen zu müssen.
Gruß
Sportsfreund
1. Frage: Bist Du verheiratet und ist Dein Ehegatte ggf. in der gesetzlichen KV? Dann kann für die Lücke dort eine Familienversicherung beitragsfrei durchgeführt werden.
2. Falls 1 nicht zutrifft, würde bei einer Lücke von nicht mehr als 1 Monat (das haben wir hier ja) der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V greifen. Also ein Versicherungsschutz, ohne Mitglied der Kasse zu sein und damit auch keine Beiträge zahlen zu müssen.
Gruß
Sportsfreund
Hallo,Lexx hat geschrieben:Hallo Sportsfreund
Ich bin ledig, also käme Variante 1 nicht in Frage.
Aber wenn das zweite zutrifft, dann bin ich beruhigt. Meine KK hat mich schon oft und ausgiebig geärgert, daher geh ich immer vom Schlimmsten aus, wenn ich sowas vermute.
Danke für die Antwort!!
nur als Ergänzung - bitte beachten, dass durch die "beitragsfreie" Lücke ab dem
01.09.2012 eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten eingetreten ist - während dieser Zeit kannst du die Kasse nicht wechseln - dies wie gesagt nur als Info.
Gruss
Czauderna
Hallo
Leider teilt meine Krankenkasse nicht den Standtpunkt.
Da ich ab 02.08. auch meine Winzrente von 115 Euro bekomme, würde angeblich der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V NICHT greifen. So wurde mir das am Telefon gesagt, der Anspruch würde nur greifen wenn man gar kein Einkommen hätte.
Das heißt, ich soll wegen meiner Rente von 115 Euro einen Beitrag von 150 Euro zahlen? Und die Lücke entsteht ja sowieso erst, weil ich überhaupt kein ALG 2 für August bekomme, wegen der Krankengeldzahlung Anfang August.
Wie gesagt, das war nur ein Telefonat, die Krankenkasse hat mir offiziell noch keinen Bescheid zugeschickt.
Ich bitte um Ratschläge. Was könnte ich tun, falls die KK mir den Bescheid zur Zahlung schickt, wie könnte ich mich wehren? Falls ich keine Chance habe, weiß jemand vielleicht ob ich die Zahlung zumindest auf das ALG2 anrechnen lassen könnte? Meine Rente wird mir ja vom ALG2 abgezogen, könnte ich dann zumindest die Zahlung für Versicherungsbeiträge in dem Monat des Zahlungsflusses gegenüber dem Jobcenter geltend machen?
Danke
Leider teilt meine Krankenkasse nicht den Standtpunkt.
Da ich ab 02.08. auch meine Winzrente von 115 Euro bekomme, würde angeblich der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V NICHT greifen. So wurde mir das am Telefon gesagt, der Anspruch würde nur greifen wenn man gar kein Einkommen hätte.
Das heißt, ich soll wegen meiner Rente von 115 Euro einen Beitrag von 150 Euro zahlen? Und die Lücke entsteht ja sowieso erst, weil ich überhaupt kein ALG 2 für August bekomme, wegen der Krankengeldzahlung Anfang August.
Wie gesagt, das war nur ein Telefonat, die Krankenkasse hat mir offiziell noch keinen Bescheid zugeschickt.
Ich bitte um Ratschläge. Was könnte ich tun, falls die KK mir den Bescheid zur Zahlung schickt, wie könnte ich mich wehren? Falls ich keine Chance habe, weiß jemand vielleicht ob ich die Zahlung zumindest auf das ALG2 anrechnen lassen könnte? Meine Rente wird mir ja vom ALG2 abgezogen, könnte ich dann zumindest die Zahlung für Versicherungsbeiträge in dem Monat des Zahlungsflusses gegenüber dem Jobcenter geltend machen?
Danke
Das ist Quatsch, da wird Einkommen mit Beschäftigung verwechselt.Lexx hat geschrieben:Da ich ab 02.08. auch meine Winzrente von 115 Euro bekomme, würde angeblich der nachgehende Leistungsanspruch nach § 19 SGB V NICHT greifen. So wurde mir das am Telefon gesagt, der Anspruch würde nur greifen wenn man gar kein Einkommen hätte.
Richtig ist, dass ein nachgehender Leistungsanspruch nicht besteht, wenn gearbeitet wurde, auch wenn es sich nur einen Minijob gehandelt hat.
Gesetzliche Grundlage hierfür § 19 Abs. 2 SGB V: Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Einkommen dagegen ist kein Ausschlusskriterium, es fehlt an einer entsprechenden Gesetzesgrundlage.
MfG
ratte1
Danke für die Antwort
Spielt folgendes eine Rolle: Am Tag der Rentenbescheinigung bekam ich auch das Schreiben der KK, das mein KG zu ende ist und das mein Versicherungsverhältnis zu klären sei. Daraufhin bin ich zur KK gegangen um mich zu beraten, sagte das ich wohl irgendeine staatliche Leistung beantragen werde, Sozialamt oder Jobcenter, wer auch immer zuständig sei. Die Dame drängte mich energisch darauf, dass ich einen Antrag zur freiwilligen Versicherung ab 02.08.12 unterschreibe, mit den netten Unterton, dass es nur teurer wird, wenn ich gar nichts mache, da die KK micht sonst zwangsweise mit Maximal-Satz einstufen wird. Über eine beitragsfreie Nachversicherung bis ich bei einem staatlichen Träger innerhalb eines Monats unterkomme, wurde ich nie informiert.
Mir kommt es so vor, als ob meine KK darauf pocht, dass ich unterschrieben hätte und ergo zu zahlen habe. Wie gesagt, das Gebaren meiner KK ist generell derart unfreundlich bis erpresserisch und unkooperativ.
Spielt folgendes eine Rolle: Am Tag der Rentenbescheinigung bekam ich auch das Schreiben der KK, das mein KG zu ende ist und das mein Versicherungsverhältnis zu klären sei. Daraufhin bin ich zur KK gegangen um mich zu beraten, sagte das ich wohl irgendeine staatliche Leistung beantragen werde, Sozialamt oder Jobcenter, wer auch immer zuständig sei. Die Dame drängte mich energisch darauf, dass ich einen Antrag zur freiwilligen Versicherung ab 02.08.12 unterschreibe, mit den netten Unterton, dass es nur teurer wird, wenn ich gar nichts mache, da die KK micht sonst zwangsweise mit Maximal-Satz einstufen wird. Über eine beitragsfreie Nachversicherung bis ich bei einem staatlichen Träger innerhalb eines Monats unterkomme, wurde ich nie informiert.
Mir kommt es so vor, als ob meine KK darauf pocht, dass ich unterschrieben hätte und ergo zu zahlen habe. Wie gesagt, das Gebaren meiner KK ist generell derart unfreundlich bis erpresserisch und unkooperativ.
Ich werde nie verstehen, weshalb es Menschen gibt, die bei einer solchen KK bleiben. Weshalb wechselt Du denn nicht?Lexx hat geschrieben:Mir kommt es so vor, als ob meine KK darauf pocht, dass ich unterschrieben hätte und ergo zu zahlen habe. Wie gesagt, das Gebaren meiner KK ist generell derart unfreundlich bis erpresserisch und unkooperativ.
Zu Deiner Frage: Der kostenlose nachgehende Leistungsnanspruch besteht. Beantrage ihn schriftlich und bestehe im Schreiben auf einem schriftlichen Bescheid. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KK Dir einen Ablehnungsbescheid schickt.
MfG
ratte1
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