Hallo liebes Forum,
ich bin seit 3 Jahren Selbständig und seit fast genau einem Jahr PKV um die Kosten für mein kleines Unternehmen möglichst gering zu halten ! Wäre gern in der GKV geblieben allerdings sind 1700,-€ ersparnis jährlich eine Menge Geld ! Nun ja !
Aufjedenfall hab ich im 1. Jahr weniger als meine Frau verdient die natürlich in der GKV ist ! im 2 Jahr ist es dann schon mehr gewesen!
Nun möchte die Techniker Krankenkasse miern Frau meinen Jahresabschluss mit der Gewinnermittlung haben , dieser ist wohl nächste Woche fertig !
Verdienst meiner Frau Brutto: 17500,-€
Gewinn Selbständigkeit: 22000,-€
Nun gehe ich davon aus das die GKV meiner Frau sagt, das Ich mehr verdient habe und das Kind mit in die PKV nehmen muß was ich echt ungern machen möchte!
Ist das so richtig?
Kann das Kind bei meienr Frau mitversichert bleiben?
Gibt es nicht irgendwelche Bemessungsgrenzen? Liegen wir da vielleicht drunter weil sooooo viel verdienen wir nun auch nicht !
Kann das Kind in der GKF bleiben gegen einen geringen Beitrag?
Danke
Wie muß unser Kind versichert werden? Frau GKF Mann PKV
Moderator: Czauderna
Dein Kind kann nach deinen Schilderungen kostenfrei in der Familienversicherung bleiben.
In eurem Fall ist für die Familienversicherung § 10 Abs. 3 SGB V zu prüfen, welcher lautet:
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Dein Einkommen übersteigt nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850 Euro. Wenn du irgendwann über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen solltest, gibt es verschiedene Möglichkeiten für dein Kind, sowohl in der GKV als auch in der PKV.
In eurem Fall ist für die Familienversicherung § 10 Abs. 3 SGB V zu prüfen, welcher lautet:
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Dein Einkommen übersteigt nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850 Euro. Wenn du irgendwann über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen solltest, gibt es verschiedene Möglichkeiten für dein Kind, sowohl in der GKV als auch in der PKV.